JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
11 Fuhrpark der Polizei<br />
Vier Staatliche Rechnungsprüfungsämter haben ab dem Jahre 2009 die<br />
Auslastung <strong>des</strong> polizeilichen Fuhrparks bei neun Kreispolizeibehörden<br />
geprüft und einen erheblichen Überhang an Fahrzeugen festgestellt. Das<br />
Einsparvolumen in den betrachteten Fahrzeuggruppen bewegte sich<br />
- ohne Mobilitätsverlust für die Polizei - in einem Rahmen zwischen 10<br />
vom Hundert und 25 vom Hundert.<br />
Eine vom Ministerium für Inneres und Kommunales Mitte 2011 eingesetzte<br />
Projektgruppe kam in einer umfassenderen Untersuchung der<br />
Ausstattung der Kreispolizeibehörden mit Fahrzeugen zu ähnlichen Ergebnissen.<br />
Die Projektgruppe sieht bei lan<strong>des</strong>weit rund 7.100 betrachteten<br />
Fahrzeugen unterschiedlicher Funktionen ein Einsparpotenzial<br />
von rund 1.100 Fahrzeugen (16 vom Hundert) bei den Kreispolizeibehörden.<br />
11.1 Im Auftrag <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s (LRH) haben vier Staatliche Rechnungsprüfungsämter<br />
(RPÄ) ab dem Jahre 2009 bei neun der insgesamt 47 Kreispolizeibehörden<br />
(KPB) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> die Auslastung <strong>des</strong> jeweiligen Fuhrparks<br />
untersucht und Anregungen zu seiner Organisation gegeben; u. a. haben sie die<br />
verstärkte Bildung von Fahrzeugpools empfohlen. Bei der Bestimmung der<br />
Auslastung haben sich die RPÄ an der so genannten Halbtagesauslastung<br />
orientiert. Diese vom Polizeipräsidium Köln entwickelte Methode erfasst die<br />
Auslastung von Fahrzeugen nicht nach ihrer Nutzung in Stunden und Minuten,<br />
sondern nach der jeweiligen Nutzung an halben Tagen (bis zwölf Uhr; nach zwölf<br />
Uhr). Danach gilt die Auslastung als gegeben, wenn das Fahrzeug einmal in der<br />
jeweiligen Tageshälfte bewegt worden ist; dabei wird die dienstliche<br />
Notwendigkeit der Nutzung unterstellt.<br />
11.2 Die Prüfungen der RPÄ haben ergeben, dass die geprüften KPB einen erheblichen<br />
Überhang an Fahrzeugen hatten. Das Einsparvolumen in den betrachteten<br />
Fahrzeuggruppen bewegte sich - ohne Mobilitätsverlust für die Polizei - in<br />
einem Rahmen zwischen 10 v. H. und 25 v. H. (Stand jeweils zum Abschluss der<br />
örtlichen Erhebungen).<br />
Die geprüften KPB haben z. T. unmittelbar auf die Feststellungen der RPÄ<br />
reagiert. Bemerkenswert war, dass eine KPB ihren Fuhrpark sogar stärker reduzierte,<br />
als vom Staatlichen Rechnungsprüfungsamt anhand der Halbtagesauslastung<br />
ermittelt worden war.<br />
Die wesentlichen Prüfungsergebnisse und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen<br />
waren auch Gegenstand von Gesprächen zwischen dem LRH und<br />
dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) im Frühjahr 2011.<br />
MIK (Epl. 03)<br />
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