JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
Als Prüfbehörde wurde das Finanzministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW benannt. Die<br />
Prüfbehörde hat insbesondere zu gewährleisten, dass das Funktionieren <strong>des</strong><br />
Verwaltungs- und Kontrollsystems für das INTERREG IV A - Programm (VKS)<br />
geprüft wird; sie hat sicherzustellen, dass Vorhaben anhand geeigneter<br />
Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden.<br />
Die Umsetzung <strong>des</strong> Programms kontrolliert der Begleitausschuss, in dem alle 14<br />
INTERREG-Partner vertreten sind. Der Begleitausschuss hat vier regionale<br />
Lenkungsausschüsse eingerichtet.<br />
Nach Art. 59 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1083/2006 kann die Verwaltungsbehörde<br />
eine oder mehrere zwischengeschaltete Stellen benennen, die Aufgaben der<br />
Verwaltungsbehörde teilweise oder in Gänze unter deren Verantwortung durchführen.<br />
Die INTERREG-Partner haben vereinbart, dass die Bezirksregierung (BR)<br />
Münster für die Verwaltungsbehörde als „Bewilligende Stelle“ die Bewilligung<br />
der Zuwendungen übernimmt. Darüber hinaus kann die Verwaltungsbehörde<br />
Aufgaben zur Durchführung <strong>des</strong> Programms auf EDR, EUREGIO, ERW und ERMN<br />
als regionale Programmmanagements übertragen. Zu den Aufgaben der regionalen<br />
Programmmanagements als zwischengeschaltete Stellen gehören die<br />
Projektentwicklung und -beurteilung, die Vor- und Nachbereitung der Sitzung der<br />
Lenkungsausschüsse sowie Projektbegleitung, -kontrolle und -monitoring.<br />
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1080/2006 hat die Verwaltungsbehörde,<br />
nach Anhörung der im Programmgebiet vertretenen Mitgliedstaaten, ein gemeinsames<br />
Sekretariat zu errichten. In der INTERREG-Vereinbarung wurde der ERW<br />
als Gemeinsames Sekretariat bestimmt. Es soll die Verwaltungsbehörde, den<br />
Begleitausschuss und gegebenenfalls die Prüfbehörde bei der Wahrnehmung<br />
ihrer jeweiligen Aufgaben unterstützen. Zu den weiteren Aufgaben gehört auch<br />
die Initiierung und Begleitung von majeuren Projekten.<br />
24.3 Verfahren<br />
24.3.1 Antragsverfahren<br />
MWEBWV (Epl. 14)<br />
Für die Antragsprüfung ist grundsätzlich das regionale Programmmanagement<br />
federführend, in <strong>des</strong>sen Verwaltungsbereich der Lead Partner seinen Sitz hat.<br />
Ist der Träger eines der regionalen Programmmanagements Lead Partner eines<br />
Projekts, hat in NRW die zuständige BR Düsseldorf oder Münster und in NI die<br />
Regierungsvertretung Oldenburg die Federführung. Für die majeuren Projekte ist<br />
das Gemeinsame Sekretariat federführend.<br />
Grundsätzlich entscheidet der zuständige regionale Lenkungsausschuss über<br />
die Förderung, bei majeuren Projekten obliegt dies dem Begleitausschuss. Nach<br />
den erteilten Auskünften nimmt die Bewilligende Stelle beratend an den<br />
Sitzungen der Ausschüsse teil. Die einzelnen Ausschüsse tagen zwei- bis viermal<br />
pro Jahr.<br />
200