Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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wirken und damit zum Marktplatz der <strong>Stadt</strong> mit einem multifunktionalen Nutzungsangebot<br />
werden. 2<br />
Insgesamt soll sich dabei die einzelhandelsrelevante Verkaufsfläche um rd. 9.000<br />
qm auf insgesamt 39.000 qm erhöhen. Darüber hinaus werden ergänzende Gastronomie-<br />
und Dienstleistungsnutzungen entstehen. Prüfungsrelevant war vor<br />
diesem Hintergrund der durch die Erweiterung entstehende Zusatzumsatz.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die Jost Hurler Beteilungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG (im Folgenden ,der Auftraggeber‘) Dr. Lademann & Partner<br />
Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbH, Hamburg, (im Folgenden<br />
‚Dr. Lademann & Partner‘ oder ‚die Gutachter‘) mit der Erstellung eines<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong>s im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zur Einschätzung<br />
der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der geplanten Umstrukturierung<br />
des HUMA Einkaufsparks auf die <strong>Einzelhandel</strong>sstandorte in <strong>Sankt</strong><br />
<strong>Augustin</strong> und im Umland beauftragt.<br />
Zusätzlich war zu berücksichtigen, dass mit dem vorliegenden <strong>Einzelhandel</strong>sstandort-<br />
und Zentrenkonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> aus dem Mai 2008 eine<br />
planerische Konzeption vorliegt, die politisch beschlossen wurde. Beachtung<br />
fanden des Weiteren die relevanten Inhalte aus dem aktuellen <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept<br />
von <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> sowie der im Jahr 2011 beschlossene Masterplan<br />
‚Urbane Mitte’. Die Erarbeitung der Abwägungsgrundlage für das Bebauungsplanverfahren<br />
beinhaltete die Analyse zu den möglichen Auswirkungen des<br />
Vorhabens im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO und der städtebaulichen Verträglichkeit<br />
sowie der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung<br />
(Entwurf LEP NRW).<br />
Die Aufgabenstellung des Gutachtens bestand darin, die Bedeutung und die<br />
möglichen Konsequenzen der geplanten Erweiterung des HUMA Einkaufsparks für<br />
St. <strong>Augustin</strong> und für das Umland zu ermitteln und darzustellen sowie Abwägungsgrundlagen<br />
für das Bebauungsplanverfahren zu erarbeiten. Maßgeblich<br />
waren die im Zuge der vorgesehenen Umstrukturierung hinzutretenden Verkaufsflächen<br />
und damit die Zusatzwirkungen, die von neuen und über den heute bestehenden<br />
Umfang hinausgehenden Nutzungen ausgehen. Gleichwohl war auch<br />
die Attraktivitätssteigerung heute bestehender Verkaufsflächen über deren Umsatzzuwachs<br />
in die Untersuchung einzustellen.<br />
2<br />
Chapman & Taylor: Urbane Mitte <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>, Baubeschreibung Stand 26.2.2010.<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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