JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
Die besetzten Stellen wurden weit überwiegend für Vertretungsunterricht eingesetzt<br />
und standen nur in geringem Umfang für Förderzwecke zur Verfügung.<br />
Nach Auskunft von dazu befragten Schulleiterinnen und Schulleitern ließ die<br />
Verbindung der Verwendungszwecke „individuelle Förderung“ und „gegen<br />
Unterrichtsausfall/für Vertretungsaufgaben“ wegen <strong>des</strong> vorrangig zu bedienenden<br />
hohen Vertretungsbedarfs keine nachhaltige Förderung zu. Überdies wurde<br />
die zweckentsprechende Inanspruchnahme der UA-Stellen zunehmend durch<br />
ihre Verwendung für immer neue, vom MSW vorgegebene Zwecke (z. B. Aufbau<br />
von NRW-Sportschulen, Initiative „Komm-mit“) ausgeschlossen.<br />
14.2.2 Integrationshilfen<br />
Schulen erhalten seit Jahren Stellen zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf<br />
für ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler, um diese möglichst<br />
frühzeitig fördern und beim Aufbau sprachlicher, fachlicher und sozialer<br />
Kompetenzen unterstützen zu können. Für diese Integrationshilfen wurde ursprünglich<br />
eine wechselnde Anzahl von IH-Stellen - abhängig von der Anzahl der<br />
Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und der Schulform - als<br />
Zuschlag zu den jeweiligen Grundstellen im Lan<strong>des</strong>haushalt veranschlagt. Im<br />
Jahr 2004 wurde diese nachvollziehbare Bedarfsbemessung eingestellt; statt<strong>des</strong>sen<br />
wurden seit 2005 durchgängig rd. 3.000 Stellen, schulformübergreifend<br />
gebündelt, im Haushalt ausgebracht.<br />
Auch die Verteilung der Stellen vom MSW auf die Schulaufsicht und weiter auf<br />
die Schulen orientierte sich ursprünglich an der jeweiligen Zahl ausländischer<br />
und ausgesiedelter Schülerinnen und Schüler. Im geprüften Schuljahr<br />
2008/2009 wies das MSW den BR die IH-Stellen noch immer auf der Grundlage<br />
schülerzahlbezogener, allerdings nicht mehr aktueller Berechnungsparameter<br />
zu.<br />
MSW (Epl. 05)<br />
Für die Weitergabe der Stellen von der Schulaufsicht an die einzelnen Schulen<br />
sah ein Erlass <strong>des</strong> MSW seit Beginn <strong>des</strong> Schuljahres 2006/2007 ein neues<br />
Verfahren vor. Danach sollten die IH-Stellen nicht mehr schülerzahlbezogen,<br />
sondern nach Qualitätskriterien auf der Grundlage von Förderkonzepten weiterverteilt<br />
werden. Das neue Verfahren erwies sich als sehr aufwändig. Die<br />
Erlassvorgaben wurden zunehmend nicht eingehalten. Die Verteilung der Stellen<br />
erfolgte uneinheitlich. Dies führte im Ergebnis dazu, dass lediglich 3.037<br />
Schulen (50 v. H. aller Schulen) IH-Stellen(-anteile) erhielten, obwohl auch die<br />
meisten anderen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte<br />
(bis zu 639 Schülerinnen und Schüler) besucht wurden. Bei den<br />
Schulen mit IH-Stellen ergaben sich Relationen von zwei bis 1.253 Schülerinnen<br />
und Schülern pro Stelle. Zudem wurden, entgegen der Erlassvorgabe, 420<br />
Schulen IH-Stellen(-anteile) unterhalb einer Drittelstelle zugewiesen (Minimum:<br />
0,07 Stelle).<br />
In der Praxis wurde die enge Zweckbindung der Stellen, die sich speziell auf die<br />
Herkunft - und nicht auf den Förderbedarf - der Schülerinnen und Schüler bezog,<br />
häufig unterlaufen, da auch Schülerinnen und Schüler ohne Zuwanderungsgeschichte<br />
vergleichbaren Förderbedarf hatten und die Schulen häufig nach einheitlichen,<br />
für alle geltenden Förderkonzepten handelten.<br />
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