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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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Im Rahmen der Abwägung des Vorhabens gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB sind<br />

weiterhin folgende ökonomische Kriterien bei der Aufstellung oder Änderung von<br />

Bebauungsplänen zu berücksichtigen:<br />

• die Belange der Wirtschaft;<br />

• auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen<br />

Versorgung der Bevölkerung;<br />

• die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen;<br />

• der Verkehr einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />

Die letztgenannten Punkte sind nicht Bestandteil dieses raumökonomischen <strong>Verträglichkeitsgutachten</strong>s.<br />

Ebenfalls zu berücksichtigen sind nach § 1 BauGB Abs. 6 Ziff. 4, 9, 11:<br />

• Ziff. 4: ‚die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau<br />

vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche’;<br />

• Ziff. 9: ‚die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der<br />

Bevölkerung […] unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung<br />

und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung’;<br />

• Ziff. 11: ‚die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen<br />

städtebaulichen Planung’.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 123 | 138

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