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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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lungsquoten ergeben sich hier bezogen auf die Sortimente Schuhe und<br />

Sportartikel, da der Schuhanbieter Landgraf sowie die zwei Fahrradläden zentrenprägend<br />

und -stabilisierend wirken. Die Umverteilungsquoten von unter<br />

8 % sind allerdings als noch verträglich und hinnehmbar zu bewerten.<br />

• Bornheim: Die Innenstadt von Bornheim ist nach der Abgrenzung im kommunalen<br />

<strong>Einzelhandel</strong>skonzept als bipolares Zentrum mit einem Edeka-Markt<br />

als Anker im westlichen Pol und einem Toom-SB-Warenhaus mit benachbarten<br />

Siemes Schuh-Center im östlichen Pol (Roisdorf) ausgewiesen und insgesamt<br />

als weitestgehend stabil zu bewerten. In allen Sortimenten werden Umverteilungsquoten<br />

von unter 7 % prognostiziert, die zu keinen mehr als unwesentlichen<br />

Auswirkungen führen werden. Das in Roisdorf geplante Fachmarktzentrum<br />

wurde bei den Berechnungen bereits berücksichtigt. Eine wesentliche<br />

negative Beeinträchtigung der Realisierung dieses Projekts durch<br />

den HUMA Park kann, insbesondere aufgrund der doch deutlichen räumlichen<br />

Distanz, verneint werden.<br />

• Köln: Gleichwohl die Innenstadt von Köln deutlich außerhalb des Einzugsgebiets<br />

liegt und damit nicht direkt betroffen ist, wurden überschlägig Umverteilungsquoten<br />

ermittelt. Diese belaufen sich in allen Sortimenten auf maximal<br />

0,5 bis rd. 3 % und werden daher keine städtebaulich relevanten Auswirkungen<br />

hervorrufen.<br />

Durch die geplante Erweiterung und Umstrukturierung des HUMA Einkaufsparks<br />

ist keine Gefährdung der Zentren im Einzugsgebiet zu erwarten. Mehr als unwesentlichen<br />

Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO auf die jeweiligen<br />

zentralen Versorgungsbereiche können bei den untersuchten Sortimentsobergrenzen<br />

– die rekursiv über ein modifiziertes Huff-Modell ermittelt wurden –<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Ein Umschlagen der absatzwirtschaftlich Auswirkungen in Wirkungen städtebaulicher<br />

Art im Sinne einer vorhabeninduzierten nachhaltigen Störung der Funktionsfähigkeit<br />

zentraler Versorgungsbereiche ist im Lichte des Prüfergebnisses klar<br />

auszuschließen.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 132 | 138

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