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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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Wegen der Ausstrahlung des Gesamtobjekts ergibt sich eine sehr große Reichweite;<br />

im periodischen Bedarf wird allerdings gleichwohl prognostisch ein großer<br />

Teil der Umsätze (35 %) mit Kunden aus der Zone 1 des Einzugsgebiets erwirtschaftet<br />

werden. Die übrigen 55 Prozent des Umsatzes werden mit in der Zone 2<br />

lebenden Kunden generiert. Die restlichen 10 % ergeben sich aus räumlich nicht<br />

zuordenbaren Streuumsätzen. Geringe, nicht taxierbare Umsätze aus der Zone 3<br />

und 4 sind in den Streuumsätzen enthalten.<br />

Da sich der überwiegende Umsatzanteil in diesem distanzsensiblen Sortiment<br />

also aus einem im Vergleich zum gesamten Einzugsgebiet relativ kleinräumigen<br />

Bereich rekrutiert, wurde auf eine Modellierung des Huff-Modells für dieses Sortiment<br />

verzichtet und eine klassische absatzwirtschaftliche Wirkungsanalyse vorgenommen.<br />

Im Periodischen Bedarf werden bezogen auf den bestehenden <strong>Einzelhandel</strong> bei<br />

insgesamt 10.500 qm Verkaufsfläche (+ rd. 2.500 qm), mit einem Zusatzumsatz<br />

von 18,5 Mio. €, Umsatzumverteilungswirkungen von maximal rd. 5,7 % zu erwarten<br />

sein. Am höchsten wird die Umverteilungsquote im Kernbereich (Zone 1),<br />

d.h. bezogen auf das <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet, ausfallen.<br />

Die prospektiven durchschnittlichen Umverteilungen in der Zone 2 werden mit<br />

rd. 1,5 % Umsatzrückgang sehr gering ausfallen und damit deutlich unterhalb<br />

der sog. Spürbarkeitsschwelle von 5 % liegen. Die höchsten Umsatzrückgänge<br />

werden in den zentralen Versorgungsbereichen ‚Troisdorf Friedrich-Wilhelm-<br />

Hütte‘ (3,0 %) und ‚Bonn Vilich-Müldorf‘ (2,8 %) erwartet.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 119 | 138

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