Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.2 Bewertung gemäß Entwurf Landesentwicklungsplan NRW<br />
6.2.1 Ziele des LEP NRW<br />
Nachdem der § 24a LEPro NRW für ungültig erklärt und übergangsweise daher auf<br />
den LEP aus dem Jahr 1995 zurückgegriffen wurde, hat nun seit April 2012 die<br />
Entwurfsfassung ‚Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan,<br />
Großflächiger <strong>Einzelhandel</strong>‘ Gültigkeit. Da es sich nur um eine Entwurfsfassung<br />
handelt, sind alle Ziele wie Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Folgende für das Vorhaben relevanten Kriterien sind dabei zu nennen:<br />
• 1 (Ziel) Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen: Kerngebiete und<br />
Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung<br />
dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen<br />
dargestellt und festgesetzt werden.<br />
• 2 (Ziel) Zentrenrelevante Kernsortimente (Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen):<br />
Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben<br />
i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
nur in zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt<br />
werden […].<br />
• 3 (Ziel) Zentrenrelevante Kernsortimente (Beeinträchtigungsverbot): Durch<br />
die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für<br />
Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem<br />
Kernsortiment dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht<br />
wesentlich beeinträchtigt werden.<br />
Zu Ziel 1:<br />
Der Objekt- und Vorhabenstandort ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich<br />
(ASB) festgesetzt und dargestellt.<br />
Zu Ziel 2:<br />
Das Umstrukturierungsvorhaben, das zentrenrelevante Kernsortimente beinhaltet,<br />
befindet sich zielkonform innerhalb eines bestehenden zentralen Versorgungsbereichs.<br />
Es ist durch seine Lage in einem Mittelzentrum zentralörtlich<br />
richtig zugeordnet.<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
Seite 124 | 138