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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

senkt. Sicher ist es sinnvoll darüber streiten, ob die für die „Autofreien Sonntage“ zur Verfügung<br />

gestellte Summe von mehr als 2 Mio. Euro zielführend eingesetzt wurde und nicht besser das nicht<br />

finanzierte Projekt zur Ausweitung <strong>des</strong> Park+Ride-Angebots unterstützt worden wäre. Bei einem<br />

Teil der im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Hamburg (IBA) geförderten Projekte ist die<br />

<strong>Klimaschutz</strong>wirkung fraglich.<br />

Eine konsequentere Orientierung an Auswahlkriterien forderte auch der Lan<strong>des</strong>rechnungshof. Er<br />

monierte in seinem Jahresbericht 2012 [Rechnungshof 12], erst im Oktober 2010 habe mit dem<br />

Basisgutachten [Groscurth 10a] ein Vorschlag für an Wirkungen orientierte Handlungsfelder <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>es vorgelegen, also erst nach dem dritten Jahr der Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts.<br />

„Eine Vorlage bereits zu Beginn der Umsetzung hätte die Möglichkeit zu einer rechtzeitigen<br />

Prioritätensetzung mit umfangreicheren messbaren Zielvorgaben eröffnet.“<br />

Auswahlkriterien für <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen müssen aber der gesamten Verantwortung Hamburgs<br />

im Handlungsfeld <strong>Klimaschutz</strong> gerecht werden. Bei näherer Betrachtung der Projekte, die<br />

laut Aktionsplan 2020 in Zukunft bevorzugt finanziell unterstützt werden sollen, stellen sich aus<br />

mehreren Gründen erhebliche Zweifel daran ein, ob die vom Senat vorgesehene verstärkte Orientierung<br />

an der CO 2 -Kosteneffizienz zukunftsfähige Ergebnisse erwarten lässt:<br />

a) Geringe Kosten für eine CO 2 -Minderungs-Maßnahme kann bedeuten, dass die entsprechende<br />

Maßnahme auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre.<br />

Wenn sich bei der Ermittlung der CO 2 -Kosteneffizienz einer <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahme herausstellt,<br />

dass für diese die staatliche Subvention eine besonders hohe CO 2 -Einsparung und damit meist auch<br />

eine große Energieeinsparung bewirkt, so ist dies häufig ein Hinweis darauf, dass diese Maßnahme<br />

auch ohne Subvention vollständig wirtschaftlich wäre und daher gar keiner Unterstützung aus<br />

öffentlichen Mitteln bedarf.<br />

Dieser Sachverhalt dürfte auf nicht wenige Maßnahmen zutreffen, für die laut Aktionsplan 2020<br />

öffentliche <strong>Klimaschutz</strong>gelder aufgewendet werden sollen. In Kapitel 4.3 gehen wir ausführlicher<br />

herauf ein.<br />

Tendenziell wird von Lobby-Organisationen die Wirtschaftlichkeit von <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen<br />

übertrieben negativ dargestellt. Sie erklären sich nur dann bereit zu investieren, wenn diese öffentlich<br />

subventioniert würden. 18 Erst, wenn Hamburg Zuschüsse aufbringen würde, wären die Maßnahmen<br />

wirtschaftlich durchführbar. Für Hamburg ergibt sich so der Anschein einer besonders<br />

hohen CO 2 -Kosteneffizienz, obwohl die entsprechenden Subventionsmittel eigentlich nicht notwendig<br />

gewesen wären.<br />

Anstelle von Subventionen wären in solchen Fällen häufig eine verbesserte Informationstätigkeit<br />

oder ordnungsrechtliche Vorschriften die Mittel der Wahl, um den <strong>Klimaschutz</strong> voranzubringen und<br />

öffentliche <strong>Klimaschutz</strong>gelder wirksam dort einzusetzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.<br />

Der SPD-Senat hat dagegen schon bei seinem „Bündnis für das Wohnen“ (2011) [FHH 11d] auf<br />

eine Anpassung der <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>verordnung (HmbKliSchVO) an die ganz erheblich<br />

gestiegenen Energiepreise verzichtet, ohne beim <strong>Klimaschutz</strong> Konkretes außer „heißer Luft“ als<br />

Gegenleistung zu erhalten (Kasten Selbstverpflichtungen im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“,<br />

S. 38).<br />

Noch im Basisgutachten (2010) [Groscurth 10a] war ab 2015 eine wesentliche Verschärfung der<br />

Anforderungen der <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>verordnung vorgesehen:<br />

18 Ein Beispiel, wo dies bisher noch nicht ge<strong>lang</strong>: Die von Vattenfall zur Mitverbrennung von Biomasse<br />

geforderten Subventionen<br />

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