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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

15.5. Weiterer Schriftwechsel<br />

15.5.1 Das MSW hatte zunächst u. a. mitgeteilt, dass die Refinanzierung von Mieten im<br />

Allgemeinen zu höheren Belastungen führe als die sieben prozentige Anrechnung<br />

auf die Eigenleistung <strong>des</strong> Gebäudeeigentümers, ergebe sich ohne den<br />

Blick auf die Haushaltsdaten bereits aus grundsätzlichen Erwägungen. Denn die<br />

Anrechnung stelle in pauschalierter Form lediglich ein Entgelt für Abnutzung und<br />

Wertminderung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> dar, während es stets das Betreiben eines Vermieters<br />

sein werde, min<strong>des</strong>tens seinen Investitionsaufwand ähnlich einer<br />

Kostenmiete zu refinanzieren bzw. bei „echten“ Mietverhältnissen darüber hinaus<br />

auch eine Gewinnerwartung zu realisieren.<br />

Der LRH hat erwidert, die grundsätzlichen Erwägungen <strong>des</strong> MSW seien sicherlich<br />

richtig. Ihm sei es weitergehend jedoch darum gegangen, die finanzielle<br />

Dimension aufzuzeigen, die sich hinter diesen Erwägungen für den Lan<strong>des</strong>haushalt<br />

verberge. Unabhängig davon bitte er die Differenzierung zwischen echten<br />

und unechten Mietverhältnissen zu erläutern.<br />

15.5.2 Des Weiteren hatte das MSW ausgeführt, nach seiner Einschätzung habe der<br />

Vorschlag <strong>des</strong> LRH, eine für Mieter und Eigentümer einheitliche Nutzungspauschale<br />

einzuführen, keine Aussicht auf Erfolg. Die dazu im Vorfeld der Verabschiedung<br />

<strong>des</strong> Schulgesetzes NRW angestellten Überlegungen hätten ergeben,<br />

dass eine solche Pauschale zu erheblichen Verwerfungen führen würde mit der<br />

Folge, dass einerseits sehr hohe Überschussbeträge, andererseits in großem<br />

Umfang Ausgleichsbeträge (Vertrauensschutz) in Kauf genommen werden müssten.<br />

Eine solche Lösung sei mithin vor allem <strong>des</strong>wegen aufgegeben worden, weil<br />

sie fiskalisch nicht darstellbar gewesen sei.<br />

Der LRH hat hierzu klargestellt, dass er keineswegs die Einführung einer einheitlichen<br />

Nutzungspauschale für Eigentümer und Mieter vorgeschlagen habe. Er<br />

habe vielmehr angeregt, die Refinanzierungsregelungen - unabhängig von den<br />

Eigentumsverhältnissen an den Schulgebäuden - weitestgehend zu vereinheitlichen<br />

und sich dabei bewusst eines konkreten Vorschlags zur Umsetzung dieser<br />

Anregung enthalten.<br />

Im Übrigen belegten die Ausführungen <strong>des</strong> MSW zu der früher angedachten einheitlichen<br />

Nutzungspauschale das Dilemma <strong>des</strong> damals gewählten Lösungsansatzes,<br />

nach dem alle Schulen von Anfang an eine gleich hohe Quadratmeterpauschale<br />

erhalten sollten und zugleich verhindert werden sollte, dass<br />

sich Schulen nach den neuen Regelungen schlechter stehen als zuvor. Eine solche<br />

Regelung habe zwangsläufig dazu führen müssen, dass einige Schulträger<br />

höhere Zuschüsse bekommen hätten als zuvor und andere, denen nunmehr<br />

weniger zugestanden hätte, in Höhe der Differenz Ausgleichsbeträge erhalten<br />

hätten. Angesichts <strong>des</strong>sen vermöge es nicht zu überraschen, dass das Ergebnis<br />

fiskalisch nicht darstellbar gewesen sei.<br />

Der Umstand, dass die unterschiedliche Finanzierungspraxis historisch gewachsen<br />

sei, möge die vom LRH aufgezeigten Differenzen bei der Refinanzierung von<br />

Eigentümer- und Mieterschulen erklären; das Festhalten an diesem, den Lan<strong>des</strong>haushalt<br />

zunehmend stärker belastenden System begründe er nicht. Dem<br />

Hinweis, angesichts der langjährigen Finanzierungspraxis seien bei den Mieterschulen<br />

Vertrauensschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen, könne bezüglich<br />

der „Altfälle“ gefolgt werden. Für die steigende Zahl neu gegründeter Mieter-<br />

MSW (Epl. 05)<br />

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