JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
5.2 Prüfungsfeststellungen<br />
5.2.1 Haushaltsunterlagen<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung billigte am 17.04.2007 nicht nur die Kabinettvorlage<br />
<strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 05.04.2007<br />
(47-25.04.01-03) zur Digitalfunkeinführung in NRW, sondern forderte dieses<br />
zugleich auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die nach der Schätzung<br />
maximal zu erwartenden Kosten <strong>des</strong> Digitalfunkprojekts von 513 Mio. € so weit<br />
wie möglich zu unterschreiten.<br />
Das MIK erstellte daraufhin im September 2007 Haushaltsunterlagen gemäß<br />
§ 24 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (LHO) und aktualisierte diese im März 2010, im<br />
Dezember 2010 und erneut im November 2011. Alle Haushaltsunterlagen<br />
gemäß §§ 24, 54 LHO schlossen mit Gesamtkosten von rd. 513 Mio. € ab. Die<br />
Haushaltsunterlagen wurden dem Finanzministerium (FM) vorgelegt; dieses<br />
stimmte ihnen am 28.11.2007 und 16.08.2010 zu. Zu den Haushaltsunterlagen<br />
von Dezember 2010 und November 2011 lag zum Abschluss der örtlichen<br />
Erhebungen eine Antwort <strong>des</strong> FM noch nicht vor.<br />
Die Haushaltsunterlagen beruhen auf Plan- und Ist-Kostenrechnungen <strong>des</strong><br />
LZPD, beginnend im September 2010. Weitere Plan- und Ist-Kostenrechnungen<br />
wurden im Dezember 2010 und im September 2011 erstellt. Diese Berechnungen<br />
betrachten jeweils den Zeitraum von 2007 bis 2022 und stellen<br />
- differenziert nach den Kostenarten - eine vollständige Kostenabbildung <strong>des</strong><br />
Gesamtprojekts dar. Dabei werden die bisher tatsächlich angefallenen Kosten<br />
und die zukünftig geplanten Kosten je Kostenart ausgewiesen. Die Plan- und Ist-<br />
Kostenrechnungen schlossen mit Gesamtkosten von 472 Mio. € (September<br />
2010), 497 Mio. € (Dezember 2010) und 485 Mio. € (September 2011) ab.<br />
Nach den Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> LRH wurde das FM hierüber nicht informiert.<br />
Diesem wurden vom MIK aktualisierte Haushaltsunterlagen vorgelegt, die<br />
jeweils die Gesamtkosten von 513 Mio. € bestätigten.<br />
Darüber hinaus hält der LRH den gegenwärtigen Detaillierungsgrad der Haushaltsunterlagen<br />
gemäß §§ 24, 54 LHO für nicht geeignet, eine Kostentransparenz<br />
zu gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind u. a. erhebliche Kostenminderungen.<br />
Es erfolgten Mengenreduzierungen, z. B. bei der Digitalfunkausstattung<br />
der Wachen (385 statt 666) und bei der Mengenplanung für Endgeräte<br />
und Zubehör. Auch wurden die Kosten für die Vorrüstung der geleasten<br />
Polizeifahrzeuge zum Einbau der Endgeräte in die Haushaltsstelle der<br />
Fahrzeugbeschaffung und damit außerhalb <strong>des</strong> Digitalfunkprojekts verlagert.<br />
Insgesamt hat der LRH Kostenreduzierungen von rd. 37 Mio. € ermittelt.<br />
Das MIK und das LZPD senken die Gesamtkosten von 513 Mio. € jedoch nicht<br />
um diesen Betrag. Sie verrechnen die Kostenreduzierungen mit Mehrkosten bei<br />
anderen Kostenarten, z. B. mit Kosten aus dem Teilprojekt „Standortbezogene<br />
Leistungen/Netze“, in dem nach der Prüfung <strong>des</strong> LRH Kostensteigerungen von<br />
rd. 40 Mio. € aufgetreten sind.<br />
Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen<br />
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