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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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inger ausfällt. 56<br />

Zudem strahlen die attraktiven Einkaufsstandorte des Umlands<br />

(v.a. die dominante Kölner Innenstadt, die Köln Arcaden, das Rhein-<br />

Center Köln-Weiden, der Hürth Park, die City Galerie Siegen und das neueröffnete<br />

Forum Mittelrhein Koblenz) in das Einzugsgebiet hinein und begrenzen<br />

die Möglichkeiten der Kaufkraftabschöpfung.<br />

• Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch innerhalb eines Centers Umsatzumverteilungen<br />

auftreten, da nicht der gesamte auf zusätzlichen Verkaufsflächen<br />

erwirtschaftete Umsatz durch Neukunden oder Mehrausgaben<br />

bestehender Kunden erwirtschaftet werden kann (interne Umverteilungswirkungen/Kannibalisierungen).<br />

Dieser Sachverhalt gilt insbesondere für das<br />

deutlich wachsende Bekleidungsangebot im HUMA Einkaufspark, wurde aber<br />

im Sinne der Worst-Case-Betrachtung nicht in Form von geringeren Flächenproduktivitäten<br />

berücksichtigt.<br />

• Zudem ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei Bekleidung – dem<br />

Hauptsortiment des Vorhabens – auch in Zukunft nicht mit einem konjunkturellen<br />

Aufschwung (d.h. insbesondere steigenden Pro-Kopf-Ausgaben) gerechnet<br />

werden kann. Nichtsdestotrotz ist Bekleidung als klassisches Innenstadtleitsortiment<br />

von Bedeutung zur Erhaltung der mittelzentralen Funktion<br />

<strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>s.<br />

Für die nachfolgende Wirkungsprognose ist bei einem Umstrukturierungsvorhaben<br />

lediglich auf die Marktanteilszuwächse und die damit verbundenen Zusatzumsätze<br />

abzustellen, da davon auszugehen ist, dass die bisherigen Umsätze des<br />

Bestandsobjekts bereits in der Vergangenheit ihre Wirkungen auf die <strong>Einzelhandel</strong>slandschaft<br />

entfaltet haben.<br />

Grundsätzlich gilt im Sinne des Baurechts, dass nur die Auswirkungen der neu<br />

hinzutretenden Verkaufsfläche und der damit verbundenen Zusatzumsätze (einschließlich<br />

derjenigen Umsätze aus einer möglichen Attraktivitätssteigerung der<br />

Bestandsanlage infolge der Erweiterung) geprüft und bewertet werden, da anzu-<br />

56<br />

So weist das Gutachten aus 2011 bspw. für das Einzugsgebiet noch ein Kaufkraftpotenzial im<br />

Bekleidungssegment von rd. 715 Mio. € auf. Für das nunmehr modifizierte Planvorhaben gehen<br />

Dr. Lademann & Partner von einer Verringerung der räumlichen Ausprägung des Einzugsgebiets<br />

aus mit der Folge eines geringeren Kaufkraftpotenzials. Für das Segment Bekleidung beträgt<br />

das Kaufkraftpotenzial nunmehr lediglich rd. 530 Mio. € - dies entspricht einem Rückgang von<br />

mehr als 25 %. Dies gilt analog auch für andere Sortimente. Insofern ist die Annahme Dr. Lademann<br />

& Partners auch für den worst case plausibel, dass die maximale Umsatzerwartung für<br />

das Vorhaben limitiert wird und die Flächenproduktivitäten trotz des zugenommenen Anteils<br />

kleinflächiger Formate heute nicht höher anzusetzen ist als in 2011.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

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