Download - Open Courseware - JKU
Download - Open Courseware - JKU
Download - Open Courseware - JKU
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 83 8tGB (leichte) Körperverletzung<br />
111. Schuld: Vorsatz- Fahrlässigkeitskombination des § 83 Abs. 2 setzt mindestens bedingten Misshandlungsvorsatz<br />
und Fahrlässigkeit bezüglich der in Abs. 2 genannten Folgen voraus.<br />
Entschuldigender Notstand ist möglich (§ 10);<br />
IV. Sonderprobleme: Versuch; ev. Mangelnde Strafwürdigkeit (§ 42);<br />
Delikt:<br />
Allgemeines:<br />
§ 84 8tGB schwere Körperverletzung<br />
BEACHTE: HL und die Rspr sind sich nicht einig, ob es sich bei dem § 84 Abs. 1 um Deliktsqualifikationen<br />
oder um Erfolgsqualifikationen iSd § 7 Abs. 2 handelt. Strittig ist somit ob bei mit bedingten Vorsatz<br />
zugefügten schweren Körperverletzungen der § 84 Abs. 1 zur Anwendung kommt. Die Rspr nimmt an, dass<br />
die Varianten des § 84 Abs. 1 nur Erfolgsqualifikationen sind. Dies wird damit begründet, dass in § 87 durch<br />
die dortige umfassende und ausschließliche Regelung der absichtlichen schweren Körperverletzung keine<br />
Anwendung mehr im § 84 Abs. 1 möglich ist. Somit ist für die schweren Körperverletzungen, die meistens<br />
mit bedingten Vorsatz zugefügt werden, kein Raum mehr in § 84 und in den §§ 85 ff. Vor allem beim<br />
Versuch lässt die Rspr keinen bedingten Versuch zur schweren Körperverletzung zu. Die führt dazu, dass<br />
dem Täter Absichtlichkeit iSd § 5 Abs. 2 nachgewiesen werden muss, um ihn der schweren versuchten<br />
Körperverletzung gemäß §§ 15, 87 Abs. 1 zu bestrafen. Absichtlichkeit ist jedoch sehr schwer und selten<br />
nachzuweisen, weshalb nur eine Strafbarkeit gemäß §§ 15, 83 Abs. 1 übrig bleibt.<br />
Aufgrund dieses unerfreulichen Ergebnisses, ist der Meinung der hL den Vorzug zu geben und § 84<br />
Abs. 1 grundsätZlich (Ausnahme: Bei vorsätzlicher leichter Körperverletzung mit einer schweren<br />
Körperverletzung als Folge ist § 84 Abs. 1 als Erfolgsqualifikation anzuwenden -+ Anklage gemäß §§ 83<br />
Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1; dies entspricht dem Erfordernis der Doppelfunktion eines Teiles der L; Beachte<br />
dazu die Erläuterungen im BT I zu § 84 Abs. 1) als Deliktsqualifikation zu sehen! (-+ im Gutachten<br />
darauf hinweisen).<br />
A. § 84 Abs. 1 als Deliktsqualifikation<br />
Allgemeines:<br />
Geschütztes Rechtsgut: Die Unversehrtheit der körperlichen Integrität. Umfasst alle schweren<br />
Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen mit zumindest bedingtem Vorsatz.<br />
Strafrecht BT<br />
Seite 26 von 147