JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
25.4.3 Scannernutzung<br />
Die Auswertung aller Daten ergab, dass mit den 135 in den Festsetzungsfinanzämtern<br />
zur Verfügung stehenden Scannern in den ersten drei Jahren seit<br />
Inbetriebnahme der Scanner bis zum Ablesetermin (überwiegend Anfang April<br />
2011) insgesamt 13.114.238 Blätter gescannt wurden. Das ergibt eine durchschnittliche<br />
Scannerauslastung von rd. 97.140 Blätter je Scanner im vorgenannten<br />
Zeitraum. Die Bandbreite reichte dabei von wenigen Blättern bis knapp<br />
490.000 Blätter je Scanner. Nach den Feststellungen <strong>des</strong> LRH nutzten elf<br />
Finanzämter die Scanner gar nicht für das Projekt SteuBel und in weiteren sechs<br />
Finanzämtern wurde das Scannen von Steuererklärungen im Laufe <strong>des</strong> Jahres<br />
2010 wieder eingestellt.<br />
25.4.3.1 Scannquoten<br />
Anhand der erhobenen Werte und unter Berücksichtigung der finanzamtsspezifischen<br />
ELSTER-Quoten hat der LRH für das Jahr 2010 die Anzahl der eingegangenen<br />
Papiersteuererklärungen bestimmt. Dieses Volumen betrug rd. 5,5 Mio.<br />
Papiersteuererklärungen und stellt grundsätzlich das scannbare Potenzial dar.<br />
Nach den Feststellungen <strong>des</strong> LRH wurden in den im Prüfungszeitraum noch<br />
bestehenden 108 Festsetzungsfinanzämtern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW im Jahr 2010 insgesamt<br />
rd. 1,1 Mio. Steuererklärungen und damit rd. 20 v. H. aller eingegangenen<br />
Papiersteuererklärungen gescannt. In den 31 Testfinanzämtern lag diese<br />
Quote mit rd. 26 v. H. nicht wesentlich höher.<br />
Dieser Durchschnittswert von rd. 20 v. H. aller eingegangenen Papiersteuererklärungen<br />
verteilt sich auf die Finanzämter in höchst unterschiedlichem Maße,<br />
wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich wird.<br />
Scannquote<br />
Anzahl<br />
Finanzämter<br />
unter 10 v. H. 37<br />
10 v. H. bis 25 v. H. 31<br />
25 v. H. bis 50 v. H. 31<br />
50 v. H. bis 75 v. H. 9<br />
über 75 v. H. 0<br />
In 2010 haben somit insgesamt 68 Finanzämter und damit fast 63 v. H. aller<br />
108 Festsetzungsfinanzämter weniger als 25 v. H. der eingegangenen Papiersteuererklärungen<br />
gescannt. 99 Finanzämter und damit fast 92 v. H. scannten<br />
weniger als 50 v. H. <strong>des</strong> scannbaren Potenzials. Lediglich neun Finanzämter<br />
scannten mehr als 50 v. H. der Papiersteuererklärungen, wobei der höchste<br />
Wert bei rd. 68 v. H. lag.<br />
Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />
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