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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

4. Der Aktionsplan 2020 als Fortsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

4.1 Künftige <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

4.1.1 Wie sollen in Zukunft die <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen ausgewählt werden?<br />

Die drastische Kürzung der vom SPD-Senat für den <strong>Klimaschutz</strong> bereit gestellten Finanzmittel (vgl.<br />

Kap. 2,2 und Bild 11, S. 21) soll nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> dadurch abgemildert werden,<br />

dass vom der BSU bevorzugt besonders CO 2 -mindernde Maßnahmen ausgewählt werden:<br />

„Für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln werden kostengünstige<br />

und wirksam CO 2 -mindernde Maßnahmen mit erfolgversprechendem Pilotcharakter und<br />

Markteinführungspotential ergriffen.“ (S. 2)<br />

Die FDP-Fraktion begrüßte diese Absicht in einer Pressemeldung von 25.6.2103 als späten Schritt<br />

in die richtige Richtung. Senatorin Blankau übernehme nun endlich die von der FDP bereits 2011<br />

angemahnte Konzentration der Mittel auf effiziente CO 2 -Vermeidung. „Noch wichtiger wäre es<br />

allerdings, wenn der Senat sich stärker auf Probleme der Anpassung an den Klimawandel konzentrieren<br />

würde und auf die Forschung zu Energiespeicherung und -einsparung.“<br />

Die SPD-Fraktion hatte selbst schon im Jahr 2007 unmittelbar wirksame CO 2 -Einsparungen angemahnt<br />

([SPD 07c]). Ihr Antrag [SPD 11a] vom 11.11.2011 bestätigte diese Forderung:<br />

„Der SPD-Senat hat sich vorgenommen, das <strong>Klimaschutz</strong>konzept weiterzuführen, aber sich<br />

– nicht zuletzt aus Gründen der Haushaltskonsolidierung – grundsätzlich auf solche Maßnahmen<br />

zu konzentrieren, die unmittelbar CO 2 -mindernd wirksam werden und eine hohe<br />

Fördereffizienz haben.“<br />

Als Konkretisierung der neuen Auswahlkriterien nennt der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> bei der Diskussion<br />

der Maßnahmen <strong>des</strong> Aktionsplans 2020:<br />

„Die Maßnahmen sind größtenteils darauf gerichtet, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln<br />

effektiv und wirtschaftlich CO 2 -Emissionen zu verringern. Sie sind an den folgenden<br />

Prinzipien orientiert:<br />

– Hohe CO 2 -Minderung zu möglichst niedrigen Kosten,<br />

– Wirtschaftlicher und sozialer Nutzen für Hamburg und<br />

– Erfolgversprechender Pilotcharakter und Markteinführungspotential.“ (S. 10)<br />

Diese Auswahlkriterien mögen auf den ersten Blick vernünftig erscheinen, weil sie eine besonders<br />

effektive und kostengünstige CO 2 -Minderung bevorzugen.<br />

Methodisch wird nach der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> (S. 25) für jede <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahme mit<br />

Hilfe einer sogenannten Baseline abgeschätzt, wie sich die CO 2 -Emissionen ohne diese Maßnahme<br />

entwickelt hätten. Als Beispiel wird der Neubau eines Gebäu<strong>des</strong> betrachtet: Es wird berechnet, wie<br />

viel CO 2 durch eine Fördermaßnahme Hamburgs eingespart wird im Vergleich zu einem neu<br />

errichteten Gebäude, das nur den nach der Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen Min<strong>des</strong>tstandard<br />

einhält. Der Indikator für die CO 2 -Kosteneffizienz ist der Quotient aus Förderkosten und<br />

verursachter CO 2 -Minderung (S. 28 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>).<br />

Der Berechnung dieses maßgeblichen Indikators wird eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise<br />

zu Grunde gelegt. Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise, bei der auch Beschäftigungseffekte,<br />

Steuerrückflüsse und externe Kosten von Gesundheits- und Klimaschäden<br />

infolge von CO 2 -Emissionen in die Rechnung eingeflossen wären, wurde als zu aufwändig und<br />

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