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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1761<br />

nisterium bereits 1998 über die abknickenden Flugrouten informiert<br />

zu haben, bestätigt habe.<br />

Ich frage die Landesregierung: Warum hatte diese Information<br />

keinen Einfluss auf das Planfeststellungsverfahren und die bisherigen<br />

Lärmschutzmaßnahmen?<br />

<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger<br />

1. Zur öffentlichen Diskussion<br />

Es ist einfach und kompliziert zugleich: Die Vorschrift der<br />

Internationalen Luftfahrtorganisation von 2004 war dem Ministerium<br />

in der Tat nicht bekannt, sodass das entsprechende<br />

Dementi Mitte September korrekt war.<br />

In der Folgezeit konzentrierte sich die Medienberichterstattung<br />

dann auf die Diskussion von verschiedenen Alternativen zu<br />

Flugrouten vor der Antragstellung im Jahr 1998 und auf<br />

Schreiben der Deutschen Flugsicherung aus dieser Zeit. Dieser<br />

Sachverhalt ist zu keiner Zeit dementiert, sondern selbst kommuniziert<br />

worden, so etwa bereits in der Abendschau des RBB<br />

vom 21.09.2010.<br />

Die angeführten Schreiben enthielten übrigens in keiner Weise<br />

die jetzt konkret im Entwurf vorgelegten Routen, sondern nur<br />

einen allgemeinen Hinweis auf die 15°-Divergenz. Sie bestätigten<br />

aber im Übrigen die Planungsunterlagen und enthielten<br />

letztlich den ausdrücklichen Hinweis auf die alleinige Zuständigkeit<br />

von Deutscher Flugsicherung und Bundesaufsichtsamt<br />

für Flugsicherheit. Die Flugroutenfestlegung sei nicht Gegenstand<br />

der Planfeststellung, sondern würde durch die Deutsche<br />

Flugsicherung bzw. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit<br />

erst kurz vor der Inbetriebnahme des Flughafens erfolgen. Dieser<br />

Teil der Schreiben findet sich bedauerlicherweise sehr selten<br />

in den Medien.<br />

2. Zum Sachverhalt<br />

Wir haben in der Aktuellen Stunde heute Morgen das Sachthema<br />

bereits ausführlich erörtert. Deshalb hier nur so viel:<br />

Die zitierte Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation<br />

regelt die notwendigen Anforderungen an die Flugsicherung<br />

zur Planung von Flugverfahren im Flugbetrieb nach Instrumentenflugverkehr;<br />

die Planfeststellungsbehörde ist nicht<br />

Adressat dieser Vorschrift.<br />

Adressat dieser Norm ist vielmehr ausschließlich diejenige<br />

Stelle, die für die Planung und Festlegung der Flugrouten zuständig<br />

ist, also die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt<br />

für Flugsicherheit. Diese müssen die Vorschriften<br />

zunächst flugplatzspezifisch umsetzen, was gerade jetzt eingeleitet<br />

worden ist, nicht etwa 2004.<br />

Vor diesem Hintergrund sind im Planfeststellungsbeschluss regelgerecht<br />

die Ausgangsparameter des Antrages eingegangen,<br />

ergänzt allerdings um die benannten Anpassungsklauseln. Eine<br />

andere Alternative gab es für die Planfeststellungsbehörde<br />

nicht.<br />

Frage 345<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Abgeordnete Kornelia Wehlan<br />

- Flugrouten der Deutschen Flugsicherung am Flughafen<br />

Berlin-Brandenburg International -<br />

Durch die Veröffentlichung der Planungen für die Flugrouten<br />

am Flughafen Berlin-Brandenburg International und die damit<br />

prognostizierten Probleme weiterer Lärmbelästigungen in mehreren<br />

Kommunen Brandenburgs ist eine breite Protestbewegung<br />

von Bürgerinnen und Bürgern aus den betroffenen Gemeinden<br />

entstanden. Sie alle bewegt das gemeinsame Anliegen,<br />

ihre Familien und auch ihr Eigentum vor Lärm zu schützen.<br />

Letztlich wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit<br />

durch Rechtsverordnung eine Entscheidung treffen.<br />

Ich frage die Landesregierung: In welcher Art und Weise ist sie<br />

mit dem Land Berlin und der Bundesregierung tätig, um umgehend<br />

für Klarheit und Transparenz zu alternativen Flugrouten<br />

und zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen zu sorgen?<br />

<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger<br />

Bereits in der Vergangenheit hat das Land Brandenburg zusammen<br />

mit Berlin, aber auch in Übereinstimmung mit der Fluglärmkommission<br />

für den Flughafen Schönefeld darauf gedrängt,<br />

dass die Deutsche Flugsicherung ihre Vorstellung möglichst<br />

frühzeitig darlegt.<br />

Dies ist zwischenzeitlich am 06.09. in der Fluglärmkommission<br />

und am 27.09.2010 in einer erweiterten Sitzung mit weiteren<br />

Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirken erfolgt.<br />

Die Deutsche Flugsicherung hat zugesagt, die Fluglärmkommission<br />

bei allen Planungen zu beteiligen. In der Kommission<br />

sind etwaig betroffene Gebietskörperschaften vertreten. Darüber<br />

hinaus drängt die Landesregierung auf Informationen auch<br />

gegenüber den Betroffenen, den Bürgerinitiativen und weiteren<br />

Kommunen, um ein möglichst transparentes Verfahren zu gewährleisten.<br />

Unbeschadet dessen wird die Landesregierung die<br />

ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Information<br />

der Bürger und Kommunen ebenfalls nutzen. Überdies sind<br />

kurzfristig Gespräche mit dem Geschäftsführer der Deutschen<br />

Flugsicherung und dem Direktor des Bundesaufsichtsamtes für<br />

Flugsicherheit durch das MIL geplant.<br />

Die Erweiterung der Fluglärmkommission ist durch die Landesregierung<br />

eingeleitet, damit sind alle Gebietskörperschaften<br />

in der Fluglärmkommission vertreten, die nach den Erkenntnissen<br />

der Planfeststellung von Fluglärmbelastungen durch Überflüge<br />

betroffen sind. Neben den bereits in der Fluglärmkommission<br />

vertretenen Gemeinden Großbeeren und Stadt Ludwigsfelde<br />

wird den Städten Teltow und Königs Wusterhausen<br />

sowie den Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow und Rangsdorf<br />

angeboten, Vertreter in die Fluglärmkommission zu entsenden.<br />

Hier war eine Abgrenzung notwendig, um die Arbeitsfähigkeit<br />

der Kommission zu sichern.<br />

Die Landesregierung drängt des Weiteren darauf, dass der Termin<br />

zur Festlegung der An- und Abflugverfahren deutlich vorgezogen<br />

wird.

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