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1754 Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010<br />

Zum TOP 12:<br />

- Nebenrechnungen zuzulassen und die Lösungswege<br />

in die Bewertung zu integrieren,<br />

- inhaltsbezogene und allgemeine mathematische<br />

Kompetenzen auf unterschiedlichen Niveaus<br />

zu berücksichtigen und die Schwierigkeitsgrade<br />

der Aufgaben in schriftlichen Arbeiten<br />

zu variieren.“<br />

Weiterentwicklung der Begabungsförderung<br />

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 23. Sitzung am 7. Oktober<br />

2010 folgende Entschließung angenommen:<br />

„Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen<br />

Anspruch darauf, sich gemäß ihren Interessen, Neigungen<br />

und Begabungen entwickeln zu können und in ihren<br />

Lern- und Leistungsfähigkeiten optimal gefördert und gefordert<br />

zu werden.<br />

Die Landesregierung hat im September dieses Jahres dem<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport einen ausführlichen<br />

Bericht zu den vielfältigen Formen der Begabungsförderung<br />

im Land Brandenburg vorgelegt. Darauf gilt es<br />

unter den Bedingungen des demografischen Wandels aufzubauen,<br />

die verschiedenen Formen der Begabungsförderung<br />

weiterzuentwickeln und ihre Wirksamkeit noch zu<br />

verbessern.<br />

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag<br />

bis zum 31. März 2011 in Fortschreibung ihres dem<br />

Fachausschuss im September vorgelegten Berichtes mögliche<br />

Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Begabungsförderung<br />

vorzulegen. Dieser Bericht soll vor allem zu folgenden<br />

Schwerpunkten Aussagen treffen beziehungsweise<br />

weiterführende Maßnahmen beschreiben:<br />

- Sensibilisierung und Beratung von Personal in Kindertagesstätten,<br />

Eltern und Lehrkräften zu Fragen<br />

der Identifizierung und Förderung von besonders<br />

begabten Kindern und Jugendlichen,<br />

- Professionalisierung der Lehrkräfte durch entsprechende<br />

Qualifizierung der Lehrkräfteaus- und Lehrkräftefortbildung,<br />

- Stärkung der Beratungsstützpunkte als regionale<br />

Beratungs- und Förderzentren,<br />

- Perspektive der Leistungs- und Begabungsklassen<br />

und deren Profilierung auch angesichts der Verpflichtungen<br />

aus der UN-Behindertenrechtskonvention,<br />

das bestehende Schulsystem zu einem inklusiven<br />

Schulsystem weiterzuentwickeln.“<br />

Zum TOP 14:<br />

Glücksspielwesen ordnen - für einen neuen Glückspielstaatsvertrag<br />

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 23. Sitzung am 7. Oktober<br />

2010 folgende Entschließung angenommen:<br />

„Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages<br />

notwendig<br />

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der notwendigen<br />

Neufassung des geltenden Glücksspielstaatsvertrages<br />

dafür einzusetzen, dass ein staatliches Glücksspielmonopol<br />

den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes<br />

(EuGH) gerecht wird. Ein novellierter Glücksspielvertrag<br />

soll den Anforderungen Eindämmung der<br />

Spielsuchtgefahren und Spielsuchtprävention, effektiver<br />

und aktiver Spielerschutz und die Beibehaltung der Förderung<br />

von Sport und Gemeinwohl entsprechen.“<br />

Zum TOP 15:<br />

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel<br />

72 der Verfassung des Landes Brandenburg zur Aufklärung<br />

von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen<br />

landeseigener Grundstücke und landeseigener Unternehmen<br />

zum Schaden des Landes Brandenburg und der<br />

Aufklärung der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen<br />

hierfür (Untersuchungsausschuss zur BBGund<br />

Immobilienaffäre)<br />

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 23. Sitzung am 7. Oktober<br />

2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

„I.<br />

II.<br />

Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg<br />

wird ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung<br />

von möglichen Versäumnissen und Fehlern<br />

bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und<br />

Unternehmen unter Berücksichtigung der Vergabepraxis<br />

von Zuwendungen und Fördermitteln und der<br />

Verantwortung der jeweiligen Brandenburger Landesregierungen<br />

hierfür eingesetzt.<br />

Der Ausschuss besteht aus zehn ordentlichen und<br />

zehn stellvertretenden Mitgliedern.<br />

Untersuchungsgegenstand<br />

Der Untersuchungsausschuss soll klären,<br />

1. ob der Verkauf landeseigener Grundstücke sowie<br />

landeseigener Unternehmen ohne Versäumnisse<br />

und Fehler an den geeignetsten Bewerber<br />

erfolgte, insbesondere ob es Versäumnisse<br />

oder Fehler der Mitglieder der Landesregierung<br />

oder von Personen in ihrem jeweiligen<br />

Ressortbereich dabei gab,<br />

2. ob Mitglieder der Landesregierung Einfluss<br />

auf die Bewilligung von Fördermitteln an Vereine<br />

oder Sponsoren von Vereinen ausgeübt<br />

haben, in denen sie Ämter innehatten, und<br />

3. ob für die Veräußerung landeseigener Grundstücke<br />

und Unternehmen ein Änderungsbedarf<br />

hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen und/<br />

oder der Verwaltungspraxis besteht.<br />

Dazu soll der Untersuchungsausschuss insbesondere<br />

folgende Fragen beantworten:

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