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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

5 Prüfung der Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks bei den<br />

Kreispolizeibehörden in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen<br />

5.1 Projekthistorie<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass die<br />

dem Finanzministerium vom Ministerium für Inneres und Kommunales<br />

in 2007, im März 2010, im Dezember 2010 und im November 2011<br />

vorgelegten Haushaltsunterlagen gemäß §§ 24, 54 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

keine tatsächliche Kostentransparenz für das Digitalfunkprojekt<br />

geschaffen haben. Erhebliche Kostenminderungen führten nicht zu<br />

einer Reduzierung der Gesamtkosten, andererseits wurden wesentliche<br />

Mehrkosten noch nicht veranschlagt.<br />

Auch hat der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> festgestellt, dass trotz eines Angebotes<br />

<strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales an die Kommunen<br />

von Februar 2006 bis Ende 2011 noch keine Vereinbarung zwischen<br />

dem Land <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> und den Kommunen über die Kostenverteilung<br />

für den Anschluss der Feuerwehrleitstellen an den Digitalfunk<br />

geschlossen wurde.<br />

Seit Jahren streben Bund und Länder den Ersatz der analogen Funksysteme<br />

durch Errichtung eines bun<strong>des</strong>weit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems<br />

für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />

(BOS), insbesondere Polizei, Verfassungsschutz, Bun<strong>des</strong>polizei, Zoll, Feuerwehren,<br />

Organisationen <strong>des</strong> Rettungsdienstes und <strong>des</strong> Katastrophenschutzes,<br />

auf der Grundlage eines genormten Standards an.<br />

Nachdem der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) in den Jahren 2004/2005 das<br />

Pilotprojekt Aachen untersucht und seine Ergebnisse der Prüfung in Nr. 14 <strong>des</strong><br />

Jahresberichts 2006 zusammengefasst hatte, prüfte er 2009 die Einführung<br />

<strong>des</strong> Digitalfunks in NRW auf der Grundlage <strong>des</strong> Phasenkonzepts. Die Ergebnisse<br />

dieser Prüfung stellte der LRH in Nr. 8 <strong>des</strong> Jahresberichts 2010 dar.<br />

Gegenstand der jetzigen Prüfung waren neben haushaltsrechtlichen Fragestellungen<br />

die Aufgaben der Kreispolizeibehörden (KPB) aus Anlass der Digitalfunkeinführung,<br />

insbesondere die Durchführung von Übungen im Rahmen <strong>des</strong><br />

erweiterten Probebetriebs. Nach den Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> LRH nimmt<br />

das Lan<strong>des</strong>amt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) weitestgehend alle<br />

Aufgaben der Digitalfunkeinführung bei den KPB zentral wahr. Da die für die KPB<br />

verbleibende Durchführung von Übungen im Rahmen <strong>des</strong> erweiterten Probebetriebs<br />

auf <strong>2012</strong> verschoben werden musste, wird der LRH hierzu erst nach<br />

einer weiteren Prüfung Stellung nehmen können.<br />

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