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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Die besetzten Stellen wurden weit überwiegend für Vertretungsunterricht eingesetzt<br />

und standen nur in geringem Umfang für Förderzwecke zur Verfügung.<br />

Nach Auskunft von dazu befragten Schulleiterinnen und Schulleitern ließ die<br />

Verbindung der Verwendungszwecke „individuelle Förderung“ und „gegen<br />

Unterrichtsausfall/für Vertretungsaufgaben“ wegen <strong>des</strong> vorrangig zu bedienenden<br />

hohen Vertretungsbedarfs keine nachhaltige Förderung zu. Überdies wurde<br />

die zweckentsprechende Inanspruchnahme der UA-Stellen zunehmend durch<br />

ihre Verwendung für immer neue, vom MSW vorgegebene Zwecke (z. B. Aufbau<br />

von NRW-Sportschulen, Initiative „Komm-mit“) ausgeschlossen.<br />

14.2.2 Integrationshilfen<br />

Schulen erhalten seit Jahren Stellen zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf<br />

für ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler, um diese möglichst<br />

frühzeitig fördern und beim Aufbau sprachlicher, fachlicher und sozialer<br />

Kompetenzen unterstützen zu können. Für diese Integrationshilfen wurde ursprünglich<br />

eine wechselnde Anzahl von IH-Stellen - abhängig von der Anzahl der<br />

Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und der Schulform - als<br />

Zuschlag zu den jeweiligen Grundstellen im Lan<strong>des</strong>haushalt veranschlagt. Im<br />

Jahr 2004 wurde diese nachvollziehbare Bedarfsbemessung eingestellt; statt<strong>des</strong>sen<br />

wurden seit 2005 durchgängig rd. 3.000 Stellen, schulformübergreifend<br />

gebündelt, im Haushalt ausgebracht.<br />

Auch die Verteilung der Stellen vom MSW auf die Schulaufsicht und weiter auf<br />

die Schulen orientierte sich ursprünglich an der jeweiligen Zahl ausländischer<br />

und ausgesiedelter Schülerinnen und Schüler. Im geprüften Schuljahr<br />

2008/2009 wies das MSW den BR die IH-Stellen noch immer auf der Grundlage<br />

schülerzahlbezogener, allerdings nicht mehr aktueller Berechnungsparameter<br />

zu.<br />

MSW (Epl. 05)<br />

Für die Weitergabe der Stellen von der Schulaufsicht an die einzelnen Schulen<br />

sah ein Erlass <strong>des</strong> MSW seit Beginn <strong>des</strong> Schuljahres 2006/2007 ein neues<br />

Verfahren vor. Danach sollten die IH-Stellen nicht mehr schülerzahlbezogen,<br />

sondern nach Qualitätskriterien auf der Grundlage von Förderkonzepten weiterverteilt<br />

werden. Das neue Verfahren erwies sich als sehr aufwändig. Die<br />

Erlassvorgaben wurden zunehmend nicht eingehalten. Die Verteilung der Stellen<br />

erfolgte uneinheitlich. Dies führte im Ergebnis dazu, dass lediglich 3.037<br />

Schulen (50 v. H. aller Schulen) IH-Stellen(-anteile) erhielten, obwohl auch die<br />

meisten anderen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte<br />

(bis zu 639 Schülerinnen und Schüler) besucht wurden. Bei den<br />

Schulen mit IH-Stellen ergaben sich Relationen von zwei bis 1.253 Schülerinnen<br />

und Schülern pro Stelle. Zudem wurden, entgegen der Erlassvorgabe, 420<br />

Schulen IH-Stellen(-anteile) unterhalb einer Drittelstelle zugewiesen (Minimum:<br />

0,07 Stelle).<br />

In der Praxis wurde die enge Zweckbindung der Stellen, die sich speziell auf die<br />

Herkunft - und nicht auf den Förderbedarf - der Schülerinnen und Schüler bezog,<br />

häufig unterlaufen, da auch Schülerinnen und Schüler ohne Zuwanderungsgeschichte<br />

vergleichbaren Förderbedarf hatten und die Schulen häufig nach einheitlichen,<br />

für alle geltenden Förderkonzepten handelten.<br />

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