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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Energiekonzerne in Hamburg, Vattenfall und E.ON. Das gilt hinsichtlich der Fernwärmenetze und<br />

hinsichtlich der Konkurrenz zwischen Fernwärmeversorgung und direkter Versorgung mit Erdgas.<br />

Klare Weichenstellungen zur Öffnung <strong>des</strong> großen Fernwärmenetzes für klimafreundliche Wärme<br />

und für Kosteneinsparungen durch Entflechtung von Fernwärme- und Gasversorgung gibt es nicht.<br />

Der Masterplan weiß: „Ideal für die Verwendung von Wärme aus Erneuerbaren Quellen oder<br />

industrieller Abwärme sind Heizsysteme auf Niedertemperaturbasis. Hierfür sind Heizsysteme auf<br />

geringerer Temperaturbasis zu schaffen. Dies ermöglicht es auch, das Potential vieler Gewerbebetriebe,<br />

insbesondere auch im Hafen, für die Einspeisung von Abwärme auszuschöpfen.“<br />

Wie aber das große Fernwärmenetz für solche Wärmebeiträge geöffnet werden kann und soll, wird<br />

nicht thematisiert. Dass es möglich wäre, zeigt sich am kleineren Wärmenetz, das E.ON Hanse in<br />

Hamburg betreibt:<br />

„Die E.ON Hanse Gruppe öffnet ihre Wärmenetze für ihre Geschäftspartner mit der Möglichkeit,<br />

klimafreundliche Energie in das Netz einzuspeisen, dort zu speichern und wieder zu<br />

entnehmen.“ (S. 5)<br />

Allerdings ist noch nicht bekannt, in welchem Umfang tatsächlich Fremdwärme in dieses Netz<br />

eingespeist wird und wie groß der Anteil von Abwärme und von erneuerbarer Wärme ist. Der<br />

Anteil erneuerbarer Wärme – beispielsweise aus Solarkollektoren – erscheint recht gering zu sein.<br />

In der politischen Konfrontation vor dem Volksentscheid vom 22.9.2013 bemühte sich der SPD-<br />

Senat hartnäckig darum, zu leugnen, dass Fernwärmeversorger ab einer Anschlussdichte, die in<br />

Hamburg in der Regel vorliegt, ein Quasimonopol besitzen (beispielsweise in der Anhörung<br />

mehrerer Bürgerschaftsausschüsse zur Volksinitiative [FHH 11f], S. 46 und 47).<br />

Das Bun<strong>des</strong>kartellamt erklärte dagegen nach seiner Sektoruntersuchung Fernwärme zur Marktbeherrschung<br />

bei Fernwärme unmissverständlich: „Der jeweilige Fernwärmeversorger ist in dem<br />

Gebiet, in dem er die Versorgung mit Fernwärme übernommen hat, marktbeherrschend. Dabei ist es<br />

nicht von entscheidender Bedeutung, ob das betreffende Gebiet einem Anschluss- und Benutzungszwang<br />

unterliegt oder nicht.“ … “Ausschlaggebend ist, dass der jeweilige Wärmebezieher keine<br />

oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten besitzt, auf andere Beheizungsvarianten umzusteigen.“<br />

([Kartellamt 12], Rn 190, 191)<br />

Anlass für die unhaltbare Positionierung <strong>des</strong> SPD-Senats dürfte die Forderung nach einer Öffnung<br />

<strong>des</strong> von Vattenfall betriebenen großen Fernwärmenetzes gewesen sein, die ihren Höhepunkt in einer<br />

von der Verbraucherzentrale Hamburg herbeigeführten Erklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamts vom<br />

22.12.2011 fand ([Kartellamt 11b], [Verbr HH 12]).<br />

Aus [FHH 12b] geht hervor, dass der SPD-Senat zwar in seinem Regierungsprogramm wünschte,<br />

„sicher(zu)stellen, dass mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme möglichst dezentral in die<br />

Fernwärmenetze eingespeist werden kann“, dass Vattenfall aber unter Hinweis auf die technischen<br />

und wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Öffnung <strong>des</strong> bestehenden Hochtemperatur-Netzes diese<br />

für das bestehende Netz verweigerte.<br />

Der Senat gibt an, eine Auseinandersetzung hierüber zurückgestellt zu haben, weil … „ohnehin ein<br />

Rechtsanspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum Fernwärmenetz zur Durchleitung erzeugter<br />

Energie an Abnehmer <strong>des</strong> Produzenten besteht. Dies ist später in einem Schreiben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamts<br />

an die Verbraucherzentrale Hamburg vom 22. Dezember 2011 bestätigt worden.“<br />

Auch im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> stellt der Senat die Auseinandersetzung zurück und nennt lediglich<br />

die im Wärmenetz von E.ON Hanse bestehende Öffnung für klimafreundliche Wärme.<br />

Weitere Punkte, bei denen mögliche Weichenstellungen an die Konzerninteressen angepasst<br />

wurden, obwohl sie kaum mit der Vision 2050 vereinbar sind:<br />

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