31.10.2013 Aufrufe

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Ministerien, BR, Stadt und Schulträger - gezielt als Mieterschule gegründet, um<br />

das Land an den Ausgaben für Bauinvestitionen weitergehend zu beteiligen, als<br />

dies für Eigentümerschulen zulässig war. Hierzu verständigten sich die Beteiligten<br />

darauf, einen Bauträgerverein als Eigentümer <strong>des</strong> Schulgebäu<strong>des</strong> zu<br />

installieren, um über eine Finanzierung nach dem Mietmodell die jährliche<br />

Eigenleistung <strong>des</strong> Schulträgers unter Berücksichtigung seiner Darlehensverpflichtungen<br />

auf maximal 1,5 Mio. DM/Jahr zu begrenzen und alle darüber hinausgehenden<br />

Kosten über den Mietzins auffangen zu können. Sobald die Finanzierungsdarlehen<br />

abgelöst sind, sollte das Mietmodell in das für das Land deutlich<br />

günstigere Eigentümermodell überführt werden. Das Land garantierte dem<br />

Schulträger zudem die Übernahme der Schule bei einem Scheitern dieses<br />

Finanzierungskonzeptes.<br />

Die Miete wurde vor Abschluss der Untersuchung <strong>des</strong> LRH auf 11,17 €/qm reduziert.<br />

Die vorstehend dargestellte Mieter-Vermieter-Konstruktion war nach den Feststellungen<br />

<strong>des</strong> LRH kein Einzelfall. Weitere Beispiele fanden sich insbesondere<br />

bei Waldorfschulen, bei denen Fördervereine Liegenschaften an ihre Schulträgervereine<br />

vermieteten. Auch diese speziellen Mietverhältnisse waren durch<br />

das gemeinsame Interesse von Vermieter und Mieter geprägt, höhere Lan<strong>des</strong>zuschüsse<br />

als als Eigentümer zu bekommen.<br />

Bei Schulneugründungen war seit Jahren ein eindeutiger Trend zu Mieterschulen<br />

festzustellen. Ausweislich der vom LRH hierzu ausgewerteten Daten wurden von<br />

den seit 1998 neu gegründeten 36 Schulen im Haushaltsjahr 2006 insgesamt<br />

33 als Mieterschulen abgerechnet.<br />

15.4. Bewertungen<br />

Der LRH hat dem MSW gegenüber insbesondere die Auffassung vertreten, seine<br />

Feststellungen belegten, dass nach der derzeitigen Systematik der Ersatzschulfinanzierung<br />

Mieter von Ersatzschulen in der Regel gegenüber Eigentümern<br />

bevorzugt würden. Für das Land seien Mieterschulen mit erheblichen Mehrkosten<br />

verbunden. Die Bevorzugung der Mieterschulen habe in der Vergangenheit<br />

zu einer Vielzahl von Vermieter-Mieter-Konstruktionen geführt, die das Ziel<br />

verfolgten, das Land auf diese Weise mehr als nach der Systematik der schulrechtlichen<br />

Vorschriften „eigentlich“ vorgesehen, auch an den Bauinvestitionen<br />

für die Ersatzschulen zu beteiligen. Schulneugründungen erfolgten dementsprechend<br />

seit Jahren (fast) ausschließlich als Mieterschulen. Im Ergebnis führe<br />

diese Praxis zu einer indirekten Subventionierung der Vermögensbildung Dritter.<br />

MSW (Epl. 05)<br />

Der LRH hat weiter ausgeführt, er vermöge keine zwingenden Gründe zu erkennen,<br />

die es rechtfertigten, Mieterschulen gegenüber Eigentümerschulen zu bevorzugen.<br />

Er rege <strong>des</strong>halb an, wie bereits im Vorfeld <strong>des</strong> 2005 verabschiedeten<br />

neuen Schulgesetzes NRW angedacht, die Refinanzierungsmodalitäten - unabhängig<br />

von den Eigentumsverhältnissen an den Schulgebäuden - weitestgehend<br />

zu vereinheitlichen.<br />

144

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!