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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

gesetz (EnEG) (Kasten). Bild 22 zeigt die mit Nachtspeicherheizungen verbundenen hohen CO 2 -<br />

Emissionen.<br />

Für die großen Energieversorger war die Einführung von Nachtspeicherheizungen betriebswirtschaftlich<br />

vorteilhaft. Gesamtwirtschaftlich war sie unsinnig und verlustreich. Die Regierung hätte<br />

das frühzeitig erkennen und eingreifend steuern müssen. Ähnliches droht sich nun durch einen nicht<br />

durchdachten Einsatz erneuerbaren Stroms zu entwickeln. Die simple Strategie „power-to-heat“<br />

erinnert an die Einführung von Nachtspeicherheizungen. Denn sie ermöglicht auf die einfachste Art<br />

und Weise das Weiterlaufen von unflexibler Erzeugung von Strom aus Kohle und Kernenergie.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> schreibt:<br />

„Mit der Technologie Power-To-Heat wird überschüssiger Wind- und Photovoltaikstrom in<br />

Wärme umgewandelt und im Wärmenetz genutzt oder gespeichert. Großvolumige Wärmespeicher<br />

können zusätzliche Speicherkapazität für Erneuerbare Energien schaffen. Auch<br />

große Wärme- und Kühlprozesse, die z.B. im Hafen bereits heute vorhanden sind, können<br />

zur Speicherung von Windstrom dienen.“ (S. 4)<br />

„Speicherung von Windstrom“ durch „power-to-heat“ − das ist eine irreführende Bezeichnungsweise.<br />

Strom kann nicht wirklich als Wärme gespeichert werden. Sondern er wird durch Umwandlung<br />

in Wärme wie mit einem Tauchsieder entwertet. Sogar die erzeugte Wärme wird bestenfalls<br />

nur über Intervalle von Tagen gespeichert. Strom, der in einem Pumpspeicherkraftwerk in Form<br />

von potenzieller Energie gespeichert wird, lässt sich dagegen mit einem hohen Wirkungsgrad<br />

wieder in Strom umwandeln.<br />

Zu den aufgeworfenen klärungsbedürftigen Fragen:<br />

1. Umfang übermäßig hoher EE-Stromerzeugung<br />

Nach [IZES 13] und ähnlichen Studien kann bis 2020 davon ausgegangen werden, dass Erneuerbare-Energie-Anlagen<br />

zwar vereinzelt, aber nicht in einer nennenswert hohen Zahl von Stunden im<br />

Jahr mehr Strom erzeugen, als zur Deckung der inländischen Nachfrage erforderlich ist.<br />

Simulationen <strong>des</strong> DIW ergaben, dass im Jahr 2032 der Stromüberschuss aus Wind- und Solarenergie<br />

von über 18 Prozent auf unter zwei Prozent der möglichen Jahreserzeugung gesenkt werden<br />

kann, wenn der „Must-Run-Sockel“ aus unflexiblen Kraftwerken abgeschafft und flexible Biomasseverstromung<br />

eingeführt wird ([Schill 13]).<br />

2. Welcher Strom ist „überschüssig“<br />

Da es also in absehbarer Zeit selten vorkommt, dass in der BRD mehr erneuerbarer Strom erzeugt<br />

wird, als gleichzeitig Strom nachgefragt wird, ist natürlich zu fragen, welcher Strom als „überschüssig“<br />

betrachtet wird, derjenige aus Wind oder Photovoltaik oder derjenige aus Kohle oder Kernenergie.<br />

Wegen <strong>des</strong> im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Einspeisevorrangs für<br />

erneuerbaren Strom wäre selbstverständlich der Strom aus Kohle und Kernenergie überschüssig.<br />

„Power-to-heat“ wäre daher mit den hohen CO 2 -Emissionen verbunden, die Bild 22 für eine<br />

Stromheizung zeigt.<br />

Wenn wirklich nur „erneuerbare Überschussenergien“ eingesetzt würden, würden sich Elekroboiler<br />

in Fernwärmespeichern zurzeit gar nicht lohnen. Erst um 2030 wird mit entsprechenden Überschüssen<br />

gerechnet. In Flensburg ([Flensburg 12]) und in Lemgo wird daher bereits dann Strom in<br />

Fernwärmespeichern direkt verheizt, wenn die mit Erdgas erzeugte Wärme mehr kosten würde. Es<br />

geht bei „power-to-heat“ also gar nicht nur um den Einsatz von „überschüssigem“ Windstrom,<br />

sondern um Strom, der durch Beiträge der EE-Anlagen besonders preisgünstig angeboten wird<br />

([Brischke 12]). Wenn der CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag [Koalition 13] vorsieht, „Strom, der<br />

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