Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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Im Rahmen der Abwägung des Vorhabens gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB sind<br />
weiterhin folgende ökonomische Kriterien bei der Aufstellung oder Änderung von<br />
Bebauungsplänen zu berücksichtigen:<br />
• die Belange der Wirtschaft;<br />
• auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen<br />
Versorgung der Bevölkerung;<br />
• die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen;<br />
• der Verkehr einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Die letztgenannten Punkte sind nicht Bestandteil dieses raumökonomischen <strong>Verträglichkeitsgutachten</strong>s.<br />
Ebenfalls zu berücksichtigen sind nach § 1 BauGB Abs. 6 Ziff. 4, 9, 11:<br />
• Ziff. 4: ‚die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau<br />
vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche’;<br />
• Ziff. 9: ‚die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der<br />
Bevölkerung […] unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung<br />
und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung’;<br />
• Ziff. 11: ‚die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen<br />
Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen<br />
städtebaulichen Planung’.<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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