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Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin

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Abbildung 43: Prospektives Einzugsgebiet<br />

Durch die Erhöhung zentrenrelevanter Sortimente sowie eine Attraktivitätssteigerung<br />

wird sich die Marktdurchdringung nicht nur im Nahbereich, sondern vor<br />

allen Dingen im Fernbereich, auswirken. Die einzelnen Komponenten des Vorhabens<br />

entfalten zwar im Raum eine unterschiedliche Sogkraft; letztlich wird jedoch<br />

das Gesamtobjekt aufgesucht, weshalb ein gemeinsames Einzugsgebiet für<br />

die nachfolgenden Berechnungen zu Grunde gelegt wird. Dabei werden die unterschiedlichen<br />

Komponenten/Branchengruppen in den Zonen des Einzugsgebiets<br />

unterschiedliche Abschöpfungsquoten und Umsatzanteile erzielen. Wichtigste<br />

Differenzierung ist dabei die Unterscheidung zwischen zentrenrelevanten<br />

Sortimenten und den vermehrt im Nahbereich wirksamen Sortimenten des periodischen<br />

Bedarfs (Lebensmittel u.ä.).<br />

Im wie oben abgegrenzten Einzugsgebiet des Erweiterungsvorhabens leben derzeit<br />

rd. 827.400 Personen. Im voraussichtlichen Jahr der vollen Marktwirksamkeit<br />

2017 wird das Vorhaben aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung<br />

ein Einwohnerpotenzial von insgesamt<br />

rd. 843.200 Personen<br />

<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />

Seite 84 | 138

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