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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

• Die technischen Entwicklungen werden voranschreiten, vielfach auch sprunghaft und derzeit<br />

nicht absehbar.<br />

• Auch hinsichtlich der politischen Rahmenbedingungen sind Änderungen bis 2050 eher<br />

wahrscheinlich. (S. 3)<br />

Mit den „CO 2 -Minderungszielen“ sind wahrscheinlich die nationalen gemeint. Die genannten<br />

Rahmenbedingungen gelten zweifellos auch für die Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg und NRW,<br />

die vor kurzem <strong>Klimaschutz</strong>gesetze beschlossen haben. Sie gelten für andere Kommunen und in<br />

jeweils spezifischer Form auch für Staaten und Staatenbünde. Den renommierten Leitstudien <strong>des</strong><br />

Umweltbun<strong>des</strong>ministeriums, auf denen das Basisgutachten aufbaute, könnte mit einer solchen<br />

Argumentation leicht der Boden entzogen werden, wenn ihnen nichts entgegenzusetzen wäre.<br />

Wäre es für jemanden, der anführt, die technischen Entwicklungen seien „derzeit nicht absehbar“,<br />

nicht konsequent gewesen, sich ganz auf visionäre Aussagen zu beschränken? Offenbar nicht: Denn<br />

der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> will auch noch „einen plausiblen Weg und Weichenstellungen, mit<br />

denen Hamburg bis 2050 die Herausforderungen bewältigen könnte“, skizzieren. Zu diesem Zweck<br />

werden „einige grundlegende Annahmen“ gemacht. Und für die gilt eine Feststellung, auf die sich<br />

auch die Bun<strong>des</strong>länder, die kürzlich <strong>Klimaschutz</strong>gesetze beschlossen haben, stützen:<br />

„Die den Annahmen zugrunde liegenden Technologien sind vorwiegend bereits heute verfügbar.“<br />

(S. 3)<br />

Trotz solcher Verrenkungen und Widersprüche lohnt sich die Lektüre mancher Passagen in Teil II<br />

<strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>, der Vision 2050. Zum Beispiel für alle, die glaubten oder propagierten, die<br />

Energieverteilnetze in Hamburg hätten keinen Einfluss auf die Energiewende, weil sie nur aus<br />

<strong>lang</strong>weiligen Kabeln und Rohren bestünden. Die auf die Energieverteilnetze, Strom-, Gas- und<br />

Fernwärmenetze, zukommenden neuen Herausforderungen werden nämlich auf S. 4 in Teil II.1 <strong>des</strong><br />

<strong>Masterplans</strong> recht überzeugend erläutert.<br />

3.2 Weichenstellungen auf das Abstellgleis<br />

3.2.1 Wichtige Handlungsfelder<br />

Neben der visionären Beschreibung eines vorbildlichen <strong>Klimaschutz</strong>-Niveaus im Jahr 2050 will der<br />

Masterplan in Teil II auch die wesentlichen Weichenstellungen angeben, mit deren Hilfe Hamburg<br />

auf den Weg zu einer „CO 2 -armen Stadt“ im Jahr 2050 geführt werden soll.<br />

Man kann sicher der Meinung sein, eine eingehende Beschäftigung mit dem Visionsteil <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong><br />

lohne sich kaum. Auch der Einwand, dass sich hinter den „Weichenstellungen“ nur die<br />

vom SPD-Senat und seinen Bündnispartnern <strong>lang</strong>e vor Fertigstellung <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> beschlossene<br />

aktuelle Energiepolitik verberge (Bild 18), ist nicht von der Hand zu weisen.<br />

Erschwerend kommt hinzu: Häufig fehlen nicht nur den Lesern, sondern auch der Behörde für<br />

Stadtentwicklung und Umwelt die für konkrete Planungen und Überprüfungen notwendigen Daten.<br />

Offenbar kennen die in Hamburg aktiven Großkonzerne die Energiesituation Hamburgs oft viel<br />

besser als der Senat und die Öffentlichkeit. Sie behalten ihr Wissen aber unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse<br />

für sich. Der SPD-Senat trägt noch viel stärker als seine Vorgänger hierzu bei,<br />

indem er in großem Umfang auf Bündnisse mit den großen Wirtschaftsverbänden und auf deren<br />

Selbstverpflichtungen setzt und ihnen zuliebe komplett auf eine Weiterentwicklung ordnungsrechtlicher<br />

Vorschriften verzichtet. 8<br />

8 Zur Kritik an Selbstverpflichtungen als Instrument <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es: Kap. 2.1 in [Rab 11a]<br />

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