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1678 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />
Internet versorgt werden. Bei der Endkundenverteilung gibt es<br />
offensichtlich jedoch erhebliche Probleme, da es sich vor Ort<br />
um ein sogenanntes HYTAS-Gebiet handelt, in dem die vorhandene<br />
Kabelinfrastruktur nicht ohne Weiteres für die Breitbandversorgung<br />
genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang<br />
sind wahrscheinlich umfangreiche und kostenintensive<br />
Tiefbauarbeiten notwendig.<br />
Ich frage die Landesregierung: Welche Chance auf Bewilligung<br />
hätte ein Förderantrag auf GAK- bzw. GRW-Mittel für<br />
die Erschließung des Ortsnetzes?<br />
Präsident Fritsch:<br />
Diese Frage beantwortet der Chef der Staatskanzlei. Herr Gerber,<br />
bitte.<br />
Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Gerber:<br />
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr<br />
Abgeordneter Genilke, ein solcher Antrag wird nicht gestellt zu<br />
werden brauchen. Der Bürgermeister von Wustermark hat mir<br />
in der letzten Woche mitgeteilt, dass die Überbauung der<br />
HYTAS durch den Ortsnetzbetreiber DNS übernommen wird.<br />
Präsident Fritsch:<br />
Vielen Dank. - Die <strong>Antwort</strong> auf die Frage 331 ist von den Beteiligten<br />
vorab geklärt und deshalb zurückgezogen worden. Wir<br />
kommen daher zur Frage 332 (Geplante Übernahme „indisponibler<br />
Vorhaben“ in den Landesstraßenbedarfsplan 2010 - 2024<br />
am Beispiel der Ortsumfahrung Falkensee [L 20]). Sie wird<br />
von der Abgeordneten Nonnemacher gestellt.<br />
Frau Nonnemacher (GRÜNE/B90):<br />
Bezüglich des Mitte September zugeleiteten Gesetzentwurfs<br />
zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes möchte<br />
ich in Erinnerung rufen, das § 1 Abs. 2 LstrBPlG besagt:<br />
„Der mit dem Landesstraßenbedarfsplan festgestellte Bedarf<br />
ist für die Linienbestimmung nach § 35 des Brandenburgischen<br />
Straßengesetzes und für die Planfeststellung<br />
nach § 38 des Brandenburgischen Straßengesetzes verbindlich.“<br />
Die Ortsumfahrung Falkensee wurde in den Landesstraßenbedarfsplan<br />
des Zeitraums 1995 bis 2009 eingestellt. Die Prüfung<br />
des Bedarfs dieser Ortsumfahrung erfolgte in den frühen 90er<br />
Jahren, in die Prognosen war zum Beispiel Berlin mittelfristig<br />
als Fünf-Millionen-Einwohner-Stadt einbezogen.<br />
Bei der Aufstellung des neuen Landesstraßenbedarfsplans im<br />
Jahr 2010, 15 Jahre nach dem festgestellten Bedarf, wurde die<br />
Ortsumfahrung Falkensee als „indisponibles Vorhaben“ in den<br />
neuen Landesstraßenbedarfsplan überführt. Deshalb fehlt der<br />
Ortsumfahrung Falkensee und allen weiteren „indisponiblen<br />
Vorhaben“ eine Überprüfung des Bedarfs auf der Basis aktueller<br />
Verkehrsentwicklungen.<br />
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie<br />
bewertet sie die Aktualität des Bedarfs der Ortsumfahrung Falkensee<br />
und die Rechtskonformität der Übernahme der Straße<br />
als „indisponibles Vorhaben“ unter Berücksichtigung des § 4<br />
LstrBPlG?<br />
Präsident Fritsch:<br />
Minister Vogelsänger wird antworten.<br />
Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger:<br />
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete<br />
Nonnemacher, wir werden bezüglich der Ortsumgehung Falkensee<br />
nicht gänzlich übereinkommen. Ich will aber eines sagen,<br />
da sind wir wieder bei Statistiken: Sie beziehen sich auf<br />
eine Berliner Prognose, also ein Prognose für eine Stadt mit<br />
5 Millionen Einwohnern.<br />
Sie wohnen in der wunderschönen Gartenstadt Falkensee, deren<br />
Einwohnerzahl sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat. Dort<br />
gibt es eine gute Erschließung durch den ÖPNV, aber der ein<br />
oder andere Falkenseer fährt auch mit dem Auto. Das ist nicht<br />
zu vermeiden und sorgt für eine entsprechende Verkehrsbelastung.<br />
Ich bin für ein transparentes Verfahren. Nur selten erhält man<br />
Gelegenheit, die einzelnen Maßnahmen zu nennen. Herr Vogel,<br />
im April 2010 habe ich Ihrer Fraktion den Maßnahmenkatalog -<br />
bestehend aus 18 Maßnahmen - vorgestellt. Das Gleiche habe<br />
ich bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion getan.<br />
Ich wäre auch zur CDU- oder FDP-Fraktion gegangen, das wäre<br />
kein Problem gewesen.<br />
Ich habe also die Abgeordneten informiert, bevor ich das Kabinett<br />
informiert habe. Die Kabinettsbefassung hat im September<br />
begonnen. Ich habe aber dem Landtag kein Gesetz zugeleitet,<br />
sondern dem Kabinett. Ich habe die Abgeordneten vorher über<br />
mein Vorhaben und über die von mir gesetzten Schwerpunkte<br />
entsprechend informiert.<br />
Ich möchte es begründen: Der Landesstraßenbedarfsplan von<br />
1995 besteht aus über 80 Maßnahmen; nur ein Bruchteil davon<br />
konnte realisiert werden. Die Ortsumgehung Falkensee ist Bestandteil<br />
des Landesstraßenbedarfsplans von 1995; deshalb ist<br />
es rechtens, dass die Ortsumgehung Falkensee weiterhin geplant<br />
wird. Wir befinden uns dort übrigens in der Phase der<br />
Planfeststellung und der Erarbeitung der dafür notwendigen<br />
Unterlagen. Ich halte es für unverantwortlich, dies jetzt abzubrechen.<br />
Ob die Ortsumgehung tatsächlich gebaut wird, ist eine<br />
andere Frage. Das hängt vom Haushalt und vielen anderen<br />
Dingen ab. Für den Zeitraum 2010 bis 2024 beschäftigen wir<br />
uns mit Netzergänzungen, diese betreffen nicht die Ortsumfahrt.<br />
Der Bedarfsplan enthält die Ortsumgehung Güterfelde - das ist<br />
die Landesregierung 40. Er umfasst also die L 40 - Ortsumgehung<br />
Güterfelde - Nuthestraße - Güterfelder Eck, dann die L 76<br />
bei Mahlow, noch einmal die L 76 bei Mahlow im zweiten Bauabschnitt<br />
und die L 40 bei Stahnsdorf. All das ist zumeist im<br />
Bau - und der Schönefeld-Zubringer. Ich bin Minister Christoffers<br />
dankbar, dass er dies mit EFRE-Mittel unterstützt. Ansonsten<br />
könnten wir es überhaupt nicht bauen.<br />
Nun kommen die Maßnahmen von 1995, die weiterverfolgt werden:<br />
Das ist die Ortsumgehung Breese, Bötzow-Marwitz-Velten,<br />
Falkensee, Niederlehme, Neu-Zittau, Südwest-Umgehung,<br />
und der vierstreifige Ausbau Hönow. Dort sind wir bei 30 000<br />
Fahrzeugen bei einer zweispurigen Landesstraße - das geht<br />
irgendwann nicht mehr -, die Netzergänzung Mühlberg sowie