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1722 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der<br />

SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der CDU in<br />

der Drucksache 5/2106, Neudruck, vor.<br />

Der Abgeordnete Büttner beginnt die Debatte für die FDP-<br />

Fraktion.<br />

Büttner (FDP):<br />

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir<br />

haben am 16. September dieses Jahres im Bildungsausschuss<br />

eine Anhörung zum Thema Dyskalkulie durchgeführt. Heute<br />

liegen uns zu diesem Thema zwei Anträge zur Beratung vor:<br />

der gemeinsam von der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜND-<br />

NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Antrag und der Entschließungsantrag<br />

der anderen drei Fraktionen. Wenn ich mir beide<br />

Anträge anschaue, stelle ich fest, dass ihre Grundintention offensichtlich<br />

in dieselbe Richtung geht. Insofern hätten wir einen<br />

Entschließungsantrag nicht gebraucht. Sie hätten einfach<br />

vorher bei uns anrufen können, um zu versuchen, mit uns zusammen<br />

einen Antrag auszuarbeiten.<br />

(Kopfschütteln des Ministers Rupprecht)<br />

- Ich weiß gar nicht, warum Sie den Kopf schütteln, Herr Minister.<br />

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)<br />

Ja, ja, bleiben Sie ruhig. - Die individuelle Förderung von Schülerinnen<br />

und Schülern gemäß ihren Begabungen und Fähigkeiten<br />

ist für uns Liberale das Kennzeichen einer hervorragenden<br />

Schulbildung. Der Politik wird dabei die Aufgabe zuteil, in ihren<br />

Gesetzen und Verwaltungsvorschriften Ungleichbehandlungen<br />

auszuräumen und für Chancengleichheit zu sorgen. Das<br />

sollte insbesondere für Kinder und Jugendliche gelten, die besondere<br />

Probleme beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen<br />

haben. Für diese Probleme können sie nichts. Denn es ist klar<br />

festzustellen: Diese Schwächen sagen nicht aus, dass die betroffenen<br />

Kinder und Jugendlichen nicht intelligent genug seien,<br />

um sprachliche oder mathematische Aufgaben zu lösen. Auf<br />

diese wissenschaftlich begründete Erkenntnis wurde in der Anhörung<br />

zum Thema im Ausschuss für Bildung, Jugend und<br />

Sport mehrmals hingewiesen.<br />

Im Gegenteil. LRS und Rechenschwäche haben keinen Bezug<br />

zur Intelligenz, sondern basieren auf fehlgelaufenen Lernprozessen<br />

oder sind Ausdruck eines Lernrückstandes.<br />

In der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Schülerinnen<br />

und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit beim<br />

Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen werden den betroffenen<br />

Schulkindern Nachteilsausgleiche wie längere Zeiträume<br />

zur Bearbeitung schriftlicher Aufgaben oder die Bereitstellung<br />

von technischen und didaktischen Hilfsmitteln zugestanden.<br />

Das ist auch gut so.<br />

Allerdings können nur Schülerinnen und Schüler mit Lese-<br />

Rechtschreib-Schwäche von Abweichungen von den allgemeinen<br />

Maßstäben der Leistungsbewertung profitieren. Das heißt,<br />

dass mündliche Leistungen stärker berücksichtigt werden oder<br />

auf eine Bewertung der Lese-Rechtschreib-Leistung generell<br />

verzichtet wird.<br />

Das trifft jedoch nicht für Schüler mit Rechenschwäche zu. Ihre<br />

Leistungen müssen von den Lehrkräften bewertet werden,<br />

was natürlich zu einer ungerechten Behandlung führt, da diese<br />

Schüler für ihre Rechenschwäche genauso wenig können wie<br />

die anderen Kinder für ihre Lese-Rechtschreib-Schwäche. Daher<br />

fordern wir die Landesregierung mit diesem Antrag auf,<br />

dass bei der Leistungsbewertung bei rechenschwachen Schülern<br />

gleichermaßen von den allgemeinen Maßstäben abgewichen<br />

werden soll.<br />

Alternativ zur Benotung mit einer Ziffernote, die in diesem Fall<br />

nichts über den Lernfortschritt der Schüler aussagen kann, sollen<br />

beispielsweise Verbalbeurteilungen oder Beschreibungen<br />

zum Lernfortschritt erfolgen. Damit bekommen die Schülerinnen<br />

und Schüler die Möglichkeit, Erfolgserlebnisse zu sammeln,<br />

die ihnen den Schulalltag erleichtern und ihre Motivation<br />

stärken.<br />

Schulabgänger mit Rechenschwäche hätten darüber hinaus auch<br />

bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn wenn der Arbeitgeber<br />

einen realitätsnahen Eindruck über die Lernerfolge und<br />

Bemühungen seines Bewerbers bekommt, ist er natürlich eher<br />

gewillt, ihn einzustellen, als wenn im Zeugnis eine 5 steht.<br />

Darüber hinaus müssen Schülerinnen und Schüler mit Lese-<br />

Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche in der Schulpolitik<br />

die Aufmerksamkeit bekommen, die sie eigentlich benötigen.<br />

Es fehlt an individueller Förderung im Unterricht und<br />

ganz und gar in der frühkindlichen Bildung, um auf ihre Bedürfnisse<br />

einzugehen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden in<br />

ihrer Ausbildung zu wenig auf den Umgang mit diesen sogenannten<br />

besonderen Schwächen der Kinder vorbereitet. Dabei<br />

wurde in der Anhörung des Bildungsausschusses immer wieder<br />

darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche mit Lese-<br />

Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche so früh wie möglich<br />

gefördert werden müssen, um die Schwächen nicht zu verstärken<br />

und das Ausmaß der Probleme so gering wie möglich<br />

zu halten.<br />

Ich bin den Fraktionen SPD, DIE LINKE und CDU ausdrücklich<br />

dankbar dafür, dass sie diese Punkte noch aufgegriffen haben.<br />

Herr Jürgens, wenn Sie hier dazwischenrufen, Ihr Antrag<br />

sei qualifizierter, Ihr Antrag ergänze den Antrag, den FDP und<br />

GRÜNE/B90 vorgelegt haben, dann sage ich: Einer sinnvollen<br />

und positiven Ergänzung verschließen wir uns nie. - Vielen<br />

Dank.<br />

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)<br />

Präsident Fritsch:<br />

Der Abgeordnete Günther setzt für die SPD-Fraktion fort.<br />

Günther (SPD):<br />

Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir<br />

hatten im letzten Ausschuss in der Tat diese Anhörung. Am Ende<br />

sagte der Vorsitzende des Ausschusses: Lassen Sie uns die<br />

Anhörung und deren Ergebnisse in den Fraktionen auswerten. -<br />

Dann wäre es, glaube ich, sinnvoll und gut gewesen, wenn wir<br />

in der darauffolgenden Ausschusssitzung genau das gemacht -<br />

Sie sind jetzt vorgeprescht - und die Anhörung ausgewertet hätten.<br />

Dann hätten wir gemeinsam zu einem Antrag kommen

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