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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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mittelt. Nach Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange 11<br />

wurde zudem die Erhebung des <strong>Stadt</strong>teilzentrums Königswinter-<br />

Oberpleis vorgenommen und in die Berechnungen eingestellt.<br />

In der Einzugsgebietszone 3 wurden darüber hinaus die Mittelzentren<br />

• Bad Honnef und<br />

• Eitorf (jeweils die Innenstädte als prägende zentrale Versorgungsbereiche)<br />

berücksichtigt.<br />

In der Zone 4 waren Teile des Oberzentrums Bonn (inklusive der gesamten Innenstadt)<br />

sowie das Mittelzentrum Bornheim in die Untersuchung einzubeziehen.<br />

Aufgrund der geringer zu erwartenden Ausstrahlung des verkleinerten HUMA Einkaufsparks<br />

wurde Köln-Porz nicht mehr in den Untersuchungen berücksichtigt.<br />

Gleiches gilt für Linz am Rhein, welches allerdings auch schon in den vorhergehenden<br />

Gutachtenfassungen aufgrund der weiten Entfernung und der damit voraussichtlich<br />

nicht mehr messbaren Auswirkungen keine Berücksichtigung fand.<br />

11<br />

Bezogen auf die vorherige Prüfversion mit insgesamt 46.230 qm Verkaufsfläche.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

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