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1674 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />

Kommen wir zur Drucksache 5/2119 der Koalitionsfraktionen:<br />

Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben<br />

möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? -<br />

Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen wurde dieser<br />

Antrag ohne Gegenstimmen angenommen.<br />

Nun kommen wir zur Drucksache 5/2120 der Fraktionen der<br />

CDU und der FDP. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt<br />

worden. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu<br />

beginnen.<br />

(Namentliche Abstimmung)<br />

Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten,<br />

ihre Stimme abzugeben?<br />

(Die Abgeordneten Dombrowski [CDU] und Günther<br />

[SPD] geben ihr Votum ab.)<br />

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld<br />

für die Auszählung.<br />

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen<br />

Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 24 Abgeordnete,<br />

mit Nein 47 Abgeordnete gestimmt, und es gab fünf Enthaltungen.<br />

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 1760)<br />

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt<br />

3 auf:<br />

Fragestunde<br />

Drucksache 5/2102<br />

Drucksache 5/2049<br />

Ich erinnere Sie daran, dass wegen der gestern ausgefallenen<br />

Fragestunde heute die Fragestunde etwas länger sein und bis<br />

etwa 12.45 Uhr dauern wird.<br />

Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 31 (Mögliche Behinderung<br />

der Arbeit der Justiz) des Abgeordneten Petke.<br />

Petke (CDU):<br />

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei im<br />

Bereich der Korruptionsbekämpfung gestalten sich in der Regel<br />

sehr schwierig und sind auch darauf angewiesen, dass hier<br />

gründlich und vertraulich gearbeitet wird.<br />

Nach einem Pressebericht hat es im August dieses Jahres Ermittlungen<br />

im Bereich des Straßenbaus gegen Auftragnehmer<br />

der Landesregierung gegeben. Im Zusammenhang mit diesen<br />

Ermittlungen ist auch eine Meldung über beabsichtigte polizeiliche<br />

bzw. staatsanwaltschaftliche Maßnahmen an das Ministerium<br />

des Innern gegangen. Diese Meldung ist dann an eine andere<br />

oberste Dienstbehörde des Landes weitergeleitet worden,<br />

und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Weiterleitung<br />

die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen<br />

negativ beeinflusst hat. Die Staatsanwaltschaft wollte nach<br />

Pressemeldungen hierauf eigene Ermittlungen im Ministerium<br />

des Innern wegen Geheimnisverrats anstellen. Das ist ein übliches,<br />

bewährtes Verfahren in der 20-jährigen Geschichte der<br />

Justiz des Landes Brandenburg. Der damalige Innenminister<br />

soll der Staatsanwaltschaft die hierfür notwendige Einwilligung<br />

verweigert haben.<br />

Ich frage die Landesregierung: Trifft es zu, dass der damalige<br />

Innenminister aufgrund einer eigenen Entscheidung hierzu die<br />

Ermittlungen der Justiz in seinem eigenen Haus nicht ermöglicht<br />

bzw. untersagt hat?<br />

Präsident Fritsch:<br />

Herr Minister Schöneburg wird antworten.<br />

Minister der Justiz Dr. Schöneburg:<br />

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr<br />

Petke, Sie haben es auch gestern der Presse entnehmen können:<br />

Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin<br />

ist ein sehr umfängliches Ermittlungsverfahren anhängig,<br />

ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit, Bestechung,<br />

Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Dieses Ermittlungsverfahren<br />

richtet sich gegen Geschäftsführer und Angestellte<br />

mehrerer Betriebe, aber auch gegen Amtspersonen verschiedener<br />

Behörden.<br />

Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens sind am 5. August 2010<br />

umfängliche Durchsuchungen durchgeführt worden. Über das<br />

Ergebnis dieser Durchsuchungen am 5. August ist eine sogenannte<br />

WE-Meldung, eine Meldung über wesentliche Ereignisse,<br />

durch die Polizei erstellt worden, und am 6. August ist<br />

diese WE-Meldung ergänzt worden. In dieser Ergänzung sind<br />

Angaben über die Identität einiger Beschuldigter und auch Angaben<br />

über mögliche exekutive Maßnahmen, die im Zuge der<br />

Ermittlungen noch ergriffen werden sollen, enthalten. Es soll<br />

nun diese Ergänzungsmeldung durch einen nicht namentlich<br />

bekannten Mitarbeiter des Innenministeriums an das Ministerium<br />

für Infrastruktur und Landwirtschaft weitergeleitet worden<br />

sein.<br />

Aufgrund dieses Vorkommnisses hat der leitende Oberstaatsanwalt<br />

der Staatsanwaltschaft in Neuruppin einen Überprüfungsvorgang<br />

angelegt, und zwar zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht<br />

bezüglich eines Geheimnisverrats bzw. der Verletzung<br />

von Dienstgeheimnissen vorliegt. Der entsprechende § 353b<br />

des Strafgesetzbuches erfordert eine sogenannte Strafverfolgungsermächtigung<br />

durch den obersten Dienstherrn. Der oberste<br />

Dienstherr in diesem Fall ist der Innenminister gewesen.<br />

Demzufolge hat der leitende Oberstaatsanwalt aus Neuruppin<br />

eine entsprechende Anfrage am 26. August - dazu ist er von<br />

Amts wegen verpflichtet - an den Innenminister gerichtet, ob<br />

diese Ermächtigung erteilt wird.<br />

Mit Schreiben vom 13. September dieses Jahres wurde diese<br />

Ermächtigung nicht erteilt, sodass der leitende Oberstaatsanwalt<br />

am 4. Oktober, also vor wenigen Tagen, verfügt hat, dass<br />

Ermittlungen im Falle eines Geheimnisverrats im Innenministerium<br />

nicht aufgenommen werden.<br />

Das ist der Sachverhalt. Ich kann Ihnen hier mitteilen, dass<br />

nach gegenwärtigem Erkenntnisstand Qualitätsmängel in den<br />

Ermittlungen bezüglich des von mir anfangs zitierten Verfahrens<br />

nicht eingetreten sind. Dieses Verfahren ist nicht gefährdet<br />

gewesen, wird nicht gefährdet, und die Ermittlungen werden<br />

umfänglich fortgesetzt. Das Einzige, was nicht stattgefunden

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