JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
mithin die Rechtslage und dürften sich in den vorliegenden Fällen der Tragweite<br />
ihres Verhaltens bewusst gewesen sein.<br />
17.2.5 Vorzeitiger Mittelabruf<br />
In 53 Fällen verwendeten die UK abgerufene Mittel i. H. v. min<strong>des</strong>tens rd.<br />
26,0 Mio. € erst nach mehr als zwei Monaten. Das MIWF hatte die UK in den ZB<br />
dazu verpflichtet, die Zuwendungen nur soweit und nicht eher anzufordern, als<br />
sie innerhalb von zwei Monaten benötigt werden. Die UK haben die Mittel in<br />
allen genannten Verfahren vorzeitig abgerufen und damit gegen die Auflagen in<br />
den ZB verstoßen. In zwei von ihm bereits geprüften Fällen beabsichtigte das<br />
MIWF wegen <strong>des</strong> Überschreitens der Zweimonatsfrist, für die Zeit von der Auszahlung<br />
der Zuwendung bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen festzusetzen.<br />
Die Ausführungen der UK im Rahmen der Anhörung bewogen das<br />
MIWF, von der Zinsfestsetzung abzusehen. Bei den örtlichen Erhebungen <strong>des</strong><br />
RPA haben sich diese Ausführungen als nicht zutreffend herausgestellt.<br />
Der LRH hat dem MIWF empfohlen, über den Widerruf der ZB oder die Verzinsung<br />
der vorzeitig abgerufenen Mittel zu entscheiden. In zwei Fällen hat er<br />
darum gebeten, die Einleitung strafrechtlicher Schritte zu prüfen.<br />
17.2.6 Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung<br />
Im Rahmen der Beschaffungen stellten die Auftragnehmer den UK in 17 Fällen<br />
mit einem Fördervolumen von rd. 14,1 Mio. € zusätzlich zu den geförderten<br />
Großgeräten kostenneutral weitere Geräte oder Komponenten mit einem Wert<br />
von min<strong>des</strong>tens rd. 1,0 Mio. € zur Verfügung. Diese Naturalrabatte hatten die UK<br />
mit den Auftragnehmern im Zuge der Verhandlungen über die Liefer- und<br />
Leistungsverträge vereinbart. In den ZB waren die UK dazu verpflichtet worden,<br />
die Zuwendungen wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Vereinbarung<br />
von Naturalrabatten in Gestalt zusätzlicher Geräte und Komponenten anstelle<br />
kaufpreismindernder Rabatte verstößt gegen den Grundsatz wirtschaftlicher<br />
und sparsamer Verwendung der Zuwendung.<br />
Der LRH hat dem MIWF empfohlen, über den Widerruf der ZB und die Rückforderung<br />
der überzahlten Beträge einschließlich deren Verzinsung zu entscheiden.<br />
17.2.7 Beachtung <strong>des</strong> Vergaberechts<br />
Das MIWF hatte in die ZB die Auflage aufgenommen, dass die UK das Vergaberecht<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu beachten haben. Schwere Verstöße gegen vergaberechtliche<br />
Vorschriften haben nach einem Runderlass <strong>des</strong> Finanzministeriums<br />
grundsätzlich den Widerruf <strong>des</strong> ZB und die Neufestsetzung (Kürzung) der Zuwendung<br />
zur Folge.<br />
Ein UK führte in keinem der geprüften Fälle ein Vergabeverfahren durch. Im<br />
Übrigen wichen die UK in zwölf Fällen vom Regelfall der öffentlichen Ausschreibung<br />
ab. Nachvollziehbare Vergabevermerke waren in diesen Fällen nicht<br />
MIWF (Epl. 06)<br />
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