JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
26 Bearbeitung von Rechtsbehelfen<br />
Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat die Bearbeitung von Rechtsbehelfen in der<br />
Finanzverwaltung geprüft. Er hat Feststellungen zur Arbeitsqualität, zur<br />
Personalverteilung und zum Controlling getroffen.<br />
Die Arbeitsqualität ist bei Folgerungen aus Abhilfeentscheidungen, bei<br />
Anordnung von Sicherheitsleistungen im Rahmen der Aussetzung der<br />
Vollziehung und bei der Bearbeitung ruhender Verfahren zu verbessern.<br />
Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat eine Reihe von Anregungen gegeben, um<br />
die Arbeitsqualität zu steigern.<br />
Das Finanzministerium hat zu den Vorschlägen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s<br />
Stellung genommen und mit der Umsetzung in Teilbereichen begonnen.<br />
26.1 Allgemeines<br />
Hält ein Steuerpflichtiger einen Steuerbescheid für rechtswidrig, kann er<br />
Einspruch einlegen und damit eine Überprüfung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> durch das<br />
Finanzamt im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gemäß §§ 347 bis<br />
367 Abgabenordnung (AO) herbeiführen. Folgt das Finanzamt dem Einspruchsbegehren<br />
nicht oder nicht vollständig, steht dem Steuerpflichtigen der Weg zum<br />
Finanzgericht offen.<br />
Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />
Nach den organisatorischen Regelungen der Finanzverwaltung werden die im<br />
Finanzamt eingehenden Einsprüche zunächst von der Stelle bearbeitet, die den<br />
angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, beispielsweise von der Veranlagungsstelle.<br />
Folgt diese so genannte Vorschaltstelle dem Einspruchsbegehren<br />
nicht, wird die Rechtsbehelfsstelle <strong>des</strong> Finanzamtes in der Regel nach einer Frist<br />
von drei Monaten für die weitere Bearbeitung zuständig. Die Rechtsbehelfsstelle<br />
führt das Verfahren fort und vertritt die Finanzverwaltung ggf. auch vor Gericht.<br />
Zudem hat sie die steuerlichen Folgen aus dem Verfahren zu ziehen und eventuell<br />
erforderliche Änderungen anderer Steuerbescheide zu veranlassen.<br />
In den Jahren 2001 bis 2006 stiegen die Einsprüche in den Finanzämtern auf<br />
einen Jahreshöchstwert von mehr als 1,3 Mio. an. Danach ist der Einspruchseingang<br />
auf rd. 796.000 im Jahr 2010 wieder zurückgegangen.<br />
In dem vorgenannten Zeitraum wurden durchschnittlich zwei Drittel der<br />
Einsprüche von den Finanzämtern im Wege der Abhilfe erledigt. Das restliche<br />
Drittel verteilte sich durchschnittlich zur Hälfte auf Einspruchsrücknahmen der<br />
Steuerpflichtigen und auf Einspruchsentscheidungen der Rechtsbehelfsstellen.<br />
220