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1674 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />
Kommen wir zur Drucksache 5/2119 der Koalitionsfraktionen:<br />
Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben<br />
möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? -<br />
Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen wurde dieser<br />
Antrag ohne Gegenstimmen angenommen.<br />
Nun kommen wir zur Drucksache 5/2120 der Fraktionen der<br />
CDU und der FDP. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt<br />
worden. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu<br />
beginnen.<br />
(Namentliche Abstimmung)<br />
Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten,<br />
ihre Stimme abzugeben?<br />
(Die Abgeordneten Dombrowski [CDU] und Günther<br />
[SPD] geben ihr Votum ab.)<br />
Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld<br />
für die Auszählung.<br />
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen<br />
Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 24 Abgeordnete,<br />
mit Nein 47 Abgeordnete gestimmt, und es gab fünf Enthaltungen.<br />
(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 1760)<br />
Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt<br />
3 auf:<br />
Fragestunde<br />
Drucksache 5/2102<br />
Drucksache 5/2049<br />
Ich erinnere Sie daran, dass wegen der gestern ausgefallenen<br />
Fragestunde heute die Fragestunde etwas länger sein und bis<br />
etwa 12.45 Uhr dauern wird.<br />
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 31 (Mögliche Behinderung<br />
der Arbeit der Justiz) des Abgeordneten Petke.<br />
Petke (CDU):<br />
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei im<br />
Bereich der Korruptionsbekämpfung gestalten sich in der Regel<br />
sehr schwierig und sind auch darauf angewiesen, dass hier<br />
gründlich und vertraulich gearbeitet wird.<br />
Nach einem Pressebericht hat es im August dieses Jahres Ermittlungen<br />
im Bereich des Straßenbaus gegen Auftragnehmer<br />
der Landesregierung gegeben. Im Zusammenhang mit diesen<br />
Ermittlungen ist auch eine Meldung über beabsichtigte polizeiliche<br />
bzw. staatsanwaltschaftliche Maßnahmen an das Ministerium<br />
des Innern gegangen. Diese Meldung ist dann an eine andere<br />
oberste Dienstbehörde des Landes weitergeleitet worden,<br />
und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Weiterleitung<br />
die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen<br />
negativ beeinflusst hat. Die Staatsanwaltschaft wollte nach<br />
Pressemeldungen hierauf eigene Ermittlungen im Ministerium<br />
des Innern wegen Geheimnisverrats anstellen. Das ist ein übliches,<br />
bewährtes Verfahren in der 20-jährigen Geschichte der<br />
Justiz des Landes Brandenburg. Der damalige Innenminister<br />
soll der Staatsanwaltschaft die hierfür notwendige Einwilligung<br />
verweigert haben.<br />
Ich frage die Landesregierung: Trifft es zu, dass der damalige<br />
Innenminister aufgrund einer eigenen Entscheidung hierzu die<br />
Ermittlungen der Justiz in seinem eigenen Haus nicht ermöglicht<br />
bzw. untersagt hat?<br />
Präsident Fritsch:<br />
Herr Minister Schöneburg wird antworten.<br />
Minister der Justiz Dr. Schöneburg:<br />
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr<br />
Petke, Sie haben es auch gestern der Presse entnehmen können:<br />
Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin<br />
ist ein sehr umfängliches Ermittlungsverfahren anhängig,<br />
ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit, Bestechung,<br />
Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Dieses Ermittlungsverfahren<br />
richtet sich gegen Geschäftsführer und Angestellte<br />
mehrerer Betriebe, aber auch gegen Amtspersonen verschiedener<br />
Behörden.<br />
Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens sind am 5. August 2010<br />
umfängliche Durchsuchungen durchgeführt worden. Über das<br />
Ergebnis dieser Durchsuchungen am 5. August ist eine sogenannte<br />
WE-Meldung, eine Meldung über wesentliche Ereignisse,<br />
durch die Polizei erstellt worden, und am 6. August ist<br />
diese WE-Meldung ergänzt worden. In dieser Ergänzung sind<br />
Angaben über die Identität einiger Beschuldigter und auch Angaben<br />
über mögliche exekutive Maßnahmen, die im Zuge der<br />
Ermittlungen noch ergriffen werden sollen, enthalten. Es soll<br />
nun diese Ergänzungsmeldung durch einen nicht namentlich<br />
bekannten Mitarbeiter des Innenministeriums an das Ministerium<br />
für Infrastruktur und Landwirtschaft weitergeleitet worden<br />
sein.<br />
Aufgrund dieses Vorkommnisses hat der leitende Oberstaatsanwalt<br />
der Staatsanwaltschaft in Neuruppin einen Überprüfungsvorgang<br />
angelegt, und zwar zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht<br />
bezüglich eines Geheimnisverrats bzw. der Verletzung<br />
von Dienstgeheimnissen vorliegt. Der entsprechende § 353b<br />
des Strafgesetzbuches erfordert eine sogenannte Strafverfolgungsermächtigung<br />
durch den obersten Dienstherrn. Der oberste<br />
Dienstherr in diesem Fall ist der Innenminister gewesen.<br />
Demzufolge hat der leitende Oberstaatsanwalt aus Neuruppin<br />
eine entsprechende Anfrage am 26. August - dazu ist er von<br />
Amts wegen verpflichtet - an den Innenminister gerichtet, ob<br />
diese Ermächtigung erteilt wird.<br />
Mit Schreiben vom 13. September dieses Jahres wurde diese<br />
Ermächtigung nicht erteilt, sodass der leitende Oberstaatsanwalt<br />
am 4. Oktober, also vor wenigen Tagen, verfügt hat, dass<br />
Ermittlungen im Falle eines Geheimnisverrats im Innenministerium<br />
nicht aufgenommen werden.<br />
Das ist der Sachverhalt. Ich kann Ihnen hier mitteilen, dass<br />
nach gegenwärtigem Erkenntnisstand Qualitätsmängel in den<br />
Ermittlungen bezüglich des von mir anfangs zitierten Verfahrens<br />
nicht eingetreten sind. Dieses Verfahren ist nicht gefährdet<br />
gewesen, wird nicht gefährdet, und die Ermittlungen werden<br />
umfänglich fortgesetzt. Das Einzige, was nicht stattgefunden