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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Team. Als wirksames Instrument habe sich dabei die Möglichkeit erwiesen, in<br />

JURIS ein Suchprofil mit E-Mail-Benachrichtigung zu speichern.<br />

• Die Personalbemessung erfolge im Wesentlichen auf Basis der Leitkennbuchstaben<br />

und der Intensivprüfungsfälle. Die bestehenden Regelungen zur<br />

Personalbedarfsberechnung der Rechtsbehelfsstellen hätten sich bewährt.<br />

Die konkrete Zuweisung <strong>des</strong> einer Dienststelle insgesamt zur Verfügung<br />

stehenden Personals obliege der Dienststellenleitung. Zum Personalbedarfsberechnungsstichtag<br />

01.01.2011 seien erstmals als Ausgleich für besonders<br />

belastete Finanzämter nach lan<strong>des</strong>einheitlichen Kriterien besondere<br />

Regelungen zur Berücksichtigung der Wirtschaftskraft geschaffen worden.<br />

Dieses Personal könne die Dienststellenleitung nach Bedarf einsetzen.<br />

• Die verstärkte Abbildung qualitativer Aspekte im Controlling der Rechtsbehelfsstelle<br />

sei sicher wünschenswert, aber bislang hätten sich keine für die<br />

Steuerung in der Praxis taugliche Qualitätsparameter herausgebildet. Die<br />

Anzahl oder Dauer der ruhenden Verfahren eigne sich nicht als Systemkennzahl,<br />

weil diese Faktoren nicht durch die Arbeitsplanung beeinflussbar<br />

seien und die Bearbeitung der ruhenden Verfahren nicht dem Kerngeschäft<br />

der Rechtsbehelfsstelle zugerechnet würde. Die Abbildung der ruhenden<br />

Verfahren erfolge derzeit unter den Zusatzinformationen im Controlling. Die<br />

Informationen über diese Verfahren stünden sowohl den Sachbearbeitern als<br />

auch den Sachgebietsleitern zur Beurteilung <strong>des</strong> Arbeitsanfalls zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus werde ab <strong>2012</strong> eine zusätzliche Analysekennzahl eingeführt:<br />

„Bestandsquote ruhende Verfahren (Fälle je Bearbeiter)“. Durch die Abbildung<br />

dieser Quote würden Vergleichsmöglichkeiten zu Auswertungseinheiten der<br />

gleichen Ebene geschaffen und damit Auffälligkeiten besser sichtbar.<br />

Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />

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