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1754 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />
Zum TOP 12:<br />
- Nebenrechnungen zuzulassen und die Lösungswege<br />
in die Bewertung zu integrieren,<br />
- inhaltsbezogene und allgemeine mathematische<br />
Kompetenzen auf unterschiedlichen Niveaus<br />
zu berücksichtigen und die Schwierigkeitsgrade<br />
der Aufgaben in schriftlichen Arbeiten<br />
zu variieren.“<br />
Weiterentwicklung der Begabungsförderung<br />
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 23. Sitzung am 7. Oktober<br />
2010 folgende Entschließung angenommen:<br />
„Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen<br />
Anspruch darauf, sich gemäß ihren Interessen, Neigungen<br />
und Begabungen entwickeln zu können und in ihren<br />
Lern- und Leistungsfähigkeiten optimal gefördert und gefordert<br />
zu werden.<br />
Die Landesregierung hat im September dieses Jahres dem<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport einen ausführlichen<br />
Bericht zu den vielfältigen Formen der Begabungsförderung<br />
im Land Brandenburg vorgelegt. Darauf gilt es<br />
unter den Bedingungen des demografischen Wandels aufzubauen,<br />
die verschiedenen Formen der Begabungsförderung<br />
weiterzuentwickeln und ihre Wirksamkeit noch zu<br />
verbessern.<br />
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag<br />
bis zum 31. März 2011 in Fortschreibung ihres dem<br />
Fachausschuss im September vorgelegten Berichtes mögliche<br />
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Begabungsförderung<br />
vorzulegen. Dieser Bericht soll vor allem zu folgenden<br />
Schwerpunkten Aussagen treffen beziehungsweise<br />
weiterführende Maßnahmen beschreiben:<br />
- Sensibilisierung und Beratung von Personal in Kindertagesstätten,<br />
Eltern und Lehrkräften zu Fragen<br />
der Identifizierung und Förderung von besonders<br />
begabten Kindern und Jugendlichen,<br />
- Professionalisierung der Lehrkräfte durch entsprechende<br />
Qualifizierung der Lehrkräfteaus- und Lehrkräftefortbildung,<br />
- Stärkung der Beratungsstützpunkte als regionale<br />
Beratungs- und Förderzentren,<br />
- Perspektive der Leistungs- und Begabungsklassen<br />
und deren Profilierung auch angesichts der Verpflichtungen<br />
aus der UN-Behindertenrechtskonvention,<br />
das bestehende Schulsystem zu einem inklusiven<br />
Schulsystem weiterzuentwickeln.“<br />
Zum TOP 14:<br />
Glücksspielwesen ordnen - für einen neuen Glückspielstaatsvertrag<br />
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 23. Sitzung am 7. Oktober<br />
2010 folgende Entschließung angenommen:<br />
„Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages<br />
notwendig<br />
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der notwendigen<br />
Neufassung des geltenden Glücksspielstaatsvertrages<br />
dafür einzusetzen, dass ein staatliches Glücksspielmonopol<br />
den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes<br />
(EuGH) gerecht wird. Ein novellierter Glücksspielvertrag<br />
soll den Anforderungen Eindämmung der<br />
Spielsuchtgefahren und Spielsuchtprävention, effektiver<br />
und aktiver Spielerschutz und die Beibehaltung der Förderung<br />
von Sport und Gemeinwohl entsprechen.“<br />
Zum TOP 15:<br />
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel<br />
72 der Verfassung des Landes Brandenburg zur Aufklärung<br />
von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen<br />
landeseigener Grundstücke und landeseigener Unternehmen<br />
zum Schaden des Landes Brandenburg und der<br />
Aufklärung der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen<br />
hierfür (Untersuchungsausschuss zur BBGund<br />
Immobilienaffäre)<br />
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 23. Sitzung am 7. Oktober<br />
2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
„I.<br />
II.<br />
Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg<br />
wird ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung<br />
von möglichen Versäumnissen und Fehlern<br />
bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und<br />
Unternehmen unter Berücksichtigung der Vergabepraxis<br />
von Zuwendungen und Fördermitteln und der<br />
Verantwortung der jeweiligen Brandenburger Landesregierungen<br />
hierfür eingesetzt.<br />
Der Ausschuss besteht aus zehn ordentlichen und<br />
zehn stellvertretenden Mitgliedern.<br />
Untersuchungsgegenstand<br />
Der Untersuchungsausschuss soll klären,<br />
1. ob der Verkauf landeseigener Grundstücke sowie<br />
landeseigener Unternehmen ohne Versäumnisse<br />
und Fehler an den geeignetsten Bewerber<br />
erfolgte, insbesondere ob es Versäumnisse<br />
oder Fehler der Mitglieder der Landesregierung<br />
oder von Personen in ihrem jeweiligen<br />
Ressortbereich dabei gab,<br />
2. ob Mitglieder der Landesregierung Einfluss<br />
auf die Bewilligung von Fördermitteln an Vereine<br />
oder Sponsoren von Vereinen ausgeübt<br />
haben, in denen sie Ämter innehatten, und<br />
3. ob für die Veräußerung landeseigener Grundstücke<br />
und Unternehmen ein Änderungsbedarf<br />
hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen und/<br />
oder der Verwaltungspraxis besteht.<br />
Dazu soll der Untersuchungsausschuss insbesondere<br />
folgende Fragen beantworten: