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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

26 Bearbeitung von Rechtsbehelfen<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat die Bearbeitung von Rechtsbehelfen in der<br />

Finanzverwaltung geprüft. Er hat Feststellungen zur Arbeitsqualität, zur<br />

Personalverteilung und zum Controlling getroffen.<br />

Die Arbeitsqualität ist bei Folgerungen aus Abhilfeentscheidungen, bei<br />

Anordnung von Sicherheitsleistungen im Rahmen der Aussetzung der<br />

Vollziehung und bei der Bearbeitung ruhender Verfahren zu verbessern.<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat eine Reihe von Anregungen gegeben, um<br />

die Arbeitsqualität zu steigern.<br />

Das Finanzministerium hat zu den Vorschlägen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s<br />

Stellung genommen und mit der Umsetzung in Teilbereichen begonnen.<br />

26.1 Allgemeines<br />

Hält ein Steuerpflichtiger einen Steuerbescheid für rechtswidrig, kann er<br />

Einspruch einlegen und damit eine Überprüfung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> durch das<br />

Finanzamt im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gemäß §§ 347 bis<br />

367 Abgabenordnung (AO) herbeiführen. Folgt das Finanzamt dem Einspruchsbegehren<br />

nicht oder nicht vollständig, steht dem Steuerpflichtigen der Weg zum<br />

Finanzgericht offen.<br />

Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />

Nach den organisatorischen Regelungen der Finanzverwaltung werden die im<br />

Finanzamt eingehenden Einsprüche zunächst von der Stelle bearbeitet, die den<br />

angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, beispielsweise von der Veranlagungsstelle.<br />

Folgt diese so genannte Vorschaltstelle dem Einspruchsbegehren<br />

nicht, wird die Rechtsbehelfsstelle <strong>des</strong> Finanzamtes in der Regel nach einer Frist<br />

von drei Monaten für die weitere Bearbeitung zuständig. Die Rechtsbehelfsstelle<br />

führt das Verfahren fort und vertritt die Finanzverwaltung ggf. auch vor Gericht.<br />

Zudem hat sie die steuerlichen Folgen aus dem Verfahren zu ziehen und eventuell<br />

erforderliche Änderungen anderer Steuerbescheide zu veranlassen.<br />

In den Jahren 2001 bis 2006 stiegen die Einsprüche in den Finanzämtern auf<br />

einen Jahreshöchstwert von mehr als 1,3 Mio. an. Danach ist der Einspruchseingang<br />

auf rd. 796.000 im Jahr 2010 wieder zurückgegangen.<br />

In dem vorgenannten Zeitraum wurden durchschnittlich zwei Drittel der<br />

Einsprüche von den Finanzämtern im Wege der Abhilfe erledigt. Das restliche<br />

Drittel verteilte sich durchschnittlich zur Hälfte auf Einspruchsrücknahmen der<br />

Steuerpflichtigen und auf Einspruchsentscheidungen der Rechtsbehelfsstellen.<br />

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