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1740 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />

Vizepräsidentin Große:<br />

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Wir setzen die Debatte<br />

mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN fort. Die Abgeordnete von Halem spricht.<br />

Frau von Halem (GRÜNE/B90):<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Wir Bündnisgrüne lehnen eine weitere Liberalisierung<br />

des Glücksspiels ab. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem<br />

Urteil vom September lediglich festgestellt, dass der bisherige<br />

Glücksspielstaatsvertrag nicht mit den Vorgaben des<br />

europäischen Wettbewerbsrechts vereinbar ist. Die Luxemburger<br />

Richter haben damit auch aus unserer Sicht einem<br />

staatlichen Wettmonopol keineswegs eine Absage erteilt, was<br />

vor allem mit Suchtprävention und Bekämpfung der Spielsucht<br />

begründet ist. Allerdings müssen die staatlichen Regeln<br />

darauf ausgerichtet sein, die negativen Folgen des Glücksspiels,<br />

insbesondere Spielsuchtgefahren, zu begrenzen. Dies<br />

habe Deutschland bisher nicht in glaubwürdiger und kohärenter<br />

Weise getan.<br />

Das Urteil kritisiert die Praxis der Werbung für das Glücksspiel<br />

und moniert die Nichteinbeziehung von Formen des Glücksspiels<br />

mit hohem Suchtpotenzial wie das Spielen an Geldspielautomaten<br />

oder Pferdewetten in das staatliche Monopol. Das<br />

grundsätzliche Verbot, Sportwetten über das Internet anzubieten,<br />

erklärte der Gerichtshof hingegen für zulässig, da dieser<br />

Vertriebsweg mit einer noch höheren Suchtgefahr einhergehe<br />

als andere Vertriebswege.<br />

Wir Bündnisgrüne wollen deshalb einen Glücksspielstaatsvertrag,<br />

der das Monopol konsequent und widerspruchsfrei umsetzt.<br />

Dazu gehören aus unserer Sicht folgende Punkte:<br />

Erstens: eine verbindliche Festschreibung, mindestens 5 % der<br />

Einnahmen aus der Glücksspielabgabe für Maßnahmen der<br />

Suchtprävention und Aufklärung sowie zur Bekämpfung und<br />

Erforschung der Spielsucht zu verwenden.<br />

Zweitens: ein Werbeverbot.<br />

Drittens: die Übertragung der Zuständigkeit für das Automatenspiel<br />

auf Basis einer entsprechenden Bundesratsinitiative<br />

vom Bund auf die Länder und die Einbeziehung in den Glücksspielstaatsvertrag.<br />

Ein effektiver Spielerschutz auch bei Spielautomaten darf nicht<br />

mehr auf die lange Bank geschoben werden. Wir fordern eine<br />

Entschärfung der Geräte, wirksame Zugangskontrollen in Spielhallen,<br />

die Entfernung der Geräte aus Gaststätten und ein bundeseinheitliches<br />

Sperrsystem für süchtige Spieler.<br />

Wir halten das grundsätzliche staatliche Spielmonopol für ein<br />

wirksames Instrument zur Prävention und zur Bekämpfung<br />

von Spielsucht, zum Jugendschutz und zum Schutz der Spieler<br />

vor betrügerischen Machenschaften von Glücksspielanbietern.<br />

Deshalb unterstützen wir den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen,<br />

auch wenn er uns etwas wenig konkret erscheint.<br />

- Danke.<br />

(Beifall GRÜNE/B90)<br />

Vizepräsidentin Große:<br />

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir setzen die<br />

Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr<br />

Staatssekretär Zeeb erhält das Wort.<br />

Staatssekretär im Ministerium des Innern Zeeb:<br />

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!<br />

Ich habe mich vorhin gefragt, warum der Antrag der CDU- und<br />

der FDP-Fraktion mit einer solchen Vehemenz vorgetragen<br />

wird, obwohl es in der gesamten Republik - mit einer Ausnahme,<br />

von einer zweiten habe ich erst seit heute Kenntnis - immer<br />

Konsens war, dass wir den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts<br />

und auch des Europäischen Gerichtshofs, dass der Staat<br />

durchaus dafür sorgen kann - gerade in Europa -, dass die<br />

Suchtprävention im Mittelpunkt der staatlichen Regularien steht,<br />

folgen. Argumente werden nicht dadurch richtiger, dass sie von<br />

national und international agierenden Glücksspielkonzernen<br />

oft wiederholt werden; das muss man ganz einfach sagen. Ich<br />

kann - ich wiederhole mich - die Rationalität dieser Liberalisierungswut<br />

nicht nachvollziehen.<br />

Es wurde hier von allen Vorrednern der Koalitionsfraktionen<br />

dargelegt, dass schon der erste Satz Ihres Antrags falsch ist. Es<br />

gibt keine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes,<br />

auch in Deutschland keine höchstrichterliche Rechtsprechung,<br />

die das staatliche Glücksspielmonopol kaputt macht oder für<br />

unzulässig hält, sondern die gesamte Rechtsprechung, auch unser<br />

Verfassungsgericht, hat immer wieder festgestellt, dass gerade<br />

dieses Monopol dazu dienen soll, Spielsucht zu bekämpfen.<br />

(Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])<br />

Insofern verstehe ich den Antrag wirklich nicht. Ich könnte zu<br />

vielen Unklarheiten Ihres Antrags sprechen, aber einen Satz<br />

möchte ich herausgreifen. Was soll die Forderung, die Verstaatlichung<br />

der gewerblichen Automatenwirtschaft solle verhindert<br />

werden? Eine Verstaatlichung der Automatenwirtschaft will niemand,<br />

wollen keine Ministerpräsidenten, will kein Gericht, will<br />

auch diese Landesregierung nicht.<br />

(Zuruf des Abgeordneten Büttner [FDP])<br />

Es geht darum, das durchzusetzen, was vom Verfassungsgericht<br />

aus vorgesehen ist, auch im gewerblichen Spiel, auch in<br />

den Spielhallen für Ordnung zu sorgen, die Spielsucht zu bekämpfen.<br />

Das ist sozusagen der Kern der Aufgabe, der insbesondere<br />

die Bundesregierung trifft. - Ich danke.<br />

(Beifall SPD)<br />

Vizepräsidentin Große:<br />

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Zeeb. - Wir sind jetzt noch<br />

einmal bei der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Büttner hat das<br />

Wort.<br />

Büttner (FDP):*<br />

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe<br />

Frau Geywitz, lieber Herr Görke, ich empfehle Ihnen ein

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