JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
dies die Gefahr, dass „zu viele“ oder „zu wenige“ Stellen verteilt würden. Insgesamt<br />
stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Rundungsverfahrens,<br />
das den Schulen auf der einen Seite im Wege der Abrundung bis zu 0,49 Stellen<br />
<strong>des</strong> errechneten Grundbedarfs wegnehme, um ggf. denselben Schulen auf der<br />
anderen Seite „andere“ kleinteilige RG-Stellenanteile zuzuweisen.<br />
Die Verwendung der Stellen habe häufig nicht oder nicht in vollem Umfang der<br />
vorgesehenen Zweckbindung entsprochen. Eine klare (inhaltliche) Abgrenzung<br />
zu anderen Fördertöpfen sei nicht immer möglich gewesen.<br />
Beim rückläufigen herkunftssprachlichen Unterricht müsse geprüft werden, ob<br />
er selbst dann beibehalten werden solle, wenn die vom MSW gesetzten Standards<br />
(Unterrichtsstunden pro Woche/Gruppengröße) in der Praxis nicht verwirklicht<br />
würden oder werden könnten.<br />
Bei den Rundungsgewinnen zeige die festgestellte Bandbreite der Verwendungsvarianten,<br />
dass die Stellen in der Praxis als Stellenpool für die verschiedensten<br />
Begehrlichkeiten genutzt würden.<br />
14.3.2 Zusammenfassend betrachtet gäben die Feststellungen nach Auffassung <strong>des</strong><br />
LRH nicht nur Veranlassung, die Veranschlagung, Verteilung und Verwendung<br />
der untersuchten Stellen umfassend zu korrigieren und auf das Rundungsverfahren<br />
ggf. zu verzichten. Darüber hinaus stelle sich die Frage, inwieweit die<br />
Einzelbetrachtung von Stellen und Zwecken und ihre Aufspaltung in verschiedene<br />
Töpfe den tatsächlichen Bedürfnissen der Schulen (noch) Rechnung trage.<br />
Insoweit sei zu berücksichtigen, dass der Erfolg isoliert betrachteter Förderangebote<br />
nicht messbar sei. Wenn sich die schulische Situation der zu fördernden<br />
Schülerinnen und Schüler - z. B. die Sitzenbleiberquote - verbessere, so<br />
könne dies sowohl auf Angebote aus den vom LRH untersuchten Stellen zurückzuführen<br />
sein, als auch auf andere nicht in die Prüfung einbezogene Stellen für<br />
zusätzliche Bedarfe oder auf eine grundsätzlich stärkere Ausrichtung <strong>des</strong> gesamten<br />
Unterrichts auf die individuelle Förderung oder auf eine Kombination<br />
aus allem. Dementsprechend planten die Schulen in der Praxis auch auf der<br />
Grundlage von Gesamtförderkonzepten und differenzierten nicht kleinteilig nach<br />
der Herkunft bzw. Zweckbindung einzelner Stellen.<br />
Diesem Gesamtansatz werde die derzeitige Stellenzuweisung über verschiedene<br />
Töpfe nicht gerecht. Sie widerspreche zudem dem Gedanken der Eigenverantwortung,<br />
der auch im Schulbereich zunehmend an Gewicht gewinne und den<br />
Schulen mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen solle.<br />
Der LRH rege daher an, die Vielzahl der Töpfe zu reduzieren, statt<strong>des</strong>sen ggf.<br />
eine zusammengefasste Stellenzuweisung für Unterrichtsmehrbedarfe vorzusehen<br />
und diese rechenbar zu machen.<br />
14.4. Weiterer Schriftwechsel<br />
14.4.1. Das MSW hat mit Schreiben vom 27.10.2011 Stellung genommen.<br />
In grundsätzlichen Anmerkungen führt es zunächst insbesondere aus, die<br />
Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen sei für die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
eine der zentralen Leitperspektiven für das Schulwesen in NRW. Auf dem Weg<br />
MSW (Epl. 05)<br />
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