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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Demgegenüber stellte sich die Verschuldung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zum kalendarischen<br />

Stichtag am Jahresende 2010 29 wie folgt dar:<br />

Von dem Schuldenstand von 126.751,9 Mio. €<br />

entfielen<br />

auf Kreditmarktschulden<br />

(nichtöffentlicher Sektor) 123.230,5 Mio. €<br />

und auf Schulden bei öffentlichen Haushalten 3.521,4 Mio. €.<br />

Die vergleichende Darstellung der stichtagsbezogenen Verschuldung zum kalendarischen<br />

Jahresende 2010 und der (unter Einschluss <strong>des</strong> Auslaufzeitraums)<br />

Haushaltsjahr bezogenen Verschuldung für 2010 verdeutlicht eine Differenz<br />

<strong>des</strong> Schuldenstands i. H. v. rd. 3.135,0 Mio. €. 30 Dieser Betrag wurde erst im<br />

Auslaufzeitraum <strong>des</strong> Jahres 2010 aufgenommen. Die Darstellung der Gesamtverschuldung<br />

in der Haushaltsrechnung folgt der Haushaltsjahr bezogenen<br />

Betrachtung.<br />

Für das Jahr 2011 stellen sich die Gesamtschulden wie folgt dar:<br />

Stand der Schulden zum kalendarischen Jahresende 2011:<br />

Von dem Schuldenstand von 129.955,5 Mio. €<br />

entfielen<br />

auf Kreditmarktschulden 127.412,0 Mio. €<br />

und auf Schulden bei öffentlichen Haushalten 2.543,5 Mio. €.<br />

Gegenüber dem kalendarischen Jahresabschluss 2010 haben sich die Gesamtschulden<br />

von 126.751,9 Mio. € um rd. 3.203,6 Mio. € auf 129.955,5 Mio. €<br />

zum 31.12.2011, mithin um rd. 2,5 v. H. erhöht.<br />

Bei der Haushaltsjahr bezogenen Betrachtung stellt sich unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />

Auslaufzeitraums gemäß § 76 LHO folgende Entwicklung der Gesamtschulden<br />

dar:<br />

29 Aufbereitete Daten nach dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und <strong>des</strong> Personals im öffentlichen<br />

Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.2006<br />

(BGBl. I S. 438), geändert durch Art. 15 Abs. 79 <strong>des</strong> Gesetzes vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160) mit Wirkung vom<br />

01.07.2009. Vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Nr. 2; siehe http://www.gesetze-im-internet.de/fpstatg).<br />

Quelle der (gerundeten) Daten zum kalendarischen Jahresschluss 2010: Vorlage 15/705.<br />

30 Schuldenstand 2010 lt. Haushaltsrechnung: 129.886,9 Mio. €; gegenüber dem Schuldenstand zum kalendarischen<br />

Jahresende: 126.751,9 Mio. €.<br />

Vermögen und Schulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

59

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