Hessischer Mittelstandsbericht 2004 - HA Hessen Agentur GmbH
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Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft <strong>Hessen</strong> mbH (FEH)<br />
den Angaben der Handwerkskammern das Betriebskonzept zu Grunde liegt. Eine direkte<br />
Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben. Bei beiden Datenquellen sind die Inhaber der<br />
Handwerksbetriebe in den Beschäftigtenzahlen enthalten.<br />
• Freie Berufe<br />
Da die Freien Berufe in der Umsatzsteuerstatistik nur lückenhaft und Selbständige in der<br />
Beschäftigtenstatistik überhaupt nicht erfasst werden, wird Datenmaterial des Instituts für<br />
Freie Berufe Nürnberg herangezogen. Das Institut wertet Daten von einzelnen Berufsorganisationen<br />
und amtlichen Statistiken aus und führt ergänzend eigene Erhebungen<br />
und Schätzungen durch. Nichtsdestotrotz ist die Datenlage über die Freien Berufe nicht<br />
zufrieden stellend. Dies gilt vor allem für die ungeregelten Freien Berufe, aber – z.B. auf<br />
Grund unterschiedlicher Kammererfassung – in geringerem Maße auch für die geregelten<br />
Freien Berufe.<br />
• Gewerbeanzeigenstatistik<br />
Die Gewerbeanzeigenstatistik ist die am häufigsten genutzte Datenquelle, um Aufschlüsse<br />
über Gründungen und Stilllegungen zu gewinnen. Diesbezüglich ist die Gewerbeanzeigenstatistik<br />
allerdings mit gravierenden Mängeln behaftet. 10 So sind z.B. auskunftspflichtig<br />
die Gewerbetreibenden gemäß § 6 der Gewerbeordnung, die Gewerbeanmeldungen<br />
(u.a. bei Neuerrichtungen), Abmeldungen (u.a. bei Betriebsaufgabe) und ferner<br />
Ummeldungen abgeben müssen. Hieraus ergibt sich eine nicht unerhebliche Einschränkung<br />
der Aussagekraft der Gewerbeanzeigenstatistik für das Gründungsgeschehen, da<br />
die Freien Berufe sowie die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Gartenund<br />
Weinbau sowie Bergbau) nicht in die Gewerbeordnung eingeschlossen und damit<br />
von der Anzeigepflicht befreit sind. Weitere Ausnahmen betreffen z.B. Versicherungsunternehmen,<br />
Unterrichtswesen und Kindererziehung gegen Entgelt. Zudem handelt es sich<br />
bei den Gewerbeanzeigen um reine Rechtsakte, d.h. es nicht bekannt, inwieweit es bei<br />
einem angemeldeten Gewerbe überhaupt zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit<br />
kommt. Auch unterbleiben Gewerbeabmeldungen zum Teil einfach. Die Zahl der An-, abund<br />
-ummeldungen kann somit die Gründungen und Aufgaben nur unzulänglich abbilden.<br />
An Versuchen, die Aussagekraft der Gewerbeanzeigenstatistik zu erhöhen, mangelt es<br />
nicht: So unterscheidet das Statistische Bundesamt – näherungsweise – die „echten<br />
Neuerrichtungen" (Betriebsgründungen) sowie die „Stilllegungen eines echten Betriebes"<br />
(Betriebsaufgaben) von denen der Kleingewerbetreibenden (bei denen häufig Scheingründungen<br />
z.B. zur Erlangung einer METRO-Einkaufsberechtigung vermutet werden).<br />
Es wird also eine Differenzierung nach der wirtschaftlichen Bedeutung vorgenommen, die<br />
ab 1997 vorliegt. Auch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) ermittelt auf Basis<br />
der Gewerbeanzeigenstatistik Schätzungen für die Unternehmens- und Existenzgrün-<br />
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