Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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4 Untersuchungsbefunde zur Angebotssituation<br />
4.1 Vorbemerkung<br />
Zur Bestimmung der vorhabenrelevanten Wettbewerbs- und Angebotssituation<br />
wurde durch Dr. Lademann & Partner im Oktober 2012 aktualisierend eine <strong>Einzelhandel</strong>serhebung<br />
der vorhabenrelevanten, zentrenrelevanten Sortimente 29<br />
in<br />
den zentralen Versorgungsbereichen 30 im prospektiven Einzugsgebiet (siehe Kapitel<br />
1.2) des Umstrukturierungs- und Erweiterungsvorhabens durchgeführt. Die<br />
Betrachtung des periodischen Bedarfs wurde aufgrund der unterschiedlichen<br />
Reichweite separat durchgeführt (Kap. 5.3).<br />
Die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche zur Ermittlung der<br />
vorhandenen Angebotsstruktur ist den kommunalen <strong>Einzelhandel</strong>s- und Zentrenkonzepten<br />
mit folgendem Veröffentlichungsjahr entnommen:<br />
• Bornheim, 2009<br />
• Eitorf, 2006<br />
• Bonn, 2008<br />
• Königswinter, 2011<br />
• Bad Honnef, 2010<br />
• Hennef (Sieg), 2011<br />
• Niederkassel, 2009<br />
29<br />
Bekleidung, Schuhe, Elektro- und Sportartikel, Bücher/Zeitschriften, Schreibwaren, Spielwaren,<br />
Uhren/Schmuck, Lederwaren/Geschenkartikel, Parfümerie und sonstige zentrenrelevante Sortimente.<br />
Nicht erhoben wurden lediglich Gartenbedarf, Wohnmöbel/Antiquitäten, DIY.<br />
30<br />
Ein zentraler Versorgungsbereich ist als räumlich abgrenzbarer Bereich definiert, dem aufgrund<br />
vorhandener oder noch zu entwickelnder <strong>Einzelhandel</strong>snutzungen eine Versorgungsfunktion<br />
über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt oder zukommen soll. Das Angebot wird<br />
i.d.R. durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote ergänzt. Der Begriff ‚zentral‘<br />
ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu<br />
verstehen. Ein zentraler Versorgungsbereich muss über einen gewissen, über seine eigenen<br />
Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben. Er<br />
muss damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken; er kann auch Bereiche für die<br />
Grund- und Nahversorgung umfassen.<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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