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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

5.2 Prüfungsfeststellungen<br />

5.2.1 Haushaltsunterlagen<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung billigte am 17.04.2007 nicht nur die Kabinettvorlage<br />

<strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 05.04.2007<br />

(47-25.04.01-03) zur Digitalfunkeinführung in NRW, sondern forderte dieses<br />

zugleich auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die nach der Schätzung<br />

maximal zu erwartenden Kosten <strong>des</strong> Digitalfunkprojekts von 513 Mio. € so weit<br />

wie möglich zu unterschreiten.<br />

Das MIK erstellte daraufhin im September 2007 Haushaltsunterlagen gemäß<br />

§ 24 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (LHO) und aktualisierte diese im März 2010, im<br />

Dezember 2010 und erneut im November 2011. Alle Haushaltsunterlagen<br />

gemäß §§ 24, 54 LHO schlossen mit Gesamtkosten von rd. 513 Mio. € ab. Die<br />

Haushaltsunterlagen wurden dem Finanzministerium (FM) vorgelegt; dieses<br />

stimmte ihnen am 28.11.2007 und 16.08.2010 zu. Zu den Haushaltsunterlagen<br />

von Dezember 2010 und November 2011 lag zum Abschluss der örtlichen<br />

Erhebungen eine Antwort <strong>des</strong> FM noch nicht vor.<br />

Die Haushaltsunterlagen beruhen auf Plan- und Ist-Kostenrechnungen <strong>des</strong><br />

LZPD, beginnend im September 2010. Weitere Plan- und Ist-Kostenrechnungen<br />

wurden im Dezember 2010 und im September 2011 erstellt. Diese Berechnungen<br />

betrachten jeweils den Zeitraum von 2007 bis 2022 und stellen<br />

- differenziert nach den Kostenarten - eine vollständige Kostenabbildung <strong>des</strong><br />

Gesamtprojekts dar. Dabei werden die bisher tatsächlich angefallenen Kosten<br />

und die zukünftig geplanten Kosten je Kostenart ausgewiesen. Die Plan- und Ist-<br />

Kostenrechnungen schlossen mit Gesamtkosten von 472 Mio. € (September<br />

2010), 497 Mio. € (Dezember 2010) und 485 Mio. € (September 2011) ab.<br />

Nach den Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> LRH wurde das FM hierüber nicht informiert.<br />

Diesem wurden vom MIK aktualisierte Haushaltsunterlagen vorgelegt, die<br />

jeweils die Gesamtkosten von 513 Mio. € bestätigten.<br />

Darüber hinaus hält der LRH den gegenwärtigen Detaillierungsgrad der Haushaltsunterlagen<br />

gemäß §§ 24, 54 LHO für nicht geeignet, eine Kostentransparenz<br />

zu gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind u. a. erhebliche Kostenminderungen.<br />

Es erfolgten Mengenreduzierungen, z. B. bei der Digitalfunkausstattung<br />

der Wachen (385 statt 666) und bei der Mengenplanung für Endgeräte<br />

und Zubehör. Auch wurden die Kosten für die Vorrüstung der geleasten<br />

Polizeifahrzeuge zum Einbau der Endgeräte in die Haushaltsstelle der<br />

Fahrzeugbeschaffung und damit außerhalb <strong>des</strong> Digitalfunkprojekts verlagert.<br />

Insgesamt hat der LRH Kostenreduzierungen von rd. 37 Mio. € ermittelt.<br />

Das MIK und das LZPD senken die Gesamtkosten von 513 Mio. € jedoch nicht<br />

um diesen Betrag. Sie verrechnen die Kostenreduzierungen mit Mehrkosten bei<br />

anderen Kostenarten, z. B. mit Kosten aus dem Teilprojekt „Standortbezogene<br />

Leistungen/Netze“, in dem nach der Prüfung <strong>des</strong> LRH Kostensteigerungen von<br />

rd. 40 Mio. € aufgetreten sind.<br />

Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen<br />

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