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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bild 7 zeigt einen Vergleich der CO 2 -Emissionen aus dem Endenergieverbrauch, jeweils bezogen<br />

auf das Jahr 1990, für die Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Flächenländer verwenden Quellenbilanzen. Für Hamburg sind die nicht witterungsbereinigten<br />

Emissionsdaten nach der Verursacherbilanz abgebildet. Die beiden Flächenländer haben sich<br />

jeweils gesetzlich verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgas-Emissionen um min<strong>des</strong>tens 25 % zu<br />

reduzieren (Einzelheiten in den Kästen). In beiden Fällen wurde von Umweltverbänden kritisiert,<br />

dass diese Ziele ganz erheblich schwächer seien als die für die ganze BRD verpflichtende Treibhausgas-Minderung<br />

von 40 %. Wenn man allerdings bedenkt, dass beide Bun<strong>des</strong>länder erst ab dem<br />

Krisenjahr 2009 CO 2 -Emissionen deutlich unter 100 % im Vergleich zu 1990 aufzuweisen haben,<br />

dann ist eine bindende Vorgabe von minus 25 % bis 2020 durchaus vergleichbar mit einem <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel<br />

von minus 40 % in Hamburg, wie es der schwarz-grüne Senat verpflichtend eingeführt<br />

hatte. Denn in Hamburg wären die CO 2 -Emissionen vom witterungsbereinigten Wert von etwa<br />

18 % im Jahr 2010 auf 40 % im Jahr 2020 zu senken.<br />

Das <strong>Klimaschutz</strong>gesetz in Nordrhein-Westfalen<br />

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 23. Januar 2013 das erste deutsche<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz mit gesetzlich festgelegten <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen verabschiedet<br />

([NRW 13]). Für die Lan<strong>des</strong>regierung sind die in § 3 festgelegten <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

verbindlich: Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen<br />

soll nach dem neuen Gesetz bis zum Jahr 2020 um min<strong>des</strong>tens 25 Prozent und bis zum<br />

Jahr 2050 um min<strong>des</strong>tens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden.<br />

In einem noch zu erstellenden <strong>Klimaschutz</strong>plan sollen Zwischenziele zur Reduktion<br />

der Gesamtmenge von Treibhausgasen für den Zeitraum bis 2050 und Ziele zum<br />

Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Ressourcen-<br />

und Energieeffizienz sowie <strong>des</strong> Ressourcenschutzes festgelegt werden. Wirkungsbeiträge<br />

von Maßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie der Europäischen Union sind einzubeziehen<br />

und darzustellen. Ferner sind die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen von<br />

Produktionsverlagerungen nach und aus Nordrhein-Westfalen bei der Berechnung der<br />

Gesamtemissionen in geeigneter Weise zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>plans<br />

werden von einem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Zentrale Elemente<br />

<strong>des</strong> Monitoring sind aktuelle Erhebungen der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-<br />

Westfalen. Die Ergebnisse <strong>des</strong> Monitoring werden veröffentlicht und bilden die Grundlage<br />

für die Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>plans sowie für die Arbeit eines Sachverständigenrates<br />

<strong>Klimaschutz</strong> (§ 9). Dieser achtet auf die Einhaltung der <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Ziele und berät die Lan<strong>des</strong>regierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>plans.<br />

In Nordrhein-Westfalen wurde 2010 rund ein Drittel der deutschen Treibhausgase<br />

emittiert. Derzeit werden noch so viele Kohlekraftwerke betrieben, dass Strom in<br />

großem Umfang exportiert wird.<br />

Im Bun<strong>des</strong>tag forderte die SPD im Oktober 2010 in einem Antrag [SPD 10a] ein nationales<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz, „in dem die <strong>Klimaschutz</strong>ziele verbindlich festgeschrieben werden und regelmäßig<br />

durch eine unabhängige <strong>Klimaschutz</strong>kommission überprüft wird, ob die politischen Maßnahmen<br />

ausreichend sind, um diese Ziele zu erreichen.“ In einem weiteren Bun<strong>des</strong>tagsantrag [SPD<br />

11c] im April 2011 wurde diese Forderung bestätigt. „Durch eine kontinuierliche Senkung der<br />

Treibhausgasemissionen ergibt sich ein <strong>lang</strong>fristiger Minderungspfad mit jährlich maximal zulässi-<br />

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