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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Das Ansteigen der CO 2 -Emissionen im Jahr 2010 (Bild 5 auf S. 13) hätte eigentlich zu einer<br />

Erhöhung der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung führen müssen, wenn der SPD-Senat an die Versprechungen<br />

<strong>des</strong> schwarz-grünen Senats gedacht hätte, die zum Gewinn <strong>des</strong> Titels Europäische Umwelthauptstadt<br />

2011 führten. Statt<strong>des</strong>sen wurde das <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für das Jahr 2020 gestrichen und<br />

die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung wurde halbiert.<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Förderung<br />

aus dem <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>etat<br />

25<br />

Mio. Euro<br />

pro Jahr<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

Bild 11: Jährliche Finanzmittel im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etat (nach [FHH 13a], [FHH 13b]<br />

und nach Fortschreibungsdrucksachen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012)<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

von NRW<br />

Auswahl von Maßnahmen<br />

zur Realisierung<br />

Finanzierung dieser<br />

Maßnahmen<br />

Vom <strong>Hamburger</strong><br />

Senat bereitgestellte<br />

Finanzmittel<br />

Damit finanzierbare<br />

<strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen<br />

Geschätzte CO 2 -<br />

Minderung<br />

Bild 12: Vergleich der <strong>Klimaschutz</strong>politik in NRW und in Hamburg: In NRW Vorgabe von<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Zielen. In Hamburg Vorgabe eines finanziellen Rahmens.<br />

In der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> wird richtig festgestellt, dass bei einer Bilanzierung<br />

nach der Verursacherbilanz ein bestimmtes Ziel festgelegt wird, „aus dem dann die zur Erreichung<br />

notwendigen Maßnahmen abgeleitet werden.“ (S. 25)<br />

Wie in Kapitel 1.3 ausgeführt, haben kürzlich NRW und Baden-Württemberg gesetzlich verbindliche<br />

konkrete CO 2 -Minderungen beschlossen. Durch Vergleich mit statistisch erfassten CO 2 -<br />

Emissionswerten (Quellenbilanz) soll dort überprüft werden, ob die Ziele eingehalten werden oder<br />

ob nachgesteuert werden muss (Bild 12).<br />

21

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