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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) bewilligte<br />

den UK in den Jahren 2005 bis 2009 für die Beschaffung von Großgeräten<br />

Zuschüsse von insgesamt 83.484.215 €. Diese verteilten sich auf die UK wie<br />

folgt:<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

Aachen 2.588.156 € 3.241.660 € 3.141.473 € 3.035.262 € 185.640 € 12.192.191 €<br />

Bonn 2.969.999 € 2.610.001 € 3.433.307 € 2.016.651 € 4.244.188 € 15.274.146 €<br />

Düsseldorf 2.250.000 € 2.234.935 € 1.101.810 € 3.185.100 € 3.783.661 € 12.555.506 €<br />

Essen 2.482.304 € 2.916.689 € 3.509.732 € 3.273.621 € 4.833.693 € 17.016.039 €<br />

Köln 1.513.800 € 1.734.300 € 1.212.968 € 466.993 € 2.875.260 € 7.803.321 €<br />

Münster 2.699.999 € 2.880.000 € 2.900.003 € 5.371.468 € 4.791.542 € 18.643.012 €<br />

14.504.258 € 15.617.585 € 15.299.293 € 17.349.095 € 20.713.984 € 83.484.215 €<br />

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt (RPA) Düsseldorf hat im Auftrag <strong>des</strong><br />

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s (LRH) 2010/2011 die Bewilligung der Fördermittel für die<br />

Großgerätebeschaffung an die UK der Jahre 2005 bis 2009 untersucht. Hierbei<br />

hat es 111 Projekte mit einem Fördervolumen von rd. 66 Mio. € geprüft; das<br />

sind rd. 79 v. H. <strong>des</strong> Gesamtfördervolumens dieser Jahre. Die zahlreichen<br />

Kritikpunkte würden ein Rückforderungsvolumen ohne Zinsen i. H. v. insgesamt<br />

rd. 23,5 Mio. € begründen.<br />

Das MIWF hat die auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> RPA gefertigten<br />

Prüfungsmitteilungen <strong>des</strong> LRH Ende Februar <strong>2012</strong> zur Stellungnahme<br />

erhalten; der LRH hat über das Ergebnis der Prüfung auch das Finanzministerium<br />

und die DFG unterrichtet.<br />

17.2 Feststellungen und Empfehlungen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s<br />

Die Erhebungen <strong>des</strong> RPA ergaben bei einzelnen Maßnahmen bis zu sechs unterschiedliche<br />

Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen; bei nahezu<br />

allen Maßnahmen wurden mehrere Regelwidrigkeiten festgestellt. Die folgenden<br />

Ausführungen behandeln die schwerwiegendsten Verstöße.<br />

17.2.1 Beachtung <strong>des</strong> Vergaberechts bei genehmigtem<br />

vorzeitigen Maßnahmebeginn<br />

In neun Fällen mit einem Gesamtfördervolumen von rd. 8,3 Mio. € genehmigte<br />

das MIWF Anträge der UK auf vorzeitigen Maßnahmebeginn, d. h. das Vorhaben<br />

sollte bereits vor Bewilligung der Zuwendung begonnen werden. Die Genehmigungen<br />

enthielten keine Auflagen zur Einhaltung der Vergabevorschriften <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>. In allen Fällen beachteten die UK die einschlägigen vergaberechtlichen<br />

Bestimmungen nicht. Da die UK nicht zur Einhaltung der Vergabevorschriften<br />

verpflichtet worden waren, können nach der Rechtsprechung aus den Verstößen<br />

keine zuwendungsrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.<br />

MIWF (Epl. 06)<br />

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