Verträglichkeitsgutachten (Einzelhandel) - Stadt Sankt Augustin
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Abbildung 43: Prospektives Einzugsgebiet<br />
Durch die Erhöhung zentrenrelevanter Sortimente sowie eine Attraktivitätssteigerung<br />
wird sich die Marktdurchdringung nicht nur im Nahbereich, sondern vor<br />
allen Dingen im Fernbereich, auswirken. Die einzelnen Komponenten des Vorhabens<br />
entfalten zwar im Raum eine unterschiedliche Sogkraft; letztlich wird jedoch<br />
das Gesamtobjekt aufgesucht, weshalb ein gemeinsames Einzugsgebiet für<br />
die nachfolgenden Berechnungen zu Grunde gelegt wird. Dabei werden die unterschiedlichen<br />
Komponenten/Branchengruppen in den Zonen des Einzugsgebiets<br />
unterschiedliche Abschöpfungsquoten und Umsatzanteile erzielen. Wichtigste<br />
Differenzierung ist dabei die Unterscheidung zwischen zentrenrelevanten<br />
Sortimenten und den vermehrt im Nahbereich wirksamen Sortimenten des periodischen<br />
Bedarfs (Lebensmittel u.ä.).<br />
Im wie oben abgegrenzten Einzugsgebiet des Erweiterungsvorhabens leben derzeit<br />
rd. 827.400 Personen. Im voraussichtlichen Jahr der vollen Marktwirksamkeit<br />
2017 wird das Vorhaben aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung<br />
ein Einwohnerpotenzial von insgesamt<br />
rd. 843.200 Personen<br />
<strong>Verträglichkeitsgutachten</strong> HUMA <strong>Sankt</strong> <strong>Augustin</strong> – März 2013<br />
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