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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Welche Weichenstellungen enthält der Masterplan in dieser Hinsicht?<br />

Das Umweltbun<strong>des</strong>amt hält den Anbau von Biomasse zum alleinigen Zweck einer energetischen<br />

Nutzung für nicht vertretbar – insbesondere wegen Nutzungskonkurrenzen um Anbauflächen und<br />

wegen negativer Auswirkungen auf Wasser, Boden, Biodiversität und Naturschutz. Der Einsatz von<br />

Biomasse erfolgt in der Studie [UBA 13b] im Jahr 2050 daher nur, insoweit sie aus Abfällen und<br />

Reststoffen gewonnen werden kann (Kaskadennutzung: [Arnold 09], [WBGU 09a], [WBGU 09b]).<br />

Leprich sieht dagegen in Biomasse, auch aus nachwachsenden Rohstoffen, die „Königsoption“, um<br />

den unflexiblen Must-Run-Sockel aus Großkraftwerken von 15 bis 20 GW abzulösen ([Leprich<br />

13]).<br />

Nach den nationalen Energieszenarien von [Nitsch 12] sollte der Einsatz von Biomasse für Raumwärme<br />

nach 2015 kaum mehr erhöht werden (Bild 24): „Der heute dominierende Einsatz von<br />

Biomasse (91% der gesamten Erneuerbaren im Wärmesektor) kann aufgrund <strong>des</strong> begrenzten<br />

Potenzials nicht mehr in größerem Umfang ausgeweitet werden.“ Der „individuelle“ Biomasseeinsatz<br />

in Einzelheizungen sollte sogar zugunsten von Wärmenetzen verringert werden.<br />

Bild 24: Endenergieeinsatz für Raumwärme einschließlich Stromeinsatz (in Szenario 2011a von<br />

[Nitsch 12])<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist zum Thema Biomasse Widersprüchliches zu finden. Einerseits ist<br />

eine Beschränkung auf Biobrennstoffe aus der Metropolregion positiv zu vermerken:<br />

„… energetische Nutzung von Biomasse, die im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege<br />

in Hamburg anfällt, und in gewissem Umfang auch aus nachhaltiger Produktion in der Metropolregion<br />

bezogen werden kann“ (S. 4)<br />

„Förderung Bioenergie: Die Förderung von Einzelanlagen zur Verbrennung von Biomasse<br />

wird fortgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf größeren Anlagen (>100 kW) im Gewerbe oder<br />

auf der Wärmeeinspeisung in Nah- und Fernwärmenetze. Ausgebaut werden soll auch die<br />

KWK-Technik, durch die es möglich ist, parallel zur Wärme auch elektrischen Strom zu erzeugen.“<br />

(S. 13)<br />

Andererseits wird auf S. 13 unter dem Stichwort „Brennstoffwechsel“ referiert, dass im Kooperationsvertrag<br />

mit Vattenfall vereinbart wurde zu prüfen, ob im Kohle-Heizkraftwerk Tiefstack die<br />

Biomasse-Mitverbrennung wirtschaftlich ermöglicht werden kann. Dadurch würde der CO 2 -Faktor<br />

der Fernwärmeversorgung in Hamburg verbessert.<br />

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