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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1739<br />
hat, die Rechte der privaten Anbieter schützt und den Jugendund<br />
Spielerschutz gewährleistet. Das steht im klaren Kontrast<br />
zu den Koalitionsfraktionen, die keine Richtung vorgeben, keine<br />
konkreten Vorschläge unterbreiten und daher der Landesregierung<br />
freie Hand lassen.<br />
Noch ein Wort zur Suchtprävention und zur Suchtbekämpfung:<br />
Es ist ein Fakt, dass ein regulierter Markt und lizensierte Anbieter<br />
die strengen Auflagen erfüllen müssen und auch können<br />
und definitiv ein höheres Schutzniveau ermöglichen als ein<br />
völlig unkontrollierbarer Schwarzmarkt. Das hat die Entwicklung<br />
zum Beispiel in Italien und Frankreich eindeutig belegt.<br />
Vizepräsidentin Große:<br />
Sehr geehrter Herr Homeyer, Ihre Redezeit ist zu Ende.<br />
Homeyer (CDU):<br />
Letzter Satz, denn es ist wirklich wichtig. Wenn wir wider besseres<br />
Wissen am Glücksspielmonopol festhalten, müssen wir<br />
auch sagen, Frau Geywitz, woher die Mittel für gemeinnützige<br />
Zwecke, für den Breitensport und für die Kultur kommen sollen.<br />
Wir konstatieren in allen Bereichen sinkende Einnahmen.<br />
Das bisherige System hat nicht funktioniert. Die sinkenden<br />
Einnahmen sind im Breitensport, im Kulturbereich und anderen<br />
Einrichtungen spürbar. Deshalb sind wir der Meinung, ...<br />
Vizepräsidentin Große:<br />
Herr Homeyer, das ist der vierte Satzanfang Ihres letzten Satzes.<br />
Homeyer (CDU):<br />
... dass wir das einmal realistisch betrachten sollten. Ich bitte<br />
Sie, der Überweisung zuzustimmen; dann können wir im Ausschuss<br />
darüber diskutieren, vielleicht eine Anhörung durchführen,<br />
und womöglich kommen wir dann ein Stück weiter. -<br />
Herzlichen Dank.<br />
(Beifall CDU)<br />
Vizepräsidentin Große:<br />
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des<br />
Abgeordneten Görke von der Fraktion DIE LINKE fort.<br />
Görke (DIE LINKE):<br />
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter<br />
Herr Büttner, das Bestehen des Glücksspielstaatsvertrages<br />
ist nicht gefährdet; er bleibt unberührt, und das wissen Sie<br />
auch. Insofern sind Ihre Aussagen, die Sie eingangs getroffen<br />
haben, nicht korrekt. Allerdings muss nach dem Urteil des<br />
EuGH zum staatlichen Wettmonopol in Deutschland die Spielsucht<br />
noch konsequenter bekämpft werden und nicht, wie es<br />
heutzutage geschieht, durch massive Werbung - auch im staatlichen<br />
Bereich, aber besonders in Bereichen, in denen zum<br />
Beispiel die Casino- und Automatenwirtschaft agieren darf -<br />
noch gefördert werden. Das wissen Sie. Sie kennen die Blinkleuchten<br />
und die aggressive Werbung, die dazu auffordert, sich<br />
in diesem Bereich zu betätigen.<br />
Letzteres unterliegt in Brandenburg nicht dem Glücksspielrecht,<br />
sondern dem Gewerberecht. Da sind wir bei der Gefechtslage:<br />
Im Land - das ist in Ihren Redebeiträgen deutlich<br />
geworden - wie im Bund verweigern sich Ihre Parteien unter<br />
dem Verweis auf die Gewerbefreiheit, dass im Spielhöllen-Bereich<br />
- der gepflegte Ausdruck ist Casino-Bereich - genau wie<br />
im staatlichen Bereich Werberestriktionen vorgenommen werden.<br />
Das sind Einlasskontrollen und Systeme von Spielsperren,<br />
wie wir sie vergleichbar bei Lotterien und Sportwetten haben.<br />
Gleichzeitig wollen Sie mit Ihrem heutigen Antrag noch eins<br />
draufsetzen, indem Sie unter Punkt 1 fordern, dass die bestehenden<br />
Beschränkungen des Vertriebs der staatlich veranstalteten<br />
Glücksspiele durch die privaten Anbieter aufgehoben werden.<br />
Der Einstieg in die Liberalisierung des Glücksspielmarktes<br />
ist aus Ihrer Sicht der richtige Weg. Diesen Weg werden wir<br />
nicht unterstützen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart,<br />
keine Kommerzialisierung des Glücksspiels in Brandenburg<br />
wie auch in der Bundesrepublik Deutschland zu befördern.<br />
Deswegen muss der Glücksspielstaatsvertrag in Abstimmung<br />
der Länder zügig weiterentwickelt werden. Nach ersten Erklärungen<br />
der Chefs der Staatskanzleien nach ihrem Treffen in<br />
Speyer wird die Fortsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols<br />
angestrebt. Der bayerische Innenminister Herrmann hat<br />
sich am 9. September öffentlich dazu bekannt, grundsätzlich<br />
für ein weiteres staatliches Glücksspielmonopol einzutreten.<br />
Der niedersächsische Innenminister, Schünemann, und der Innenminister<br />
von Thüringen, Huber, schlossen sich dieser Haltung<br />
an.<br />
Das ist der Grundduktus unseres Entschließungsantrags, den<br />
wir Ihnen vorgelegt haben. Darin fordern wir eine Verstärkung<br />
der Spielsucht-Prävention für alle Bereiche - von Sportwetten<br />
über Lotterie bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten<br />
und Geldspielen.<br />
Sie haben uns den Vorschlag des dualen Systems näherzubringen<br />
versucht. Dies hat einen gewissen Charme, das gebe ich<br />
gern zu. Man kann sich dies natürlich schönrechnen - ich werde<br />
eine andere Rechnung aufmachen -, aber nicht der duale<br />
Weg ist richtig, sondern die Ausweitung des staatlichen Monopols<br />
auch auf den Casino- und Automatenbereich. Das würde<br />
sich auf die Gesamteinnahmen auswirken und die Konzessionseinnahmen<br />
eines Landes sicherlich deutlich erhöhen.<br />
Interessant ist, dass das oftmals gescholtene Griechenland - sicherlich<br />
in Anbetracht seiner dramatischen Situation - das<br />
staatliche Glücksspielmonopol einführen will. Die griechische<br />
Regierung plant - vor allem im Hinblick auf illegale Glücksspiele<br />
im Internet oder illegale Spielautomaten -, diesen Sektor<br />
durch ein staatliches Glücksspielmonopol aus dem rechtlichen<br />
Dunkel herauszuholen und der Besteuerung dienstbar zu machen.<br />
Der letzte Satz könnte auch für Deutschland gelten.<br />
So schätzt das griechische Finanzministerium, dass allein aus<br />
dem bisher ungeregelten illegalen Glücksspiel, etwa im Internet,<br />
ein Umsatz von 4 Milliarden Euro zu erzielen ist. Griechenland<br />
hat 10 Millionen Einwohner, Deutschland 80 Millionen.<br />
Sie können sich sicherlich vorstellen, wenn dieser große<br />
Wurf gelingt, wie wir im Bereich der Sportförderung, im gemeinwohlorientierten<br />
Bereich agieren könnten. Deswegen ist<br />
der von Ihnen vorgeschlagene Weg ein Irrweg. Wir lehnen Ihren<br />
Antrag ab. - Vielen Dank.