31.10.2013 Aufrufe

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

18.5 Kooperationen der Hochschulen untereinander<br />

Gemeinsame Vergabeverfahren von zwei oder mehr Hochschulen wurden zwar<br />

bei allen geprüften Hochschulen vorgefunden, jedoch beschränkten sich die<br />

Kooperationen zumeist auf eine geringe Anzahl von Beteiligten. Sie betrafen<br />

auch nur in wenigen Fällen eine größere Zahl verschiedener Artikel bzw. Dienstleistungen.<br />

Lediglich beim Einkauf von Papier und Büromöbeln kooperierten<br />

mehr als die Hälfte, bei dem Bezug von elektrischer Energie sogar über 80 v. H.<br />

der geprüften Hochschulen miteinander. Erwähnung verdient ferner die für rd.<br />

40 v. H. der Hochschulen bei einer Technischen Hochschule konzentrierte<br />

Beschaffung von IT-Hardware.<br />

Die RPÄ haben die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen<br />

herausgestellt. So seien z. B. durch den gemeinsamen Einkauf mehrerer<br />

Hochschulen höhere Mengenrabatte und gleichzeitig Effizienzgewinne bei<br />

der Auftragsvergabe zu erzielen. Auch könnten die genannten Beschaffungen<br />

von IT-Hardware und elektrischer Energie als Beispiele gelungener Kooperationen<br />

dienen, in denen jeweils Expertinnen oder Experten für die Beschaffung<br />

bestimmter Güter hochschulübergreifend tätig werden.<br />

In den hierzu vorliegenden Äußerungen haben die Hochschulen die Notwendigkeit<br />

einer besseren Zusammenarbeit anerkannt und die grundsätzliche Bereitschaft<br />

zu einer Intensivierung signalisiert.<br />

18.6 Beachtung der Bestimmungen zur Korruptionsprävention<br />

Die Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung 1 sehen u. a. vor, dass Beschäftigte<br />

nicht länger als fünf Jahre ununterbrochen in korruptionsgefährdeten Bereichen,<br />

zu denen auch die Vergabestellen zählen, eingesetzt werden sollen.<br />

Soweit hiervon abgewichen wird, ist die zuständige Aufsichtsbehörde unter Darlegung<br />

der dafür maßgebenden Gründe zu informieren. Bei den meisten der geprüften<br />

Hochschulen hatte weder eine entsprechende Personalrotation stattgefunden<br />

noch war die in diesem Fall erforderliche Mitteilung an das Ministerium<br />

für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) erfolgt.<br />

Die RPÄ haben auf die geltenden Bestimmungen Bezug genommen und deutlich<br />

gemacht, dass die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung strikt beachtet werden<br />

müssen.<br />

MIWF (Epl. 06)<br />

Die Hochschulen haben durchgängig auf die Probleme einer Personalrotation im<br />

Vergabebereich hingewiesen. Insbesondere bei kleineren Vergabestellen gehe<br />

Expertenwissen verloren und entstünden hohe Aufwände für die Einarbeitung<br />

neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichwohl wollten die Hochschulen<br />

1 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (SGV. NRW. 20020) sowie<br />

Runderlass <strong>des</strong> Innenministeriums, zugleich im Namen <strong>des</strong> Ministerpräsidenten und aller Lan<strong>des</strong>ministerien, vom<br />

26.4.2005 - IR 12.02.06 - „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ (MBl. NRW.<br />

2005 S. 623).<br />

166

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!