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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1739<br />

hat, die Rechte der privaten Anbieter schützt und den Jugendund<br />

Spielerschutz gewährleistet. Das steht im klaren Kontrast<br />

zu den Koalitionsfraktionen, die keine Richtung vorgeben, keine<br />

konkreten Vorschläge unterbreiten und daher der Landesregierung<br />

freie Hand lassen.<br />

Noch ein Wort zur Suchtprävention und zur Suchtbekämpfung:<br />

Es ist ein Fakt, dass ein regulierter Markt und lizensierte Anbieter<br />

die strengen Auflagen erfüllen müssen und auch können<br />

und definitiv ein höheres Schutzniveau ermöglichen als ein<br />

völlig unkontrollierbarer Schwarzmarkt. Das hat die Entwicklung<br />

zum Beispiel in Italien und Frankreich eindeutig belegt.<br />

Vizepräsidentin Große:<br />

Sehr geehrter Herr Homeyer, Ihre Redezeit ist zu Ende.<br />

Homeyer (CDU):<br />

Letzter Satz, denn es ist wirklich wichtig. Wenn wir wider besseres<br />

Wissen am Glücksspielmonopol festhalten, müssen wir<br />

auch sagen, Frau Geywitz, woher die Mittel für gemeinnützige<br />

Zwecke, für den Breitensport und für die Kultur kommen sollen.<br />

Wir konstatieren in allen Bereichen sinkende Einnahmen.<br />

Das bisherige System hat nicht funktioniert. Die sinkenden<br />

Einnahmen sind im Breitensport, im Kulturbereich und anderen<br />

Einrichtungen spürbar. Deshalb sind wir der Meinung, ...<br />

Vizepräsidentin Große:<br />

Herr Homeyer, das ist der vierte Satzanfang Ihres letzten Satzes.<br />

Homeyer (CDU):<br />

... dass wir das einmal realistisch betrachten sollten. Ich bitte<br />

Sie, der Überweisung zuzustimmen; dann können wir im Ausschuss<br />

darüber diskutieren, vielleicht eine Anhörung durchführen,<br />

und womöglich kommen wir dann ein Stück weiter. -<br />

Herzlichen Dank.<br />

(Beifall CDU)<br />

Vizepräsidentin Große:<br />

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des<br />

Abgeordneten Görke von der Fraktion DIE LINKE fort.<br />

Görke (DIE LINKE):<br />

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter<br />

Herr Büttner, das Bestehen des Glücksspielstaatsvertrages<br />

ist nicht gefährdet; er bleibt unberührt, und das wissen Sie<br />

auch. Insofern sind Ihre Aussagen, die Sie eingangs getroffen<br />

haben, nicht korrekt. Allerdings muss nach dem Urteil des<br />

EuGH zum staatlichen Wettmonopol in Deutschland die Spielsucht<br />

noch konsequenter bekämpft werden und nicht, wie es<br />

heutzutage geschieht, durch massive Werbung - auch im staatlichen<br />

Bereich, aber besonders in Bereichen, in denen zum<br />

Beispiel die Casino- und Automatenwirtschaft agieren darf -<br />

noch gefördert werden. Das wissen Sie. Sie kennen die Blinkleuchten<br />

und die aggressive Werbung, die dazu auffordert, sich<br />

in diesem Bereich zu betätigen.<br />

Letzteres unterliegt in Brandenburg nicht dem Glücksspielrecht,<br />

sondern dem Gewerberecht. Da sind wir bei der Gefechtslage:<br />

Im Land - das ist in Ihren Redebeiträgen deutlich<br />

geworden - wie im Bund verweigern sich Ihre Parteien unter<br />

dem Verweis auf die Gewerbefreiheit, dass im Spielhöllen-Bereich<br />

- der gepflegte Ausdruck ist Casino-Bereich - genau wie<br />

im staatlichen Bereich Werberestriktionen vorgenommen werden.<br />

Das sind Einlasskontrollen und Systeme von Spielsperren,<br />

wie wir sie vergleichbar bei Lotterien und Sportwetten haben.<br />

Gleichzeitig wollen Sie mit Ihrem heutigen Antrag noch eins<br />

draufsetzen, indem Sie unter Punkt 1 fordern, dass die bestehenden<br />

Beschränkungen des Vertriebs der staatlich veranstalteten<br />

Glücksspiele durch die privaten Anbieter aufgehoben werden.<br />

Der Einstieg in die Liberalisierung des Glücksspielmarktes<br />

ist aus Ihrer Sicht der richtige Weg. Diesen Weg werden wir<br />

nicht unterstützen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart,<br />

keine Kommerzialisierung des Glücksspiels in Brandenburg<br />

wie auch in der Bundesrepublik Deutschland zu befördern.<br />

Deswegen muss der Glücksspielstaatsvertrag in Abstimmung<br />

der Länder zügig weiterentwickelt werden. Nach ersten Erklärungen<br />

der Chefs der Staatskanzleien nach ihrem Treffen in<br />

Speyer wird die Fortsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols<br />

angestrebt. Der bayerische Innenminister Herrmann hat<br />

sich am 9. September öffentlich dazu bekannt, grundsätzlich<br />

für ein weiteres staatliches Glücksspielmonopol einzutreten.<br />

Der niedersächsische Innenminister, Schünemann, und der Innenminister<br />

von Thüringen, Huber, schlossen sich dieser Haltung<br />

an.<br />

Das ist der Grundduktus unseres Entschließungsantrags, den<br />

wir Ihnen vorgelegt haben. Darin fordern wir eine Verstärkung<br />

der Spielsucht-Prävention für alle Bereiche - von Sportwetten<br />

über Lotterie bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten<br />

und Geldspielen.<br />

Sie haben uns den Vorschlag des dualen Systems näherzubringen<br />

versucht. Dies hat einen gewissen Charme, das gebe ich<br />

gern zu. Man kann sich dies natürlich schönrechnen - ich werde<br />

eine andere Rechnung aufmachen -, aber nicht der duale<br />

Weg ist richtig, sondern die Ausweitung des staatlichen Monopols<br />

auch auf den Casino- und Automatenbereich. Das würde<br />

sich auf die Gesamteinnahmen auswirken und die Konzessionseinnahmen<br />

eines Landes sicherlich deutlich erhöhen.<br />

Interessant ist, dass das oftmals gescholtene Griechenland - sicherlich<br />

in Anbetracht seiner dramatischen Situation - das<br />

staatliche Glücksspielmonopol einführen will. Die griechische<br />

Regierung plant - vor allem im Hinblick auf illegale Glücksspiele<br />

im Internet oder illegale Spielautomaten -, diesen Sektor<br />

durch ein staatliches Glücksspielmonopol aus dem rechtlichen<br />

Dunkel herauszuholen und der Besteuerung dienstbar zu machen.<br />

Der letzte Satz könnte auch für Deutschland gelten.<br />

So schätzt das griechische Finanzministerium, dass allein aus<br />

dem bisher ungeregelten illegalen Glücksspiel, etwa im Internet,<br />

ein Umsatz von 4 Milliarden Euro zu erzielen ist. Griechenland<br />

hat 10 Millionen Einwohner, Deutschland 80 Millionen.<br />

Sie können sich sicherlich vorstellen, wenn dieser große<br />

Wurf gelingt, wie wir im Bereich der Sportförderung, im gemeinwohlorientierten<br />

Bereich agieren könnten. Deswegen ist<br />

der von Ihnen vorgeschlagene Weg ein Irrweg. Wir lehnen Ihren<br />

Antrag ab. - Vielen Dank.

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