Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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Potenzialflächen im Zentrum von <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> lassen sich wie folgt charakterisieren:<br />
1. ‚Tacke-Areal’: Das so genannte ‚Tacke-Areal’ ist ein derzeit ungenutztes<br />
Grundstück eines ehemals als Möbelhaus genutzten Areals. Das Grundstück<br />
befindet sich direkt östlich des HUMA Einkaufsparks an der Bonner Straße,<br />
der Hauptverbindungsstraße aus Richtung Norden (Siegburg). Das Grundstück<br />
befindet sich innerhalb des im Zentrenkonzept abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichs<br />
im Kerngebiet; es ist derzeit nach § 34 BauGB zu bewerten,<br />
da es sich im unbeplanten Innenbereich befindet. Für das Areal ist der Bebauungsplan<br />
Nr. 107/5 „Zentrum-Ost“ in Aufstellung befindlich 46 . Der Entwurf<br />
schließt großflächigen <strong>Einzelhandel</strong> aus. Entsprechend des Bauantrags des<br />
Eigentümers und Investors sollen hier ein Büro- und Geschäftshaus, ein Lebensmitteldiscounter<br />
mit 799 qm mit einem darüber liegenden Fitnesscenter<br />
sowie eine Senioreneinrichtung gebaut werden.<br />
Die Ansiedlung von großflächigem <strong>Einzelhandel</strong> ist durch Intervention der<br />
<strong>Stadt</strong> nicht mehr möglich.<br />
2. ‚MK1-Areal’: Das als ‚MK1-Areal’ bezeichnete Grundstück befindet sich direkt<br />
gegenüber des HUMA Einkaufsparks westlich der Rathausallee, südlich der<br />
Grantham-Alle. Es liegt ebenfalls innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs<br />
(Kerngebiet). Die <strong>Stadt</strong> hat nun mittlerweile den Kaufvertrag rückabgewickelt<br />
und ist daher wieder Eigentümerin der Fläche. Im Sinne der Handlungsempfehlungen<br />
des Masterplans Urbane Mitte, keinen großflächigen <strong>Einzelhandel</strong><br />
mehr im Zentrum außerhalb des HUMA Einkaufsparks zuzulassen,<br />
soll eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 113 vorgenommen werden. Aktuell<br />
bestehen Erwerbsabsichten der Firma Jost Hurler, die nicht auf Handelsnutzungen<br />
abzielen.<br />
Theoretisch wäre an diesem Standort eine Bruttogeschossfläche mit <strong>Einzelhandel</strong><br />
von 6.500 qm 47 realisierbar, der im Sinne der Handlungsempfehlungen<br />
des Masterplans Urbane Mitte kleinflächig sein sollte. Es liegt gleichwohl<br />
kein Nutzungskonzept für dieses Grundstück vor. Die vormalige Baugenehmigung<br />
zur Realisierung von 6.880 qm Verkaufsfläche zentrenrelevanter Sortimente<br />
ist mittlerweile verfallen.<br />
46<br />
Zuvor hatte die <strong>Stadt</strong> am 17.9.2010 eine Veränderungssperre für das Grundstück erlassen, so<br />
dass die vormals potenziell realisierbare großflächige <strong>Einzelhandel</strong>snutzung verhindert werden<br />
konnte.<br />
47<br />
Dieses entspräche voraussichtlich rd. 4.300 qm Verkaufsfläche.<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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