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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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Nicht berücksichtigt – da nicht vorhabenrelevant - wurde das Sortiment Gartenbedarf.<br />

Das Gutachten untersucht den stationären <strong>Einzelhandel</strong> im engeren Sinn. Dieser<br />

umfasst den Handel in Ladengeschäften, den festen Straßenverkauf, den Handel<br />

ab Lager sowie das Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer), nicht Apotheken,<br />

Tankstellen und Brennstoffhandel. Auswirkungen auf den Versand- und ambulanten<br />

Handel sowie auf den Automatenhandel werden nicht untersucht, allerdings<br />

werden diese Absatzkanäle beim Nachfragepotenzial und der Umsatz- und Marktanteilsprognose<br />

berücksichtigt.<br />

Damit stellt sich der Ablauf der Untersuchung für die Hauptbestandteile grob<br />

skizziert wie folgt dar:<br />

• Bestandsanalysen nach den geforderten Merkmalen an den genannten zentralen<br />

Versorgungsbereichen (v.a. den Innenstädten) in <strong>Stadt</strong> und Umland sowie<br />

den wesentlichsten Nahversorgungsstandorten im Kerneinzugsgebiet;<br />

• unter Verwendung der Erhebungen, Kalibrierung eines modifizierten Huff-<br />

Modells und Anwendung der Vorhaben- und Bestandsdaten;<br />

• Vorhabenprognose;<br />

• Wirkungsprognose;<br />

• raumordnerische und städtebauliche Bewertung auch unter Bezug auf den<br />

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Entwurfsfassung<br />

vom April 2012;<br />

• Hinweise zu Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />

Folgende Primär- und Sekundärerhebungen waren für die Beurteilung des Erweiterungsvorhabens<br />

erforderlich:<br />

• Aktualisierende Totalerhebung aller <strong>Einzelhandel</strong>sbetriebe in den Innenstädten/zentralen<br />

Versorgungsbereichen der unten bezeichneten Ober- und Mittelzentren<br />

nach Branchen/Branchenmix und Betriebstypen zur quantitativen<br />

und qualitativen Analyse der Angebotssituation. Darüber hinaus wurden im<br />

Kerneinzugsgebiet sowie weiten Teilen des Nahbereichs alle Betriebe mit<br />

nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den zentralen Versorgungsbereichen<br />

erhoben;<br />

• intensive Begehungen der o.g. Zentren im Einzugsgebiet unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Vorhabenstandorts zur Bestimmung und Bewertung der<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 5 | 138

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