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1722 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />
Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der<br />
SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der CDU in<br />
der Drucksache 5/2106, Neudruck, vor.<br />
Der Abgeordnete Büttner beginnt die Debatte für die FDP-<br />
Fraktion.<br />
Büttner (FDP):<br />
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir<br />
haben am 16. September dieses Jahres im Bildungsausschuss<br />
eine Anhörung zum Thema Dyskalkulie durchgeführt. Heute<br />
liegen uns zu diesem Thema zwei Anträge zur Beratung vor:<br />
der gemeinsam von der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜND-<br />
NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Antrag und der Entschließungsantrag<br />
der anderen drei Fraktionen. Wenn ich mir beide<br />
Anträge anschaue, stelle ich fest, dass ihre Grundintention offensichtlich<br />
in dieselbe Richtung geht. Insofern hätten wir einen<br />
Entschließungsantrag nicht gebraucht. Sie hätten einfach<br />
vorher bei uns anrufen können, um zu versuchen, mit uns zusammen<br />
einen Antrag auszuarbeiten.<br />
(Kopfschütteln des Ministers Rupprecht)<br />
- Ich weiß gar nicht, warum Sie den Kopf schütteln, Herr Minister.<br />
(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)<br />
Ja, ja, bleiben Sie ruhig. - Die individuelle Förderung von Schülerinnen<br />
und Schülern gemäß ihren Begabungen und Fähigkeiten<br />
ist für uns Liberale das Kennzeichen einer hervorragenden<br />
Schulbildung. Der Politik wird dabei die Aufgabe zuteil, in ihren<br />
Gesetzen und Verwaltungsvorschriften Ungleichbehandlungen<br />
auszuräumen und für Chancengleichheit zu sorgen. Das<br />
sollte insbesondere für Kinder und Jugendliche gelten, die besondere<br />
Probleme beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen<br />
haben. Für diese Probleme können sie nichts. Denn es ist klar<br />
festzustellen: Diese Schwächen sagen nicht aus, dass die betroffenen<br />
Kinder und Jugendlichen nicht intelligent genug seien,<br />
um sprachliche oder mathematische Aufgaben zu lösen. Auf<br />
diese wissenschaftlich begründete Erkenntnis wurde in der Anhörung<br />
zum Thema im Ausschuss für Bildung, Jugend und<br />
Sport mehrmals hingewiesen.<br />
Im Gegenteil. LRS und Rechenschwäche haben keinen Bezug<br />
zur Intelligenz, sondern basieren auf fehlgelaufenen Lernprozessen<br />
oder sind Ausdruck eines Lernrückstandes.<br />
In der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Schülerinnen<br />
und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit beim<br />
Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen werden den betroffenen<br />
Schulkindern Nachteilsausgleiche wie längere Zeiträume<br />
zur Bearbeitung schriftlicher Aufgaben oder die Bereitstellung<br />
von technischen und didaktischen Hilfsmitteln zugestanden.<br />
Das ist auch gut so.<br />
Allerdings können nur Schülerinnen und Schüler mit Lese-<br />
Rechtschreib-Schwäche von Abweichungen von den allgemeinen<br />
Maßstäben der Leistungsbewertung profitieren. Das heißt,<br />
dass mündliche Leistungen stärker berücksichtigt werden oder<br />
auf eine Bewertung der Lese-Rechtschreib-Leistung generell<br />
verzichtet wird.<br />
Das trifft jedoch nicht für Schüler mit Rechenschwäche zu. Ihre<br />
Leistungen müssen von den Lehrkräften bewertet werden,<br />
was natürlich zu einer ungerechten Behandlung führt, da diese<br />
Schüler für ihre Rechenschwäche genauso wenig können wie<br />
die anderen Kinder für ihre Lese-Rechtschreib-Schwäche. Daher<br />
fordern wir die Landesregierung mit diesem Antrag auf,<br />
dass bei der Leistungsbewertung bei rechenschwachen Schülern<br />
gleichermaßen von den allgemeinen Maßstäben abgewichen<br />
werden soll.<br />
Alternativ zur Benotung mit einer Ziffernote, die in diesem Fall<br />
nichts über den Lernfortschritt der Schüler aussagen kann, sollen<br />
beispielsweise Verbalbeurteilungen oder Beschreibungen<br />
zum Lernfortschritt erfolgen. Damit bekommen die Schülerinnen<br />
und Schüler die Möglichkeit, Erfolgserlebnisse zu sammeln,<br />
die ihnen den Schulalltag erleichtern und ihre Motivation<br />
stärken.<br />
Schulabgänger mit Rechenschwäche hätten darüber hinaus auch<br />
bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn wenn der Arbeitgeber<br />
einen realitätsnahen Eindruck über die Lernerfolge und<br />
Bemühungen seines Bewerbers bekommt, ist er natürlich eher<br />
gewillt, ihn einzustellen, als wenn im Zeugnis eine 5 steht.<br />
Darüber hinaus müssen Schülerinnen und Schüler mit Lese-<br />
Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche in der Schulpolitik<br />
die Aufmerksamkeit bekommen, die sie eigentlich benötigen.<br />
Es fehlt an individueller Förderung im Unterricht und<br />
ganz und gar in der frühkindlichen Bildung, um auf ihre Bedürfnisse<br />
einzugehen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden in<br />
ihrer Ausbildung zu wenig auf den Umgang mit diesen sogenannten<br />
besonderen Schwächen der Kinder vorbereitet. Dabei<br />
wurde in der Anhörung des Bildungsausschusses immer wieder<br />
darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche mit Lese-<br />
Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche so früh wie möglich<br />
gefördert werden müssen, um die Schwächen nicht zu verstärken<br />
und das Ausmaß der Probleme so gering wie möglich<br />
zu halten.<br />
Ich bin den Fraktionen SPD, DIE LINKE und CDU ausdrücklich<br />
dankbar dafür, dass sie diese Punkte noch aufgegriffen haben.<br />
Herr Jürgens, wenn Sie hier dazwischenrufen, Ihr Antrag<br />
sei qualifizierter, Ihr Antrag ergänze den Antrag, den FDP und<br />
GRÜNE/B90 vorgelegt haben, dann sage ich: Einer sinnvollen<br />
und positiven Ergänzung verschließen wir uns nie. - Vielen<br />
Dank.<br />
(Beifall FDP und GRÜNE/B90)<br />
Präsident Fritsch:<br />
Der Abgeordnete Günther setzt für die SPD-Fraktion fort.<br />
Günther (SPD):<br />
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir<br />
hatten im letzten Ausschuss in der Tat diese Anhörung. Am Ende<br />
sagte der Vorsitzende des Ausschusses: Lassen Sie uns die<br />
Anhörung und deren Ergebnisse in den Fraktionen auswerten. -<br />
Dann wäre es, glaube ich, sinnvoll und gut gewesen, wenn wir<br />
in der darauffolgenden Ausschusssitzung genau das gemacht -<br />
Sie sind jetzt vorgeprescht - und die Anhörung ausgewertet hätten.<br />
Dann hätten wir gemeinsam zu einem Antrag kommen