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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1709<br />

Einen zweiten Vergleich will ich anstellen: Die Verschuldungsgrenze<br />

war im Stabilitätspakt mit 60 % des Bruttoinlandsprodukts<br />

angesetzt. Damals lagen wir bei 40 %. Heute liegen wir<br />

bei 65 %! Ich will mir nun verkneifen, einen Vergleich zu der<br />

Erfolgsmeldung des Finanzministers von gestern über die Einhaltung<br />

der Kriterien des Stabilitätsrates zu ziehen. Das haben<br />

doch diejenigen beschlossen, die selbst gehalten sind, diese<br />

Kriterien einzuhalten. Natürlich wäre es kurios, wenn man ausgerechnet<br />

im ersten Jahr nach Verabschiedung der Kriterien<br />

diese nicht einhalten würde.<br />

Meine Damen und Herren! Die Entwicklung - das Menetekel<br />

Griechenland, Irland, Portugal, Euro usw. - macht deutlich: Es<br />

gibt keine Alternative zum Verbot der Nettoneuverschuldung.<br />

Ein „Weiter so!“ wäre unverantwortlich gegenüber dem Staat<br />

und künftigen Generationen.<br />

(Beifall CDU, FDP sowie GRÜNE/B90 - Bischoff [SPD]:<br />

Dann macht doch mit!)<br />

Schon die Sanierungsmaßnahmen auf dem Weg zum ausgeglichenen<br />

Staatshaushalt, aber erst recht die Beseitigung von Zahlungsunfähigkeit<br />

des Staates trifft zuallererst diejenigen, die<br />

am ehesten auf den Staat angewiesen sind: die breite Bevölkerung,<br />

die sozial Schwachen, weniger die, die sich im Wesentlichen<br />

selbst helfen können. Öffentliche Schulden sind also auf<br />

lange Sicht unsozial.<br />

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)<br />

Wir müssen daher jetzt die Schuldenbremse in unsere Verfassung<br />

aufnehmen. Die Umsetzung dieses Gebotes wird noch<br />

schmerzlich genug. Dabei geht es nicht darum, die Neuverschuldung<br />

schon ab dem Jahr 2011 auf null zu stellen, wie es der seinerzeitige<br />

SPD-Fraktionsvorsitzende in seinem Brief vom Juli<br />

dieses Jahres unterstellte. Klammerbemerkung: Aber 500 Millionen<br />

im kommenden Jahr sind trotzdem zu viel.<br />

Der Vorschlag, den wir machen, greift den Finanzplan der derzeitigen<br />

Landesregierung auf, ab dem Jahr 2014 eine Nettoneuverschuldung<br />

von null vorzusehen.<br />

Es eilt. Ich darf die Präsidenten der Rechnungshöfe von Bund<br />

und Ländern zitieren, die im Frühjahr dieses Jahres in einer Erklärung<br />

festgehalten haben, dass „das Nettoneuverschuldungsverbot<br />

nur dann eingehalten werden kann, wenn Maßnahmen<br />

zur dauerhaften Entlastung der öffentlichen Haushalte frühzeitig<br />

umgesetzt werden und die ersten Handlungskonzepte ab<br />

den Jahren 2011/2012 greifen“.<br />

Nun kann man lange darüber streiten, ob Maßnahmen ausreichen<br />

oder die verfassungsrechtlichen Vorgaben gesetzt werden<br />

müssen. Damit bin ich bei den Finanzmärkten. Die vielen Äußerungen<br />

der letzten Wochen und Monate wecken Zweifel, ob<br />

jeder, der gehalten ist, dieses Verfassungsgebot umzusetzen,<br />

auch gewillt ist, das zu tun.<br />

Deswegen hat der Recht, der sagt: Wir müssen den Bürgerinnen<br />

und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland signalisieren,<br />

dass wir es ernst meinen. Sie müssen wissen, dass es weder<br />

Schall und Rauch oder Sonntagsreden sind, sondern dass<br />

wir auf den Konsolidierungspfad zurückkehren wollen.<br />

(Zuruf bei der SPD: Aha!)<br />

So Herr Steinbrück, als er noch Finanzminister war.<br />

Oder um noch einmal mit Dr. Nußbaum zu sprechen: Dieser<br />

Grundsatz muss in Verfassungsrang gehoben werden. Das steht<br />

auch für die Antragsteller von der FDP, den Grünen und der<br />

CDU außer Frage. An die Regierungskoalitionen appelliere<br />

ich: Lassen Sie uns dann über das Wie im Ausschuss reden. -<br />

Schönen Dank.<br />

(Beifall CDU, FDP sowie GRÜNE/B90)<br />

Präsident Fritsch:<br />

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete<br />

(Görke [DIE LINKE]: Wir haben getauscht!)<br />

Bischoff nicht, sondern er hat mit Herrn Görke getauscht. Bitte,<br />

Herr Görke, aber für die Linksfraktion.<br />

Görke (DIE LINKE):<br />

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Reihe<br />

guter Gründe, den vorliegenden Antrag auf Verfassungsänderung<br />

abzulehnen.<br />

(Zuruf von der CDU: Ach so!)<br />

Angesichts meiner knappen Redezeit möchte ich mich auf<br />

nur drei Punkte beschränken. Die Oppositionsfraktionen streben<br />

ein verfassungsrechtliches Verbot der strukturellen Neuverschuldung<br />

des Landes Brandenburg an, das abweichend<br />

von der Schuldenbremse im Grundgesetz bereits ab dem Jahr<br />

2015 gelten soll. Diese zusätzliche rechtliche Regelung zur<br />

Untersetzung der Schuldenbremse ist aber gerade in Brandenburg<br />

überflüssig, da wir im Unterschied zu anderen<br />

Bundesländern die Neuverschuldung deutlich schneller reduzieren<br />

wollen, als dies durch die Schuldenbremse überhaupt<br />

vorgesehen ist.<br />

(Zuruf des Abgeordneten Senftleben [CDU])<br />

Die rot-rote Koalition, sehr geehrter Kollege Senftleben, will<br />

die Nettoneuverschuldung bekanntlich bis 2014 auf null zurückfahren.<br />

In Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren<br />

von CDU, FDP und Grüne, pflegen Sie aus meiner Sicht einen<br />

nahezu kenntnisfreien und argumentationslosen Alarmismus,<br />

für den Sie angesichts der realen Lage überhaupt keine Berechtigung<br />

haben.<br />

Zweitens: Für die angeregte Verfassungsänderung gibt es keine<br />

rechtliche Notwendigkeit. Bis 2020 gilt übergangsweise das<br />

Staatsverschuldungsrecht, wie es sich aus den jeweiligen Landesverfassungen<br />

ergibt. Die Übergangsfrist ermöglicht gerade<br />

das Nebeneinanderbestehen unterschiedlicher landesrechtlicher<br />

Regelungen bis zum Ablauf der Frist nach Artikel 109 des<br />

Grundgesetzes im Jahre 2020.<br />

Zur Ausgestaltung der Übergangsfrist sind landesgesetzliche<br />

Regelungen - und so auch die Kommentare - nicht zwingend<br />

erforderlich. Folglich hat auch die Mehrzahl der Bundesländer<br />

keine gesetzgeberischen Schritte zur Umsetzung der Schuldenbremse<br />

unternommen und hält diese explizit momentan auch<br />

nicht für erforderlich.

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