Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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Die vorgesehene Erweiterung und Umstrukturierung des HUMA Einkaufsparks ist<br />
hinsichtlich der wesentlichen ökonomischen Eckdaten und der zu erwartenden<br />
Auswirkungen wie folgt einzuschätzen:<br />
1. Der Zusatzumsatz des Erweiterungsvorhabens wird sowohl aus den neu hinzutretenden<br />
Flächen als auch den durch die Umstrukturierung leicht erhöhten<br />
Flächenproduktivitäten (mehr Klein- und Mittelflächen) resultieren. Umsatzverringernd<br />
wirken die centerinternen Umsatzumverteilungen durch die höhere<br />
(sortimentsspezifische) Konkurrenz.<br />
2. Das derzeitige Einzugsgebiet des HUMA Einkaufsparks wird sich infolge der<br />
Erweiterung und Umstrukturierung räumlich nicht über die heutige Reichweite<br />
hinaus ausdehnen, da es durch bestehende Versorgungsstandorte (insbes.<br />
Bonn und Köln) deutlich eingeschränkt wird. Das Einzugsgebiet des HUMA-<br />
Parks wird sich vielmehr durch die kürzlich erfolgte Eröffnung des Shoppingcenters<br />
in Koblenz (Forum Mittelrhein) nach Süden leicht verringern.<br />
3. Die Erweiterung und Umstrukturierung kann dazu beitragen, die Marktdurchdringung<br />
im Einzugsgebiet insgesamt zu steigern und insbesondere die zuletzt<br />
rückläufige Nachfrageabschöpfung im Umland sowie den hohen Abfluss<br />
der <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>er Kaufkraft positiv zu beeinflussen. Insbesondere die für<br />
ein Mittelzentrum deutlich unterdurchschnittliche <strong>Einzelhandel</strong>szentralität<br />
der Innenstadtleitsortimente Schuhe und Bekleidung kann mit der Vorhabenrealisierung<br />
gesteigert werden.<br />
Die beabsichtigte Erweiterung und Umstrukturierung ist unter städtebaulichen<br />
und raumordnerischen Aspekten sowie im Lichte des <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>er <strong>Einzelhandel</strong>sstandort-<br />
und Zentrenkonzepts als verträglich zu bewerten:<br />
1. Das Erweiterungs- und Umstrukturierungsvorhaben liegt räumlich-funktional<br />
in einem zentralen Versorgungsbereich (Hauptzentrum) und ist diesem als<br />
großflächiges, zentrenrelevantes <strong>Einzelhandel</strong>svorhaben damit funktional<br />
richtig zugeordnet.<br />
2. Mit dem Erweiterungsvorhaben würde ein bestehendes Zentrum gestärkt, ohne<br />
dass sich hierdurch eine mehr als unwesentliche Beeinträchtigung der<br />
Mittel- und Oberzentren im Einzugsgebiet ergäbe. Die Umverteilungsquoten<br />
führen in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt zu keinen städtebaulich<br />
relevanten Auswirkungen. Mit einer Aufgabe ansonsten marktfähiger<br />
Betriebe und einer Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche im Raum<br />
ist damit nicht zu rechnen. Unter Berücksichtigung der lokalen städtebaulichen<br />
Strukturen wurde je Sortiment die theoretisch maximal verträgliche Ver-<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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