JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
5 Prüfung der Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks bei den<br />
Kreispolizeibehörden in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen<br />
5.1 Projekthistorie<br />
Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass die<br />
dem Finanzministerium vom Ministerium für Inneres und Kommunales<br />
in 2007, im März 2010, im Dezember 2010 und im November 2011<br />
vorgelegten Haushaltsunterlagen gemäß §§ 24, 54 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />
keine tatsächliche Kostentransparenz für das Digitalfunkprojekt<br />
geschaffen haben. Erhebliche Kostenminderungen führten nicht zu<br />
einer Reduzierung der Gesamtkosten, andererseits wurden wesentliche<br />
Mehrkosten noch nicht veranschlagt.<br />
Auch hat der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> festgestellt, dass trotz eines Angebotes<br />
<strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales an die Kommunen<br />
von Februar 2006 bis Ende 2011 noch keine Vereinbarung zwischen<br />
dem Land <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> und den Kommunen über die Kostenverteilung<br />
für den Anschluss der Feuerwehrleitstellen an den Digitalfunk<br />
geschlossen wurde.<br />
Seit Jahren streben Bund und Länder den Ersatz der analogen Funksysteme<br />
durch Errichtung eines bun<strong>des</strong>weit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems<br />
für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />
(BOS), insbesondere Polizei, Verfassungsschutz, Bun<strong>des</strong>polizei, Zoll, Feuerwehren,<br />
Organisationen <strong>des</strong> Rettungsdienstes und <strong>des</strong> Katastrophenschutzes,<br />
auf der Grundlage eines genormten Standards an.<br />
Nachdem der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) in den Jahren 2004/2005 das<br />
Pilotprojekt Aachen untersucht und seine Ergebnisse der Prüfung in Nr. 14 <strong>des</strong><br />
Jahresberichts 2006 zusammengefasst hatte, prüfte er 2009 die Einführung<br />
<strong>des</strong> Digitalfunks in NRW auf der Grundlage <strong>des</strong> Phasenkonzepts. Die Ergebnisse<br />
dieser Prüfung stellte der LRH in Nr. 8 <strong>des</strong> Jahresberichts 2010 dar.<br />
Gegenstand der jetzigen Prüfung waren neben haushaltsrechtlichen Fragestellungen<br />
die Aufgaben der Kreispolizeibehörden (KPB) aus Anlass der Digitalfunkeinführung,<br />
insbesondere die Durchführung von Übungen im Rahmen <strong>des</strong><br />
erweiterten Probebetriebs. Nach den Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> LRH nimmt<br />
das Lan<strong>des</strong>amt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) weitestgehend alle<br />
Aufgaben der Digitalfunkeinführung bei den KPB zentral wahr. Da die für die KPB<br />
verbleibende Durchführung von Übungen im Rahmen <strong>des</strong> erweiterten Probebetriebs<br />
auf <strong>2012</strong> verschoben werden musste, wird der LRH hierzu erst nach<br />
einer weiteren Prüfung Stellung nehmen können.<br />
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