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1678 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />

Internet versorgt werden. Bei der Endkundenverteilung gibt es<br />

offensichtlich jedoch erhebliche Probleme, da es sich vor Ort<br />

um ein sogenanntes HYTAS-Gebiet handelt, in dem die vorhandene<br />

Kabelinfrastruktur nicht ohne Weiteres für die Breitbandversorgung<br />

genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang<br />

sind wahrscheinlich umfangreiche und kostenintensive<br />

Tiefbauarbeiten notwendig.<br />

Ich frage die Landesregierung: Welche Chance auf Bewilligung<br />

hätte ein Förderantrag auf GAK- bzw. GRW-Mittel für<br />

die Erschließung des Ortsnetzes?<br />

Präsident Fritsch:<br />

Diese Frage beantwortet der Chef der Staatskanzlei. Herr Gerber,<br />

bitte.<br />

Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Gerber:<br />

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr<br />

Abgeordneter Genilke, ein solcher Antrag wird nicht gestellt zu<br />

werden brauchen. Der Bürgermeister von Wustermark hat mir<br />

in der letzten Woche mitgeteilt, dass die Überbauung der<br />

HYTAS durch den Ortsnetzbetreiber DNS übernommen wird.<br />

Präsident Fritsch:<br />

Vielen Dank. - Die <strong>Antwort</strong> auf die Frage 331 ist von den Beteiligten<br />

vorab geklärt und deshalb zurückgezogen worden. Wir<br />

kommen daher zur Frage 332 (Geplante Übernahme „indisponibler<br />

Vorhaben“ in den Landesstraßenbedarfsplan 2010 - 2024<br />

am Beispiel der Ortsumfahrung Falkensee [L 20]). Sie wird<br />

von der Abgeordneten Nonnemacher gestellt.<br />

Frau Nonnemacher (GRÜNE/B90):<br />

Bezüglich des Mitte September zugeleiteten Gesetzentwurfs<br />

zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes möchte<br />

ich in Erinnerung rufen, das § 1 Abs. 2 LstrBPlG besagt:<br />

„Der mit dem Landesstraßenbedarfsplan festgestellte Bedarf<br />

ist für die Linienbestimmung nach § 35 des Brandenburgischen<br />

Straßengesetzes und für die Planfeststellung<br />

nach § 38 des Brandenburgischen Straßengesetzes verbindlich.“<br />

Die Ortsumfahrung Falkensee wurde in den Landesstraßenbedarfsplan<br />

des Zeitraums 1995 bis 2009 eingestellt. Die Prüfung<br />

des Bedarfs dieser Ortsumfahrung erfolgte in den frühen 90er<br />

Jahren, in die Prognosen war zum Beispiel Berlin mittelfristig<br />

als Fünf-Millionen-Einwohner-Stadt einbezogen.<br />

Bei der Aufstellung des neuen Landesstraßenbedarfsplans im<br />

Jahr 2010, 15 Jahre nach dem festgestellten Bedarf, wurde die<br />

Ortsumfahrung Falkensee als „indisponibles Vorhaben“ in den<br />

neuen Landesstraßenbedarfsplan überführt. Deshalb fehlt der<br />

Ortsumfahrung Falkensee und allen weiteren „indisponiblen<br />

Vorhaben“ eine Überprüfung des Bedarfs auf der Basis aktueller<br />

Verkehrsentwicklungen.<br />

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie<br />

bewertet sie die Aktualität des Bedarfs der Ortsumfahrung Falkensee<br />

und die Rechtskonformität der Übernahme der Straße<br />

als „indisponibles Vorhaben“ unter Berücksichtigung des § 4<br />

LstrBPlG?<br />

Präsident Fritsch:<br />

Minister Vogelsänger wird antworten.<br />

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger:<br />

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete<br />

Nonnemacher, wir werden bezüglich der Ortsumgehung Falkensee<br />

nicht gänzlich übereinkommen. Ich will aber eines sagen,<br />

da sind wir wieder bei Statistiken: Sie beziehen sich auf<br />

eine Berliner Prognose, also ein Prognose für eine Stadt mit<br />

5 Millionen Einwohnern.<br />

Sie wohnen in der wunderschönen Gartenstadt Falkensee, deren<br />

Einwohnerzahl sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat. Dort<br />

gibt es eine gute Erschließung durch den ÖPNV, aber der ein<br />

oder andere Falkenseer fährt auch mit dem Auto. Das ist nicht<br />

zu vermeiden und sorgt für eine entsprechende Verkehrsbelastung.<br />

Ich bin für ein transparentes Verfahren. Nur selten erhält man<br />

Gelegenheit, die einzelnen Maßnahmen zu nennen. Herr Vogel,<br />

im April 2010 habe ich Ihrer Fraktion den Maßnahmenkatalog -<br />

bestehend aus 18 Maßnahmen - vorgestellt. Das Gleiche habe<br />

ich bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion getan.<br />

Ich wäre auch zur CDU- oder FDP-Fraktion gegangen, das wäre<br />

kein Problem gewesen.<br />

Ich habe also die Abgeordneten informiert, bevor ich das Kabinett<br />

informiert habe. Die Kabinettsbefassung hat im September<br />

begonnen. Ich habe aber dem Landtag kein Gesetz zugeleitet,<br />

sondern dem Kabinett. Ich habe die Abgeordneten vorher über<br />

mein Vorhaben und über die von mir gesetzten Schwerpunkte<br />

entsprechend informiert.<br />

Ich möchte es begründen: Der Landesstraßenbedarfsplan von<br />

1995 besteht aus über 80 Maßnahmen; nur ein Bruchteil davon<br />

konnte realisiert werden. Die Ortsumgehung Falkensee ist Bestandteil<br />

des Landesstraßenbedarfsplans von 1995; deshalb ist<br />

es rechtens, dass die Ortsumgehung Falkensee weiterhin geplant<br />

wird. Wir befinden uns dort übrigens in der Phase der<br />

Planfeststellung und der Erarbeitung der dafür notwendigen<br />

Unterlagen. Ich halte es für unverantwortlich, dies jetzt abzubrechen.<br />

Ob die Ortsumgehung tatsächlich gebaut wird, ist eine<br />

andere Frage. Das hängt vom Haushalt und vielen anderen<br />

Dingen ab. Für den Zeitraum 2010 bis 2024 beschäftigen wir<br />

uns mit Netzergänzungen, diese betreffen nicht die Ortsumfahrt.<br />

Der Bedarfsplan enthält die Ortsumgehung Güterfelde - das ist<br />

die Landesregierung 40. Er umfasst also die L 40 - Ortsumgehung<br />

Güterfelde - Nuthestraße - Güterfelder Eck, dann die L 76<br />

bei Mahlow, noch einmal die L 76 bei Mahlow im zweiten Bauabschnitt<br />

und die L 40 bei Stahnsdorf. All das ist zumeist im<br />

Bau - und der Schönefeld-Zubringer. Ich bin Minister Christoffers<br />

dankbar, dass er dies mit EFRE-Mittel unterstützt. Ansonsten<br />

könnten wir es überhaupt nicht bauen.<br />

Nun kommen die Maßnahmen von 1995, die weiterverfolgt werden:<br />

Das ist die Ortsumgehung Breese, Bötzow-Marwitz-Velten,<br />

Falkensee, Niederlehme, Neu-Zittau, Südwest-Umgehung,<br />

und der vierstreifige Ausbau Hönow. Dort sind wir bei 30 000<br />

Fahrzeugen bei einer zweispurigen Landesstraße - das geht<br />

irgendwann nicht mehr -, die Netzergänzung Mühlberg sowie

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