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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Da bisher nur ein kleiner Anteil der öffentlichen Gebäude in anspruchsvoller Weise energetisch<br />

saniert wurde, müssen bis zum Zieljahr 2050 jährlich etwa drei Prozent dieser Gebäude saniert<br />

werden. Im Masterplan fehlt eine solche Weichenstellung. Im Handlungsfeld Öffentliche Gebäude<br />

führt der Masterplan unter dem Stichwort „Vorbildfunktion“ aus:<br />

„Nach der Energieeffizienzrichtlinie der EU müssen jährlich 3% der Gebäude <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

energetisch modernisiert werden. Hamburg strebt an, den Heizenergiebedarf seiner öffentlichen<br />

Bestandsgebäude durch energetische Modernisierung bis 2050 um 50% zu senken.“<br />

(S. 6)<br />

Kurioserweise zitiert der Masterplan also gesetzlich bindende Sanierungsraten, die für Bun<strong>des</strong>gebäude<br />

gelten, 13 schweigt sich aber zu Sanierungsraten der öffentlichen Gebäude in Hamburg aus.<br />

Überraschenderweise findet sich − etwas versteckt − im Teil Aktionsplan 2020 ein Satz, der allen<br />

Abstimmungen innerhalb der Behörden und mit den kooperierenden Energieversorgern nicht zum<br />

Opfer fiel:<br />

„Die wichtigste <strong>Klimaschutz</strong>maßnahme in diesem Sektor ist, dass der Senat den Sanierungsstau<br />

im Bereich der öffentlichen Gebäude überhaupt angeht.“ (S. 15)<br />

Das Fehlen brauchbarer Weichenstellungen im Handlungsfeld „Gebäude“ ist vermutlich damit zu<br />

erklären, dass sich für die Autoren <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> bei Beachtung aller ihnen politisch und sachlich<br />

vorgegebener Randbedingungen eine unlösbare Aufgabe ergab. Vorrangig sind zu nennen:<br />

• der schon erwähnte Verzicht auf eine Anpassung <strong>des</strong> Ordnungsrechts als Folge <strong>des</strong> Bündnisses<br />

mit der Wohnungswirtschaft (Kasten Selbstverpflichtungen im „Bündnis für das Wohnen<br />

in Hamburg“)<br />

• die Vorgabe, dass „die Marktteilnehmer nicht überfordert werden“ sollen, die Investoren<br />

ebenso wie die Mieterinnen und Mieter (S. 6), und<br />

• der Zwang zu einer „verantwortungsvollen Haushaltspolitik“ (S. 2) (Schuldenbremse).<br />

Ein offenes Eingeständnis, dass sich unter diesen Einschränkungen keine zielführenden Weichenstellungen<br />

angeben lassen, kann man im Masterplan nicht erwarten. Die Probleme werden aber<br />

erkennbar aufgezeigt:<br />

„Wegen seines hohen Anteils an den Hamburgischen CO 2 -Emissionen und seines großen<br />

Minderungspotentials sind die Auswirkungen <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>ektors sogar so groß, dass eine<br />

Verfehlung der Effizienzziele in diesem Bereich auch die energiepolitischen Ziele in Frage<br />

stellt.“ (S. 3)<br />

„Die energetischen Ziele können daher nur erreicht werden, wenn eine sozialverträgliche<br />

Finanzierung der Modernisierungen gesichert ist.“ (S. 6)<br />

Sogar eine alte Chimäre, das „sog. Mieter-Vermieter-Dilemma“, wird bemüht. Lobbyisten der<br />

Immobilienverbände verbreiten, der Nutzen von energetischen Sanierungen würde den Mietern<br />

zufallen, die Vermieter hätten dagegen nur die Kosten zu tragen. Nach dieser Denkungsart müsste<br />

bei der Errichtung von neuen Mietshäusern jeder Investor vor einem Dilemma dieser Art stehen.<br />

Denn auch bei einem Neubau schießt der Investor die Kosten vor, um sie sich mit Gewinn von den<br />

Mietern refinanzieren zu lassen. Nicht anders verhält es sich bei gut geplanten energetischen<br />

13 Artikel 4 <strong>des</strong> Entwurfs zur Energieeffizienzrichtlinie [EU 11] sah verbindlich vor, dass die Mitgliedsstaaten ab dem<br />

1. Januar 2014 dafür sorgen, dass jährlich 3 % der Fläche aller öffentlichen Gebäude renoviert wird. Der Bun<strong>des</strong>rat<br />

erklärte dies angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler öffentlicher Haushalte als nicht erfüllbar ([Bun<strong>des</strong>rat<br />

11]). Der Schlüssel liegt also bei den zu geringen Einnahmen der Länder und Kommunen. Der Bund besitzt nur eine<br />

geringe Anzahl an öffentlichen Gebäuden im Vergleich zu den Bun<strong>des</strong>ländern.<br />

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