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Hessischer Mittelstandsbericht 2004 - HA Hessen Agentur GmbH

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Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft <strong>Hessen</strong> mbH (FEH)<br />

den Angaben der Handwerkskammern das Betriebskonzept zu Grunde liegt. Eine direkte<br />

Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben. Bei beiden Datenquellen sind die Inhaber der<br />

Handwerksbetriebe in den Beschäftigtenzahlen enthalten.<br />

• Freie Berufe<br />

Da die Freien Berufe in der Umsatzsteuerstatistik nur lückenhaft und Selbständige in der<br />

Beschäftigtenstatistik überhaupt nicht erfasst werden, wird Datenmaterial des Instituts für<br />

Freie Berufe Nürnberg herangezogen. Das Institut wertet Daten von einzelnen Berufsorganisationen<br />

und amtlichen Statistiken aus und führt ergänzend eigene Erhebungen<br />

und Schätzungen durch. Nichtsdestotrotz ist die Datenlage über die Freien Berufe nicht<br />

zufrieden stellend. Dies gilt vor allem für die ungeregelten Freien Berufe, aber – z.B. auf<br />

Grund unterschiedlicher Kammererfassung – in geringerem Maße auch für die geregelten<br />

Freien Berufe.<br />

• Gewerbeanzeigenstatistik<br />

Die Gewerbeanzeigenstatistik ist die am häufigsten genutzte Datenquelle, um Aufschlüsse<br />

über Gründungen und Stilllegungen zu gewinnen. Diesbezüglich ist die Gewerbeanzeigenstatistik<br />

allerdings mit gravierenden Mängeln behaftet. 10 So sind z.B. auskunftspflichtig<br />

die Gewerbetreibenden gemäß § 6 der Gewerbeordnung, die Gewerbeanmeldungen<br />

(u.a. bei Neuerrichtungen), Abmeldungen (u.a. bei Betriebsaufgabe) und ferner<br />

Ummeldungen abgeben müssen. Hieraus ergibt sich eine nicht unerhebliche Einschränkung<br />

der Aussagekraft der Gewerbeanzeigenstatistik für das Gründungsgeschehen, da<br />

die Freien Berufe sowie die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Gartenund<br />

Weinbau sowie Bergbau) nicht in die Gewerbeordnung eingeschlossen und damit<br />

von der Anzeigepflicht befreit sind. Weitere Ausnahmen betreffen z.B. Versicherungsunternehmen,<br />

Unterrichtswesen und Kindererziehung gegen Entgelt. Zudem handelt es sich<br />

bei den Gewerbeanzeigen um reine Rechtsakte, d.h. es nicht bekannt, inwieweit es bei<br />

einem angemeldeten Gewerbe überhaupt zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit<br />

kommt. Auch unterbleiben Gewerbeabmeldungen zum Teil einfach. Die Zahl der An-, abund<br />

-ummeldungen kann somit die Gründungen und Aufgaben nur unzulänglich abbilden.<br />

An Versuchen, die Aussagekraft der Gewerbeanzeigenstatistik zu erhöhen, mangelt es<br />

nicht: So unterscheidet das Statistische Bundesamt – näherungsweise – die „echten<br />

Neuerrichtungen" (Betriebsgründungen) sowie die „Stilllegungen eines echten Betriebes"<br />

(Betriebsaufgaben) von denen der Kleingewerbetreibenden (bei denen häufig Scheingründungen<br />

z.B. zur Erlangung einer METRO-Einkaufsberechtigung vermutet werden).<br />

Es wird also eine Differenzierung nach der wirtschaftlichen Bedeutung vorgenommen, die<br />

ab 1997 vorliegt. Auch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) ermittelt auf Basis<br />

der Gewerbeanzeigenstatistik Schätzungen für die Unternehmens- und Existenzgrün-<br />

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