Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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Nicht berücksichtigt – da nicht vorhabenrelevant - wurde das Sortiment Gartenbedarf.<br />
Das Gutachten untersucht den stationären <strong>Einzelhandel</strong> im engeren Sinn. Dieser<br />
umfasst den Handel in Ladengeschäften, den festen Straßenverkauf, den Handel<br />
ab Lager sowie das Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer), nicht Apotheken,<br />
Tankstellen und Brennstoffhandel. Auswirkungen auf den Versand- und ambulanten<br />
Handel sowie auf den Automatenhandel werden nicht untersucht, allerdings<br />
werden diese Absatzkanäle beim Nachfragepotenzial und der Umsatz- und Marktanteilsprognose<br />
berücksichtigt.<br />
Damit stellt sich der Ablauf der Untersuchung für die Hauptbestandteile grob<br />
skizziert wie folgt dar:<br />
• Bestandsanalysen nach den geforderten Merkmalen an den genannten zentralen<br />
Versorgungsbereichen (v.a. den Innenstädten) in <strong>Stadt</strong> und Umland sowie<br />
den wesentlichsten Nahversorgungsstandorten im Kerneinzugsgebiet;<br />
• unter Verwendung der Erhebungen, Kalibrierung eines modifizierten Huff-<br />
Modells und Anwendung der Vorhaben- und Bestandsdaten;<br />
• Vorhabenprognose;<br />
• Wirkungsprognose;<br />
• raumordnerische und städtebauliche Bewertung auch unter Bezug auf den<br />
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Entwurfsfassung<br />
vom April 2012;<br />
• Hinweise zu Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />
Folgende Primär- und Sekundärerhebungen waren für die Beurteilung des Erweiterungsvorhabens<br />
erforderlich:<br />
• Aktualisierende Totalerhebung aller <strong>Einzelhandel</strong>sbetriebe in den Innenstädten/zentralen<br />
Versorgungsbereichen der unten bezeichneten Ober- und Mittelzentren<br />
nach Branchen/Branchenmix und Betriebstypen zur quantitativen<br />
und qualitativen Analyse der Angebotssituation. Darüber hinaus wurden im<br />
Kerneinzugsgebiet sowie weiten Teilen des Nahbereichs alle Betriebe mit<br />
nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den zentralen Versorgungsbereichen<br />
erhoben;<br />
• intensive Begehungen der o.g. Zentren im Einzugsgebiet unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Vorhabenstandorts zur Bestimmung und Bewertung der<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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