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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Vorbildern der rot-grünen Lan<strong>des</strong>regierungen in NRW und Baden-Württemberg erweitern. Entsprechend<br />

den Anträgen der Bun<strong>des</strong>-SPD, können darin die <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele verbindlich festgeschrieben<br />

werden. Wie von der SPD gefordert, kann festgelegt werden, dass sich durch eine kontinuierliche<br />

Senkung der Treibhausgasemissionen ein <strong>lang</strong>fristiger Minderungspfad mit jährlich<br />

maximal zulässigen Werten ergibt, anhand derer festgestellt werden kann, ob die Klimapolitik noch<br />

auf dem richtigen Pfad ist oder ob nachgesteuert werden muss ([SPD 11c]).<br />

Aktueller Anlass für den Volksentscheid war die Neuvergabe der Konzessionen für die <strong>Hamburger</strong><br />

Energienetze. Der Ablauf <strong>des</strong> Entscheidungsvorgangs hat zum Ausdruck gebracht, dass die Wählerinnen<br />

und Wähler allgemein ein stärkeres Engagement <strong>des</strong> Senats und der Bürgerschaft beim<br />

<strong>Klimaschutz</strong> und bei der Energiepolitik im Sinne <strong>des</strong> Allgemeinwohls wünschen.<br />

Bei der Versorgung mit Fernwärme besteht Handlungsdruck, da das veraltete Heizkraftwerk in<br />

Wedel rasch ersetzt werden muss. Es sollte daher umgehend ein konsensfähiger Fernwärmeplan<br />

erarbeitet werden, der den Ausstieg aus der Kohle und die Einbindung von Abwärme und solarer<br />

Wärme zulässt und organisiert. Zu bevorzugen sind dabei Standorte der Wärmeerzeuger in der<br />

Nähe der Verbrauchsschwerpunkte und Senkung der Heizwassertemperaturen, wo dies möglich ist.<br />

Die Leitstudie <strong>des</strong> BMU [Nitsch 12] weist nachdrücklich auf ein Missverhältnis hin, das für Hamburg<br />

besonders wichtig ist: „Derzeit besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Förderung<br />

der EE-Stromerzeugung und der EE-Wärmebereitstellung, obwohl die <strong>Klimaschutz</strong>potenziale<br />

vergleichbar sind. Hier werden sehr viel weitergehende Maßnahmen empfohlen.“<br />

Leider dürfte die neue Bun<strong>des</strong>regierung dieses Missverhältnis fortsetzen, da es in den Koalitionsverhandlungen<br />

umfänglich um die Weiterentwicklung <strong>des</strong> EEG ging, während die Ergebnisse zur<br />

Gebäu<strong>des</strong>anierung und zu erneuerbarer Wärme allgemein enttäuschten. Daher muss sich Hamburg<br />

selbst darum kümmern, dass die Gebäu<strong>des</strong>anierungsraten auf das Niveau angehoben werden, das<br />

im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> als notwendig erachtet wird. Es ist dabei unsinnig, den Wohnungsverbänden<br />

und Genossenschaften, die bereits relativ zügig energetisch sanieren, noch bessere Bedingungen<br />

zu bieten. Vielmehr wird ein Konzept benötigt, das die Problemgruppen – Kleinvermieter<br />

und Selbstnutzer – in besonderer Weise anspricht, informiert und fördert. Eine von der Stadt<br />

moderierte energetische Sanierung ausgewählter Quartiere ([Rab 11b], Kap. 6, [Rab 11c], Kap.<br />

7.4.4) dürfte hierbei auf Grund von Synergien die besten Erfolge zu günstigen Sanierungskosten<br />

versprechen.<br />

Die Erarbeitung eines <strong>lang</strong>fristig fortgeführten Wärmekatasters wie in Düsseldorf ist eine wichtige<br />

Voraussetzung dafür, dass Energieversorgung und Energieeffizienz im Gebäudebereich systematisch<br />

und kosteneffizient erfolgen können. Die bisherige Planung der BSU kann diesen Erwartungen<br />

nicht entsprechen.<br />

Eine Verstärkung <strong>des</strong> Einsatzes erneuerbarer Wärme, die den Öffentlichen Haushalt kaum belastet,<br />

lässt sich mit einem Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz erreichen, das auf Lan<strong>des</strong>ebene bei<br />

Sanierungen <strong>des</strong> Gebäudebestan<strong>des</strong> wirksam wird. Baden-Württemberg hat damit gute Erfahrungen<br />

gemacht ([EWärmeG 11]). In Thüringen setzt sich die SPD-Regierungsfraktion für ein ähnliches<br />

Gesetz ein ([ThEEWärmeG 13]). Bereits vor der Verabschiedung <strong>des</strong> EEWärmeG durch die<br />

Bun<strong>des</strong>regierung wurde prognostiziert, dass die „Ersatzmaßnahmen“ preislich günstiger sein<br />

würden als die erwünschten Maßnahmen zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Wärme. Dies hat<br />

sich bestätigt und sollte bei einem Hamburgischen Lan<strong>des</strong>gesetz beachtet werden. Es ist nicht mehr<br />

angebracht, den Bezug von Heizwärme aus KWK-Anlagen als „Ersatzmaßnahme“ zu bewerten,<br />

ganz besonders dann nicht, wenn die Fernwärme noch mit Kohle erzeugt wird.<br />

Ein innovativer und viel versprechender Schritt wäre eine garantierte Vergütung für die Einspeisung<br />

erneuerbarer Wärme in Wärmenetze, ein Wärme-EEG analog zum EEG. Hamburg könnte zunächst<br />

in ausgewählten kleineren Bereichen damit experimentieren und erkunden, unter welchen<br />

Bedingungen eine wesentlich stärkere Nutzung <strong>des</strong> solaren Potenzials der Dachflächen Hamburgs<br />

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