Hessischer Mittelstandsbericht 2004 - HA Hessen Agentur GmbH
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Exkurs: Veränderungen der Mittelstandsfinanzierung und -förderung<br />
2003/<strong>2004</strong><br />
Traditionell wurden Finanzierungshilfen für mittelständische Unternehmen in der<br />
Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen gewährt; zusätzlich Bürgschaften<br />
durch die Bürgschaftsbank <strong>Hessen</strong> oder durch das Land übernommen. Hinzu<br />
kamen in eher kleineren Fällen direkte Beteiligungen durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />
<strong>Hessen</strong> (MBG); größere wurden dem Venture-Capital-Markt<br />
überantwortet. Hierbei ergänzten die hessischen Finanzierungshilfen die Bundesprogramme<br />
der KfW und der Deutschen Ausgleichsbank.<br />
Zuschüsse wurden zunehmend durch Darlehen ersetzt. Sie werden inzwischen nur<br />
noch in der regionalen Wirtschaftsförderung, der Förderung von Forschung und<br />
Entwicklung, bei nicht profitablen Einzelmaßnahmen und zur verbilligten Betriebsberatung<br />
gewährt.<br />
Durch Basel II wurden ab 2003 die Bedingungen für die Kredithilfen an die mittelständische<br />
Wirtschaft erheblich verändert. Zinsgünstige Kredite für riskante Vorhaben<br />
– wie für eine Existenzgründung - widersprachen den Grundsätzen der Risikoorientierung<br />
der Festlegung der Kosten bei Fremdfinanzierung. Die KfW/Mittelstandsbank<br />
(Nachfolgerin der Ausgleichsbank) strukturierte daher ab 2003/<strong>2004</strong> ihre<br />
Hilfen um in<br />
– „Unternehmerkapital“ mit eigenkapitalähnlichen Fremdmitteln für Gründungen<br />
und junge Unternehmen (mit so genannten Mezzaninen mittels Haftungsfreistellung<br />
oder Nachrangdarlehen),<br />
– „Unternehmerkredit“ mit Basel-II-konformen Darlehensangeboten für etablierte<br />
Unternehmen und<br />
– „Unternehmerbeteiligung“ für die (indirekte) Beteiligungsförderung.<br />
Für <strong>Hessen</strong>, dessen Finanzierungshilfen nach wie vor die der Bundesförderung ergänzen,<br />
ergaben sich folgende wichtige Veränderungen:<br />
– Das hessische Existenzgründungsdarlehen lief aus und wurde ersetzt durch das<br />
GuW-Programm (Gründung und Wachstum), das das Kreditangebot der<br />
KfW/Mittelstandsbank mit einer hessischen Zinsverbilligung kombiniert und von<br />
der IBH abgewickelt wird;<br />
– die bereits 2002 in Hinblick auf Basel II zur Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmen<br />
eingerichteten INVEST-Beteiligungen wurden aufgestockt, und<br />
– eine (von der Kreditwirtschaft anerkannte) Bürgschaft ohne Bank durch die Bürgschaftsbank<br />
<strong>Hessen</strong> ermöglicht die Finanzierung von Gründungen auch ohne<br />
ausreichende eigene Sicherheiten direkt durch die Hausbank.<br />
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