31.10.2013 Aufrufe

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Als Prüfbehörde wurde das Finanzministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW benannt. Die<br />

Prüfbehörde hat insbesondere zu gewährleisten, dass das Funktionieren <strong>des</strong><br />

Verwaltungs- und Kontrollsystems für das INTERREG IV A - Programm (VKS)<br />

geprüft wird; sie hat sicherzustellen, dass Vorhaben anhand geeigneter<br />

Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden.<br />

Die Umsetzung <strong>des</strong> Programms kontrolliert der Begleitausschuss, in dem alle 14<br />

INTERREG-Partner vertreten sind. Der Begleitausschuss hat vier regionale<br />

Lenkungsausschüsse eingerichtet.<br />

Nach Art. 59 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1083/2006 kann die Verwaltungsbehörde<br />

eine oder mehrere zwischengeschaltete Stellen benennen, die Aufgaben der<br />

Verwaltungsbehörde teilweise oder in Gänze unter deren Verantwortung durchführen.<br />

Die INTERREG-Partner haben vereinbart, dass die Bezirksregierung (BR)<br />

Münster für die Verwaltungsbehörde als „Bewilligende Stelle“ die Bewilligung<br />

der Zuwendungen übernimmt. Darüber hinaus kann die Verwaltungsbehörde<br />

Aufgaben zur Durchführung <strong>des</strong> Programms auf EDR, EUREGIO, ERW und ERMN<br />

als regionale Programmmanagements übertragen. Zu den Aufgaben der regionalen<br />

Programmmanagements als zwischengeschaltete Stellen gehören die<br />

Projektentwicklung und -beurteilung, die Vor- und Nachbereitung der Sitzung der<br />

Lenkungsausschüsse sowie Projektbegleitung, -kontrolle und -monitoring.<br />

Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1080/2006 hat die Verwaltungsbehörde,<br />

nach Anhörung der im Programmgebiet vertretenen Mitgliedstaaten, ein gemeinsames<br />

Sekretariat zu errichten. In der INTERREG-Vereinbarung wurde der ERW<br />

als Gemeinsames Sekretariat bestimmt. Es soll die Verwaltungsbehörde, den<br />

Begleitausschuss und gegebenenfalls die Prüfbehörde bei der Wahrnehmung<br />

ihrer jeweiligen Aufgaben unterstützen. Zu den weiteren Aufgaben gehört auch<br />

die Initiierung und Begleitung von majeuren Projekten.<br />

24.3 Verfahren<br />

24.3.1 Antragsverfahren<br />

MWEBWV (Epl. 14)<br />

Für die Antragsprüfung ist grundsätzlich das regionale Programmmanagement<br />

federführend, in <strong>des</strong>sen Verwaltungsbereich der Lead Partner seinen Sitz hat.<br />

Ist der Träger eines der regionalen Programmmanagements Lead Partner eines<br />

Projekts, hat in NRW die zuständige BR Düsseldorf oder Münster und in NI die<br />

Regierungsvertretung Oldenburg die Federführung. Für die majeuren Projekte ist<br />

das Gemeinsame Sekretariat federführend.<br />

Grundsätzlich entscheidet der zuständige regionale Lenkungsausschuss über<br />

die Förderung, bei majeuren Projekten obliegt dies dem Begleitausschuss. Nach<br />

den erteilten Auskünften nimmt die Bewilligende Stelle beratend an den<br />

Sitzungen der Ausschüsse teil. Die einzelnen Ausschüsse tagen zwei- bis viermal<br />

pro Jahr.<br />

200

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!