Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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mittelt. Nach Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange 11<br />
wurde zudem die Erhebung des <strong>Stadt</strong>teilzentrums Königswinter-<br />
Oberpleis vorgenommen und in die Berechnungen eingestellt.<br />
In der Einzugsgebietszone 3 wurden darüber hinaus die Mittelzentren<br />
• Bad Honnef und<br />
• Eitorf (jeweils die Innenstädte als prägende zentrale Versorgungsbereiche)<br />
berücksichtigt.<br />
In der Zone 4 waren Teile des Oberzentrums Bonn (inklusive der gesamten Innenstadt)<br />
sowie das Mittelzentrum Bornheim in die Untersuchung einzubeziehen.<br />
Aufgrund der geringer zu erwartenden Ausstrahlung des verkleinerten HUMA Einkaufsparks<br />
wurde Köln-Porz nicht mehr in den Untersuchungen berücksichtigt.<br />
Gleiches gilt für Linz am Rhein, welches allerdings auch schon in den vorhergehenden<br />
Gutachtenfassungen aufgrund der weiten Entfernung und der damit voraussichtlich<br />
nicht mehr messbaren Auswirkungen keine Berücksichtigung fand.<br />
11<br />
Bezogen auf die vorherige Prüfversion mit insgesamt 46.230 qm Verkaufsfläche.<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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