JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
24.3.3 Rückforderung von Fördermitteln<br />
Im Rahmen der Prüfung der Endverwendungsnachweise hat die Bewilligende<br />
Stelle sich die Prüfungsergebnisse zu eigen zu machen, die endgültige Förderhöhe<br />
festzustellen sowie einen Abschlussbescheid zu erlassen. Über etwaige Rückforderungen<br />
entscheidet nach der Beschreibung <strong>des</strong> VKS der Begleit- oder der<br />
Lenkungsausschuss. Da für Beschlüsse dieser Ausschüsse nach der INTERREG-<br />
Vereinbarung Einstimmigkeit erforderlich ist, kann je<strong>des</strong> einzelne stimmberechtigte<br />
Ausschussmitglied mit einer Nein-Stimme eine Rückforderung verhindern.<br />
Auch hier verfügt die Verwaltungsbehörde nicht über ausreichende Einwirkungsmöglichkeiten.<br />
Das Verfahren stellt die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen<br />
nicht sicher.<br />
Nach den Ausführungen <strong>des</strong> MWEBWV wurde bisher der Lenkungsausschuss<br />
bei Rückforderungsentscheidungen nur über den Vorgang informiert, da nach<br />
Prüfung durch die Bewilligungsbehörde kein Ermessensspielraum hinsichtlich<br />
der Teilrückforderung gegeben war. In der Praxis habe das nicht zu Problemen<br />
geführt. Allerdings sei zuzugestehen, dass für solche Fälle eine Regelungslücke<br />
im VKS bestehe. Auch dieser Punkt werde im Rahmen der nächsten Programmerstellung<br />
berücksichtigt.<br />
24.4 Finanzierung<br />
Nach dem INTERREG IV A - Programm sind für die technische Hilfe 6 v. H. der<br />
Gesamtmittel (rd. 293,9 Mio. €) vorgesehen, dies entspricht 17,6 Mio. €. Hierbei<br />
wurde das Land lediglich mit 250.000 € für die Prüfbehörde berücksichtigt.<br />
Weitere finanzielle Vereinbarungen zugunsten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wurden nicht getroffen.<br />
Außerhalb der technischen Hilfe wurde die Bescheinigungsbehörde mit<br />
Vertrag anteilig durch die Niederlande, NI und das Land finanziert.<br />
MWEBWV (Epl. 14)<br />
Der finanzielle Aufwand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Durchführung <strong>des</strong> INTERREG IV A -<br />
Programms wurde nicht ermittelt und bei der Finanzierung <strong>des</strong> Programms nicht<br />
angemessen berücksichtigt. Nach den Feststellungen <strong>des</strong> LRH sind zur<br />
Wahrnehmung der von NRW übernommenen Aufgaben während der Programmphase<br />
durchschnittlich insgesamt min<strong>des</strong>tens 2,55 Stellen <strong>des</strong> höheren und<br />
3,55 Stellen <strong>des</strong> gehobenen Dienstes sowie 1,9 Stellen von Regierungsbeschäftigten<br />
eingesetzt. Für die Wahrnehmung der von NRW übernommenen<br />
Aufgaben hat kein ausreichender finanzieller Ausgleich stattgefunden. Weder<br />
die Niederlande noch NI haben Aufgaben übernommen, die einen vergleichbaren<br />
finanziellen Aufwand verursachen.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> MWEBWV ist zu berücksichtigen, dass die Niederlande mit<br />
86.008.507 € einen größeren Anteil der ihnen von der EU zugewiesenen EU-<br />
Mittel in das Programm Deutschland - Nederland einbringen. NRW und NI bringen<br />
mit 30.865.624 € bzw. 21.779.721 € weniger ein, da innerhalb Deutschlands<br />
ein Verteilungsmodus zugunsten der ostdeutschen Bun<strong>des</strong>länder vereinbart<br />
worden sei. Bei der Zuweisung der verschiedenen Programmfunktionen<br />
habe das Ministerium sich sowohl von Kostenüberlegungen als auch von der<br />
Überlegung, welchen Institutionen das entsprechende Vertrauen hinsichtlich<br />
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