31.10.2013 Aufrufe

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

dies die Gefahr, dass „zu viele“ oder „zu wenige“ Stellen verteilt würden. Insgesamt<br />

stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Rundungsverfahrens,<br />

das den Schulen auf der einen Seite im Wege der Abrundung bis zu 0,49 Stellen<br />

<strong>des</strong> errechneten Grundbedarfs wegnehme, um ggf. denselben Schulen auf der<br />

anderen Seite „andere“ kleinteilige RG-Stellenanteile zuzuweisen.<br />

Die Verwendung der Stellen habe häufig nicht oder nicht in vollem Umfang der<br />

vorgesehenen Zweckbindung entsprochen. Eine klare (inhaltliche) Abgrenzung<br />

zu anderen Fördertöpfen sei nicht immer möglich gewesen.<br />

Beim rückläufigen herkunftssprachlichen Unterricht müsse geprüft werden, ob<br />

er selbst dann beibehalten werden solle, wenn die vom MSW gesetzten Standards<br />

(Unterrichtsstunden pro Woche/Gruppengröße) in der Praxis nicht verwirklicht<br />

würden oder werden könnten.<br />

Bei den Rundungsgewinnen zeige die festgestellte Bandbreite der Verwendungsvarianten,<br />

dass die Stellen in der Praxis als Stellenpool für die verschiedensten<br />

Begehrlichkeiten genutzt würden.<br />

14.3.2 Zusammenfassend betrachtet gäben die Feststellungen nach Auffassung <strong>des</strong><br />

LRH nicht nur Veranlassung, die Veranschlagung, Verteilung und Verwendung<br />

der untersuchten Stellen umfassend zu korrigieren und auf das Rundungsverfahren<br />

ggf. zu verzichten. Darüber hinaus stelle sich die Frage, inwieweit die<br />

Einzelbetrachtung von Stellen und Zwecken und ihre Aufspaltung in verschiedene<br />

Töpfe den tatsächlichen Bedürfnissen der Schulen (noch) Rechnung trage.<br />

Insoweit sei zu berücksichtigen, dass der Erfolg isoliert betrachteter Förderangebote<br />

nicht messbar sei. Wenn sich die schulische Situation der zu fördernden<br />

Schülerinnen und Schüler - z. B. die Sitzenbleiberquote - verbessere, so<br />

könne dies sowohl auf Angebote aus den vom LRH untersuchten Stellen zurückzuführen<br />

sein, als auch auf andere nicht in die Prüfung einbezogene Stellen für<br />

zusätzliche Bedarfe oder auf eine grundsätzlich stärkere Ausrichtung <strong>des</strong> gesamten<br />

Unterrichts auf die individuelle Förderung oder auf eine Kombination<br />

aus allem. Dementsprechend planten die Schulen in der Praxis auch auf der<br />

Grundlage von Gesamtförderkonzepten und differenzierten nicht kleinteilig nach<br />

der Herkunft bzw. Zweckbindung einzelner Stellen.<br />

Diesem Gesamtansatz werde die derzeitige Stellenzuweisung über verschiedene<br />

Töpfe nicht gerecht. Sie widerspreche zudem dem Gedanken der Eigenverantwortung,<br />

der auch im Schulbereich zunehmend an Gewicht gewinne und den<br />

Schulen mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen solle.<br />

Der LRH rege daher an, die Vielzahl der Töpfe zu reduzieren, statt<strong>des</strong>sen ggf.<br />

eine zusammengefasste Stellenzuweisung für Unterrichtsmehrbedarfe vorzusehen<br />

und diese rechenbar zu machen.<br />

14.4. Weiterer Schriftwechsel<br />

14.4.1. Das MSW hat mit Schreiben vom 27.10.2011 Stellung genommen.<br />

In grundsätzlichen Anmerkungen führt es zunächst insbesondere aus, die<br />

Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen sei für die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

eine der zentralen Leitperspektiven für das Schulwesen in NRW. Auf dem Weg<br />

MSW (Epl. 05)<br />

137

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!