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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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Die vorgesehene Erweiterung und Umstrukturierung des HUMA Einkaufsparks ist<br />

hinsichtlich der wesentlichen ökonomischen Eckdaten und der zu erwartenden<br />

Auswirkungen wie folgt einzuschätzen:<br />

1. Der Zusatzumsatz des Erweiterungsvorhabens wird sowohl aus den neu hinzutretenden<br />

Flächen als auch den durch die Umstrukturierung leicht erhöhten<br />

Flächenproduktivitäten (mehr Klein- und Mittelflächen) resultieren. Umsatzverringernd<br />

wirken die centerinternen Umsatzumverteilungen durch die höhere<br />

(sortimentsspezifische) Konkurrenz.<br />

2. Das derzeitige Einzugsgebiet des HUMA Einkaufsparks wird sich infolge der<br />

Erweiterung und Umstrukturierung räumlich nicht über die heutige Reichweite<br />

hinaus ausdehnen, da es durch bestehende Versorgungsstandorte (insbes.<br />

Bonn und Köln) deutlich eingeschränkt wird. Das Einzugsgebiet des HUMA-<br />

Parks wird sich vielmehr durch die kürzlich erfolgte Eröffnung des Shoppingcenters<br />

in Koblenz (Forum Mittelrhein) nach Süden leicht verringern.<br />

3. Die Erweiterung und Umstrukturierung kann dazu beitragen, die Marktdurchdringung<br />

im Einzugsgebiet insgesamt zu steigern und insbesondere die zuletzt<br />

rückläufige Nachfrageabschöpfung im Umland sowie den hohen Abfluss<br />

der <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>er Kaufkraft positiv zu beeinflussen. Insbesondere die für<br />

ein Mittelzentrum deutlich unterdurchschnittliche <strong>Einzelhandel</strong>szentralität<br />

der Innenstadtleitsortimente Schuhe und Bekleidung kann mit der Vorhabenrealisierung<br />

gesteigert werden.<br />

Die beabsichtigte Erweiterung und Umstrukturierung ist unter städtebaulichen<br />

und raumordnerischen Aspekten sowie im Lichte des <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>er <strong>Einzelhandel</strong>sstandort-<br />

und Zentrenkonzepts als verträglich zu bewerten:<br />

1. Das Erweiterungs- und Umstrukturierungsvorhaben liegt räumlich-funktional<br />

in einem zentralen Versorgungsbereich (Hauptzentrum) und ist diesem als<br />

großflächiges, zentrenrelevantes <strong>Einzelhandel</strong>svorhaben damit funktional<br />

richtig zugeordnet.<br />

2. Mit dem Erweiterungsvorhaben würde ein bestehendes Zentrum gestärkt, ohne<br />

dass sich hierdurch eine mehr als unwesentliche Beeinträchtigung der<br />

Mittel- und Oberzentren im Einzugsgebiet ergäbe. Die Umverteilungsquoten<br />

führen in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt zu keinen städtebaulich<br />

relevanten Auswirkungen. Mit einer Aufgabe ansonsten marktfähiger<br />

Betriebe und einer Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche im Raum<br />

ist damit nicht zu rechnen. Unter Berücksichtigung der lokalen städtebaulichen<br />

Strukturen wurde je Sortiment die theoretisch maximal verträgliche Ver-<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

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