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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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6.2 Bewertung gemäß Entwurf Landesentwicklungsplan NRW<br />

6.2.1 Ziele des LEP NRW<br />

Nachdem der § 24a LEPro NRW für ungültig erklärt und übergangsweise daher auf<br />

den LEP aus dem Jahr 1995 zurückgegriffen wurde, hat nun seit April 2012 die<br />

Entwurfsfassung ‚Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan,<br />

Großflächiger <strong>Einzelhandel</strong>‘ Gültigkeit. Da es sich nur um eine Entwurfsfassung<br />

handelt, sind alle Ziele wie Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Folgende für das Vorhaben relevanten Kriterien sind dabei zu nennen:<br />

• 1 (Ziel) Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen: Kerngebiete und<br />

Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung<br />

dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen<br />

dargestellt und festgesetzt werden.<br />

• 2 (Ziel) Zentrenrelevante Kernsortimente (Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen):<br />

Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben<br />

i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

nur in zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt<br />

werden […].<br />

• 3 (Ziel) Zentrenrelevante Kernsortimente (Beeinträchtigungsverbot): Durch<br />

die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für<br />

Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem<br />

Kernsortiment dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht<br />

wesentlich beeinträchtigt werden.<br />

Zu Ziel 1:<br />

Der Objekt- und Vorhabenstandort ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich<br />

(ASB) festgesetzt und dargestellt.<br />

Zu Ziel 2:<br />

Das Umstrukturierungsvorhaben, das zentrenrelevante Kernsortimente beinhaltet,<br />

befindet sich zielkonform innerhalb eines bestehenden zentralen Versorgungsbereichs.<br />

Es ist durch seine Lage in einem Mittelzentrum zentralörtlich<br />

richtig zugeordnet.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 124 | 138

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