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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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4 Untersuchungsbefunde zur Angebotssituation<br />

4.1 Vorbemerkung<br />

Zur Bestimmung der vorhabenrelevanten Wettbewerbs- und Angebotssituation<br />

wurde durch Dr. Lademann & Partner im Oktober 2012 aktualisierend eine <strong>Einzelhandel</strong>serhebung<br />

der vorhabenrelevanten, zentrenrelevanten Sortimente 29<br />

in<br />

den zentralen Versorgungsbereichen 30 im prospektiven Einzugsgebiet (siehe Kapitel<br />

1.2) des Umstrukturierungs- und Erweiterungsvorhabens durchgeführt. Die<br />

Betrachtung des periodischen Bedarfs wurde aufgrund der unterschiedlichen<br />

Reichweite separat durchgeführt (Kap. 5.3).<br />

Die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche zur Ermittlung der<br />

vorhandenen Angebotsstruktur ist den kommunalen <strong>Einzelhandel</strong>s- und Zentrenkonzepten<br />

mit folgendem Veröffentlichungsjahr entnommen:<br />

• Bornheim, 2009<br />

• Eitorf, 2006<br />

• Bonn, 2008<br />

• Königswinter, 2011<br />

• Bad Honnef, 2010<br />

• Hennef (Sieg), 2011<br />

• Niederkassel, 2009<br />

29<br />

Bekleidung, Schuhe, Elektro- und Sportartikel, Bücher/Zeitschriften, Schreibwaren, Spielwaren,<br />

Uhren/Schmuck, Lederwaren/Geschenkartikel, Parfümerie und sonstige zentrenrelevante Sortimente.<br />

Nicht erhoben wurden lediglich Gartenbedarf, Wohnmöbel/Antiquitäten, DIY.<br />

30<br />

Ein zentraler Versorgungsbereich ist als räumlich abgrenzbarer Bereich definiert, dem aufgrund<br />

vorhandener oder noch zu entwickelnder <strong>Einzelhandel</strong>snutzungen eine Versorgungsfunktion<br />

über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt oder zukommen soll. Das Angebot wird<br />

i.d.R. durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote ergänzt. Der Begriff ‚zentral‘<br />

ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu<br />

verstehen. Ein zentraler Versorgungsbereich muss über einen gewissen, über seine eigenen<br />

Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben. Er<br />

muss damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken; er kann auch Bereiche für die<br />

Grund- und Nahversorgung umfassen.<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 21 | 138

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