31.10.2013 Aufrufe

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />

geeigneter Weise für diese Problematik im Rahmen von Gruppenbesprechungen<br />

o. ä. zu sensibilisieren.<br />

• Soweit Abhilfen unter bereits beendeten Steuernummern vorgenommen werden,<br />

die zur Festsetzung von Erstattungszinsen nach § 233a AO führen, obliege<br />

es den Bearbeitern der Rechtsbehelfsstellen, die Vorschaltstellen hierauf<br />

bei Rückgabe der Steuerakten hinzuweisen, in der Regel durch einen Vermerk<br />

auf der Rückgabeverfügung. Die OFD seien gebeten worden, die Beschäftigten<br />

in geeigneter Weise im Rahmen von Gruppenbesprechungen o. ä.<br />

auch für diese Problematik zu sensibilisieren.<br />

• Die Auffassung <strong>des</strong> LRH, dass die konsequente Anwendung <strong>des</strong> § 364a AO<br />

ein geeignetes Mittel sei, um die Dauer der Rechtsbehelfsverfahren in<br />

geeigneten Fällen zu verkürzen und die Effizienz der Rechtsbehelfsbearbeitung<br />

insoweit zu steigern, werde geteilt. Die nordrhein-westfälische<br />

Finanzverwaltung unternehme schon seit längerem Anstrengungen, um eine<br />

verstärkte Nutzung der Erörterung nach § 364a AO zur Einspruchserledigung<br />

zu erreichen. So werde in Lehrgängen und Informationsbesuchen auf die<br />

Vorteile einer Erörterung <strong>des</strong> Sach- und Rechtsstan<strong>des</strong> nach § 364a AO hingewiesen.<br />

• Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung seien die Bearbeiter<br />

sowohl der Vorschaltstellen als auch der Rechtsbehelfsstellen stärker als bisher<br />

dazu anzuhalten, eine mögliche Gefährdung <strong>des</strong> Steueranspruches in ihre<br />

Entscheidung einzubeziehen. Die OFD seien gebeten worden, diese Problematik<br />

zum Gegenstand von Gruppenbesprechungen zu machen. Darüber hinaus<br />

werde mit den OFD erörtert werden, welche Möglichkeiten bestehen, die<br />

Vorschaltstellen und die Rechtsbehelfsstellen regelmäßig auf die bestehenden<br />

Bearbeitungsgrundsätze zur Aussetzung der Vollziehung und speziell zur<br />

Anordnung einer Sicherheitsleistung hinzuweisen und die Einhaltung der<br />

Bearbeitungsgrundsätze zu kontrollieren. Die Anregung <strong>des</strong> LRH, die Prüfung<br />

der Anordnung einer Sicherheitsleistung auf auszusetzende Steuerbeträge ab<br />

25.000 € zu konzentrieren, werde gern zum Gegenstand der Erörterungen<br />

gemacht. Ferner sei zu überlegen, ob der Vordruck zur Gewährung der<br />

Aussetzung der Vollziehung angepasst werden könne. Die vom LRH erbetene<br />

Automationsunterstützung wäre zwar wünschenswert, dürfte sich aber im<br />

Hinblick auf vordringliche Arbeiten nicht kurzfristig realisieren lassen.<br />

• Die derzeitige Automationsunterstützung (WinGF-Rechtsbehelfsliste und<br />

Prüfhinweis aus dem Erhebungsprogramm) halte das FM für ausreichend, um<br />

sicherzustellen, dass der Sachbearbeiter auf die Beendigung der Aussetzung<br />

der Vollziehung und die Prüfung eventuell erforderlicher weiterer Maßnahmen<br />

hingewiesen wird. Ursächlich für die in Einzelfällen gleichwohl unterbliebene<br />

Festsetzung von Aussetzungszinsen dürften schlicht Versäumnisse aufgrund<br />

von Zeitdruck oder ggf. auch mangeln<strong>des</strong> Problembewusstsein sein. Hier<br />

könne nur versucht werden, die Sachbearbeiter für die Problematik stärker zu<br />

sensibilisieren.<br />

• Die Zahl der derzeit ruhenden Verfahren sehe das FM wieder als moderat an.<br />

Zur Vermeidung eines erneuten Anstiegs werde die Zahl der ruhenden<br />

Verfahren von den OFD überwacht und regelmäßig zum Gegenstand von<br />

Besprechungen mit den Sachgebietsleitern und Sachbearbeitern der Rechtsbehelfsstellen<br />

gemacht. Die Überwachung der den ruhenden Verfahren<br />

zugrundeliegenden Musterverfahren erfolge entgegen der Einschätzung <strong>des</strong><br />

LRH nach den übereinstimmenden Erfahrungen der OFD durch die Sachbearbeiter<br />

der Rechtsbehelfsstellen nicht einzeln, jeder für sich, sondern als<br />

226

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!