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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1761<br />
nisterium bereits 1998 über die abknickenden Flugrouten informiert<br />
zu haben, bestätigt habe.<br />
Ich frage die Landesregierung: Warum hatte diese Information<br />
keinen Einfluss auf das Planfeststellungsverfahren und die bisherigen<br />
Lärmschutzmaßnahmen?<br />
<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />
Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger<br />
1. Zur öffentlichen Diskussion<br />
Es ist einfach und kompliziert zugleich: Die Vorschrift der<br />
Internationalen Luftfahrtorganisation von 2004 war dem Ministerium<br />
in der Tat nicht bekannt, sodass das entsprechende<br />
Dementi Mitte September korrekt war.<br />
In der Folgezeit konzentrierte sich die Medienberichterstattung<br />
dann auf die Diskussion von verschiedenen Alternativen zu<br />
Flugrouten vor der Antragstellung im Jahr 1998 und auf<br />
Schreiben der Deutschen Flugsicherung aus dieser Zeit. Dieser<br />
Sachverhalt ist zu keiner Zeit dementiert, sondern selbst kommuniziert<br />
worden, so etwa bereits in der Abendschau des RBB<br />
vom 21.09.2010.<br />
Die angeführten Schreiben enthielten übrigens in keiner Weise<br />
die jetzt konkret im Entwurf vorgelegten Routen, sondern nur<br />
einen allgemeinen Hinweis auf die 15°-Divergenz. Sie bestätigten<br />
aber im Übrigen die Planungsunterlagen und enthielten<br />
letztlich den ausdrücklichen Hinweis auf die alleinige Zuständigkeit<br />
von Deutscher Flugsicherung und Bundesaufsichtsamt<br />
für Flugsicherheit. Die Flugroutenfestlegung sei nicht Gegenstand<br />
der Planfeststellung, sondern würde durch die Deutsche<br />
Flugsicherung bzw. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit<br />
erst kurz vor der Inbetriebnahme des Flughafens erfolgen. Dieser<br />
Teil der Schreiben findet sich bedauerlicherweise sehr selten<br />
in den Medien.<br />
2. Zum Sachverhalt<br />
Wir haben in der Aktuellen Stunde heute Morgen das Sachthema<br />
bereits ausführlich erörtert. Deshalb hier nur so viel:<br />
Die zitierte Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation<br />
regelt die notwendigen Anforderungen an die Flugsicherung<br />
zur Planung von Flugverfahren im Flugbetrieb nach Instrumentenflugverkehr;<br />
die Planfeststellungsbehörde ist nicht<br />
Adressat dieser Vorschrift.<br />
Adressat dieser Norm ist vielmehr ausschließlich diejenige<br />
Stelle, die für die Planung und Festlegung der Flugrouten zuständig<br />
ist, also die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt<br />
für Flugsicherheit. Diese müssen die Vorschriften<br />
zunächst flugplatzspezifisch umsetzen, was gerade jetzt eingeleitet<br />
worden ist, nicht etwa 2004.<br />
Vor diesem Hintergrund sind im Planfeststellungsbeschluss regelgerecht<br />
die Ausgangsparameter des Antrages eingegangen,<br />
ergänzt allerdings um die benannten Anpassungsklauseln. Eine<br />
andere Alternative gab es für die Planfeststellungsbehörde<br />
nicht.<br />
Frage 345<br />
Fraktion DIE LINKE<br />
Abgeordnete Kornelia Wehlan<br />
- Flugrouten der Deutschen Flugsicherung am Flughafen<br />
Berlin-Brandenburg International -<br />
Durch die Veröffentlichung der Planungen für die Flugrouten<br />
am Flughafen Berlin-Brandenburg International und die damit<br />
prognostizierten Probleme weiterer Lärmbelästigungen in mehreren<br />
Kommunen Brandenburgs ist eine breite Protestbewegung<br />
von Bürgerinnen und Bürgern aus den betroffenen Gemeinden<br />
entstanden. Sie alle bewegt das gemeinsame Anliegen,<br />
ihre Familien und auch ihr Eigentum vor Lärm zu schützen.<br />
Letztlich wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit<br />
durch Rechtsverordnung eine Entscheidung treffen.<br />
Ich frage die Landesregierung: In welcher Art und Weise ist sie<br />
mit dem Land Berlin und der Bundesregierung tätig, um umgehend<br />
für Klarheit und Transparenz zu alternativen Flugrouten<br />
und zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen zu sorgen?<br />
<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />
Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger<br />
Bereits in der Vergangenheit hat das Land Brandenburg zusammen<br />
mit Berlin, aber auch in Übereinstimmung mit der Fluglärmkommission<br />
für den Flughafen Schönefeld darauf gedrängt,<br />
dass die Deutsche Flugsicherung ihre Vorstellung möglichst<br />
frühzeitig darlegt.<br />
Dies ist zwischenzeitlich am 06.09. in der Fluglärmkommission<br />
und am 27.09.2010 in einer erweiterten Sitzung mit weiteren<br />
Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirken erfolgt.<br />
Die Deutsche Flugsicherung hat zugesagt, die Fluglärmkommission<br />
bei allen Planungen zu beteiligen. In der Kommission<br />
sind etwaig betroffene Gebietskörperschaften vertreten. Darüber<br />
hinaus drängt die Landesregierung auf Informationen auch<br />
gegenüber den Betroffenen, den Bürgerinitiativen und weiteren<br />
Kommunen, um ein möglichst transparentes Verfahren zu gewährleisten.<br />
Unbeschadet dessen wird die Landesregierung die<br />
ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Information<br />
der Bürger und Kommunen ebenfalls nutzen. Überdies sind<br />
kurzfristig Gespräche mit dem Geschäftsführer der Deutschen<br />
Flugsicherung und dem Direktor des Bundesaufsichtsamtes für<br />
Flugsicherheit durch das MIL geplant.<br />
Die Erweiterung der Fluglärmkommission ist durch die Landesregierung<br />
eingeleitet, damit sind alle Gebietskörperschaften<br />
in der Fluglärmkommission vertreten, die nach den Erkenntnissen<br />
der Planfeststellung von Fluglärmbelastungen durch Überflüge<br />
betroffen sind. Neben den bereits in der Fluglärmkommission<br />
vertretenen Gemeinden Großbeeren und Stadt Ludwigsfelde<br />
wird den Städten Teltow und Königs Wusterhausen<br />
sowie den Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow und Rangsdorf<br />
angeboten, Vertreter in die Fluglärmkommission zu entsenden.<br />
Hier war eine Abgrenzung notwendig, um die Arbeitsfähigkeit<br />
der Kommission zu sichern.<br />
Die Landesregierung drängt des Weiteren darauf, dass der Termin<br />
zur Festlegung der An- und Abflugverfahren deutlich vorgezogen<br />
wird.